20.03.2024
JAHRESBILANZ

103 Millionen Euro: FFG-Förderungen für Startups, Scaleups und Spin-offs erreichen einen neuen Rekord

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) präsentierte am Mittwoch die Jahresbilanz für 2023 und einen neuen Rekord im Bereich der Förderung von Startups, Scaleups und Spin-offs.
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Karin Tausz und Henrietta Egerth, Geschäftsführerinnen der FFG | (c) Susanne Einzenberger / FFG

Traditionsgemäß präsentiert die FFG Mitte März ihre Jahresbilanz und dazu auch spezifische Zahlen zu Förderungen, die in heimische Startups, Scaleups und Spin-offs flossen. Dabei zeigt sich, dass über die letzten Jahre das Fördervolumen für diesen Bereich stetig steigt. Während 2022 rund 82 Millionen Euro an heimische Startups, Scaleups und Spin-offs gingen, konnte im vergangenen Jahr mit über 103 Millionen Euro ein neuer Förderrekord erreicht werden. Wie bereits die Jahre zuvor lag der Fokus dabei auf den Bereichen DeepTech, GreenTech und Life Science.

Zur Einordnung: Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 1,8 Milliarden Euro an Fördermittel in Unternehmen, Institute und Hochschulen investiert. 81 Prozent der Fördermittel flossen dabei in Unternehmen.

52 Prozent der Startups nutzen öffentliche Förderungen

„2023 war kein einfaches Jahr für die Branche. Es gab kaum große Finanzierungsrunden. Wir wollen aber künftig mehr Exits anstatt einen Exodus sehen“, so FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth anlässlich der Präsentation der jüngsten Jahresbilanz. In diesem Zusammenhang betonte die FFG-Geschäftsführerin die Bedeutung von Unterstützung durch die öffentliche Hand – insbesondere in der Pre-Seed und Seed-Phase. So würden hierzulande rund 52 Prozent aller Startups Förderungen im Rahmen ihrer Finanzierung nutzen.

Diese Förderungen umfassen unter anderem die Unterstützung im Bereich des FFG-Basis-Programms. Die Förderung beträgt in der Regel 50 Prozent der Projektkosten – bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu maximal 70 Prozent. In der Vergangenheit wurden über das Programm zahlreiche bekannte Startups unterstützt – darunter etwa das niederösterreichische Food-Tech-Startup Kern Tec, das im vergangenen Jahr trotz des eingetrübten Finanzierungsumfeldes eine Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von 12 Millionen Euro abschließen konnte.

Unterstützung für Internationalisierung und akademische Ausgründungen

Zu den 103 Millionen Euro zählen auch finanzielle Mittel, die in das Global Incubator Network (GIN) fließen, um Startups den Markteintritt in den asiatischen Raum zu ermöglichen. Hierfür startete erst Ende Feber beispielsweise die Ausschreibung GO SEOUL 2024, die noch bis 24. März 2024 geöffnet ist und sich an Later-Stage-Startups richtet, die nach Südkorea expandieren wollen.

Neben den genannten Förderungen werden über die FFG auch gezielt akademische Ausgründungen unterstützt. Hierfür dient das Spin-Off-Fellow-Ship Programm, das sich an Forscher:innen richtet, die sich mit ihrer Forschungsidee selbstständig machen möchten. Ein Beispiel ist dafür das TU-Wien Spin-off Lignovations rund um den österreichischen Forscher, Gründer und Unternehmer Martin Miltner. Das Unternehmen entwickelt eine biobasierte Materialplattform und konnte 2023 ebenfalls ein Investment in Millionenhöhe abschließen. Im Zuge der Jahrespressekonferenz wurde zudem eine Bilanz zum Output des Programms gezogen. So konnten bislang 16 Ausgründungen ermöglicht werden. Die nächste Runde startet im zweiten Quartal 2024.

Rückblick auf die letzten 20 Jahre FFG

Im Zuge der Pressekonferenz zur Jahresbilanz wurden jedoch nicht nur Zahlen für 2023 präsentiert. 2024 feiert die FFG ihr 20-jähriges Jubiläum. Seit der Gründung wurden demnach rund 12,9 Mrd. Euro an Förderungen bearbeitet und vergeben. Zudem konnten seit 2004 über 60.000 Unternehmen und Forschungseinrichtungen begleitet werden. Zudem wird über die FFG auch die Förderung des Breitbandausbaus abgewickelt. Insgesamt konnten bis jetzt zwei Milliarden Euro Breitbandförderung vertraglich gebunden und fast eine halbe Million österreichische Haushalte mit Breitband versorgt werden.

Tipp aus dem Videoarchiv: Wie Förderungen Startups & Spin-Offs für Investoren attraktiv machen


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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