26.09.2022

FFG Entrepreneurship Day 2022: Inspirationen zum Gründen

Der FFG Entrepreneurship Day brachte am Mittwoch im Kursalon Hübner in Wien Startups, Spinoffs und Social Entrepreneurs zusammen. Unter anderem wurden den Teilnehmer:innen Informationen und Inspirationen zum Gründen geboten.
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In den letzten Jahren hat sich in Österreich eine lebendige Entrepreneurship-Landschaft entwickelt. Wie der Austrian Startup Monitor zeigt, wurden seit 2010 hierzulande mehr als 2800 Startups gegründet. Eine wichtige Stütze für das Startup-Ökosystem sind dabei öffentliche Förderungen. In Österreich haben über 50 Prozent aller Startups eine Finanzierung durch eine öffentliche Förderinstitution erhalten. Die FFG bildet dabei gemeinsam mit der Schwesteragentur aws eine zentrale Drehscheibe für das Ökosystem.

2021 hat die FFG über 78 Millionen an Förderungen für Startups, Scaleups und Spinoffs vergeben. Der größte Teil (fast 50 Millionen Euro) entfällt dabei auf das FFG Basisprogramm, das insbesondere Projekte mit einem großen F&E-Anteil unterstützt. Über das Spin-off Fellowship Programm werden hingegen Ausgründungen im akademischen Bereich gefördert. Zudem fungiert die FFG auch als nationaler Contact-Point für den European Innovation Council (EIC). Mit dem Programm Impact-Solutions werden wiederum Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Organisationen in ihren Impact Entrepreneurship-Projekten unterstützt.

Information & Inspiration 

Um Informationen über die einzelnen Förderschienen zu bieten, hat die FFG am Mittwoch im Kursalon Hübner erstmals den FFG Entrepreneurship Day abgehalten. Zudem bot der Tag für angehende Gründer:innen Inspiration, indem Erfolgsgeschichten der österreichischen Startup-Szene vor den Vorhang geholt wurden. Dazu gab es Panels und Keynotes mit Founder:innen von Biome Diagnosties, refurbed sowie Anyline.

In der Krise gründen?

Die aktuelle Krise beschäftigt derzeit auch die österreichische Gründerszene. Dahingehend wurde im Rahmen des FFG Entrepreneurship Day auch darüber diskutiert, ob es Sinn macht, in der Krise zu gründen. refurbed Co-Founder Kilian Kaminski äußerte sich diesbezüglich sehr deutlich: „Die größten Unternehmen wurden in der Krise gegründet. Meist beschäftigt man sich in der Krise mit neuen Geschäftsmodellen, die auch zur neuen Zeitrechnung passen“, so Kaminski. Aktuell beschäftigt refurbed über 280 Mitarbeiter:innen und ist mit seiner Plattform für generalüberholte Elektronik-Produkte in über 13 europäischen Märkten vertreten. Erst im April diesen Jahres launchte das Scaleup “refurbed Fashion” und möchte sich mittelfristig zu einer Plattform für nachhaltigen Konsum entwickeln.

Die Förder- und VC-Landschaft in Österreich

Barbara Sladek von Biome Diagnostics gab zudem einen Einblick zur aktuellen Lage rund um Startup-Finanzierungen in Österreich. Ihr Startup wurde 2018 als MyBioma gegründet und ist bereits seit einigen Jahren mit dem gleichnamigen Produkt am Markt, das eine Darm-Mikrobiom Analyse für zu Hause ermöglicht. „In den letzten Jahren hat sich die Förderlandschaft in Österreich sehr positiv entwickelt und es gibt eine Reihe an innovativen Programmen“, so Sladek. Dennoch darf man nicht alles mit der rosaroten Brille betrachten, da die VC-Landschaft in Österreich noch immer schwach ausgeprägt sei. Dies trifft insbesondere beim Raisen von größeren Finanzierungsrunden zu. Positiv hätte sich hingegen die Situation für kleinere Finanzierungsrunde entwickelt. „100.000 bis 200.000 Euro in Österreich zu bekommen, läuft mittlerweile sehr gut“, so Sladek.

Team, Purpose & Worklife Balance 

Carina Margreiter, Head of Entrepreneurship bei der Austria Wirtschaftsservice, und Werner Müller, Head of Startup Services bei der FFG, gaben zudem einen Einblick, worauf ihre beiden Organisationen bei Förderungen achten. Einen hohen Stellenwert nimmt dabei das Team ein. “Als FFG schauen wir uns natürlich die Kompetenzen und die Teamzusammensetzung an”, so Müller. Zudem würden auch die Themen Purpose und Impact eine immer größere Rolle einnehmen. In diesem Zusammenhang verwies Müller auf die Bereiche ClimateTech und LifeSciences. Carina Margreiter hob hingegen das Thema Commitment und Work-Life-Balance hervor: “In einem Startup geht nicht darum, 24 Stunden am Tag zu arbeiten. Viel mehr zählt für uns am Ende des Tages das Commitment im Team”.

Tipp der Redaktion:

Einen exklusiven Einblick in die Gründergeschichte von Anyline gab zudem Co-Founder und CMO Jacob Hofer. Das Wiener Scaleup beschäftigt aktuell über 100 Mitarbeiter:innen aus 30 Nationen und führt mit seiner OCR-Technologie jährlich über 1,5 Milliarden Scans durch – unter anderem kam die Technologie auch bei den Corona Gurgel-Tests zum Einsatz. Mehr über die Skalierung der Geschäftsidee von Anyline könnt ihr im Stream der Veranstaltung ab Minute 44:00 erfahren.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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