27.05.2020

Fernschauen als Hausübung: EduTech uugot.it startet Schul-Version „sCOOLing“

Das Sprachlern-Startup uugot.it erweitert mit "sCOOling 4Schools" seine Lernplattform für den Einsatz im Schulunterricht. Dabei werden fachspezfische Videos mit multilingualen interaktiven Untertiteln angeboten, damit Schüler mit nicht-deutscher Muttersprache Filme als Unterrichtsmaterialien leichter verstehen können.
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(c) uugot.it - Das Sprachlern-Startup uugot.it bietet nun eine Schulversion, um bessere Integration von Kindern mit Schwächen in der deutschen Sprache zu ermöglichen.

Laut dem Österreichischem Gehörlosenbund nutzen bis zu 450.000 Menschen die Services der ORF-Untertitelung. Nicht erfasst sind jene Untertitel-Statistiken, die durch das Aufkommen diverser Streaming-Dienste genutzt werden. Wenn Helene Jarmer, Präsidentin des ÖGLB jedoch sagt: „Der Zugang zu Information ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein selbstbestimmes Leben, eine unabhängige Meinungsbildung und für politische Partizipation”, spricht sie in erster Linie ihre Klientel an, setzt aber zugleich auch den Maßstab, der ebenso für Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache gilt. Hier setzt uugot.it bereits seit einigen Jahren an.

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Mit Untertiteln Deutsch lernen

Das Wiener Sprachlern-Startup uugot.it streamt TV-Sendungen mit interaktiven Untertiteln, über die Zuwanderer die deutsche Sprache lernen können. Mittels einer eigenen App werden dabei TV-Sendungen mit den Untertiteln in der jeweiligen Originalsprache versehen. Sofern ein Nutzer ein Wort nicht versteht, kann er darauf tippen und erhält anschließend eine Übersetzung in seiner Muttersprache.

„SCOOLing 4Schools“ für direkten wie auch „distance learning“-Einsatz

Nun erweitert das Startup rund um CEO und Co-Founder Philipp Etzlinger sein Angebot und dehnt es auf den Schulunterricht aus. Die Initiative „sCOOLing 4Schools“ bietet fachspezifischen Content für Schulen der Sekundarstufe I und II. Diese Lösung kann im Präsenzunterricht genauso wie im „Distance Learning“ eingesetzt werden.

Videospeed individuell einstellbar

In einem Fächerkatalog aus 21 Themenbereichen gegliedert stehen hunderte Videobeiträge für den Unterrichtseinsatz bereit, viele davon mit didaktisch aufbereiteten Materialien. Der Unterschied zu herkömmlichen Bildungsangeboten auf Videobasis ist, dass bei uugot.it interaktive multilinguale Untertitel mit eingeblendet werden, damit Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache den Inhalten leichter folgen können. Dabei kann auch die Abspielgeschwindigkeit des Videos angepasst werden. Worte, die durch den Klick markiert und übersetzt werden, speichert die App für späteres Lernen – die Lehrkraft kann diese über ein Panel einsehen.

„Selbstvertrauen der Schüler steigt“

„Schüler mit Erstsprache Deutsch blenden die Untertitel aus, Schüler mit anderen Erstsprachen lassen sich jene deutschen Wörter, die sie nicht verstehen, übersetzen. Mit dieser individuellen Vorentlastung des Wortschatzes können Kinder mit Migrationshintergrund dem Unterricht beinahe ebenso gut folgen wie ihre deutschsprachigen Kollegen, was wiederum zu einem Motivationsschub führt, wie wir festgestellt haben. Damit steigt auch das Selbstvertrauen der Schüler“, sagt Anke Holzapfel, „Didactic Head“ bei uugot.it.

Mit uugot.it Filme als Hausaufgabe

Franziska Haberler unterrichtet an eine der Schulen, die die neue digitale Möglichkeit bereits nutzen. Sie sagt: „Ich kann Filme als Hausaufgaben geben, da die Kinder auch zuhause auf die Quelle zugreifen können. Sie können weiterüben und sich in ihrem Tempo mit dem Medium Film und Sprache befassen. Auch kann man diese kurzen Filme zu spezifischen Themen im Unterricht gemeinsam anschauen.  Zu vielen Einheiten gibt es schon fertige Didaktisierungen, wobei wir im Unterricht die Kinder gerne auch selbstständig damit arbeiten lassen. Audiovisuelle Medien geben uns einen ausgezeichneten Gesprächsanlass, da durch die Verbindung Bild-Sprache Vokabular sozusagen selbsterklärend eingeführt wird“.

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(c) uugot.it – Franziska Haberler beim Unterricht in der NMS Staudingergasse und dem Einsatz von „sCOOLing“.

Service vorerst kostenlos

Dieser Abbau der Sprachbarrieren wird von öffentlichen Institutionen wohlwollend angenommen, wie es laut Aussendung heißt. Das Bundeskanzleramt fördert die Basisversion von uugot.it TV, sodass der Service zum Deutsch lernen kostenfrei in Österreich verfügbar ist. Auch „sCOOLing 4Schools“ wird vorerst kostenlos angeboten werden.

uugot.it-CEO Etzlinger: “ Alle Menschen haben ein Informationsbedürfnis“

„Wir bieten allen Zugewanderten die Möglichkeit, lokale, tagesaktuelle Informationen nicht nur zu erhalten und zu verstehen, sondern gleichzeitig auch die deutsche Sprache zu festigen. Gerade durch COVID-19 ist deutlich geworden, dass alle in unserem Land lebenden Menschen – auch jene, die noch an Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache leiden – das gleiche Informationsbedürfnis haben“, erklärt Etzlinger: „Mit unserer Schul-Initiative kann nun jeder Lehrende uugot.it im Unterricht einsetzen, eigene Klassen anlegen, Content verwalten, sehen, wo die Schüler Probleme haben und darauf eingehen“.

Kostenfreie Webinare von uugot.it

uugot.it „sCOOLing“ ist für Schulen und Bildungsinstitutionen zugänglich und bietet einen Videokatalog mit über 2.500 Titeln. Nach einer automatisierten Registrierung können sich Lehrende im Hilfebereich über den Einsatz des neuen Features informieren. Für alle Lehrkräfte bietet das Didaktik-Team des Startups zudem kostenfreie Webinare an.


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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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Fernschauen als Hausübung: EduTech uugot.it startet Schul-Version „sCOOLing“

  • Das Wiener Sprachlern-Startup uugot.it streamt TV-Sendungen mit interaktiven Untertiteln, über die Zuwanderer die deutsche Sprache lernen können.
  • Die Initiative „sCOOLing 4Schools“ bietet fachspezifischen Content für Schulen der Sekundarstufe I und II. Diese Lösung kann im Präsenzunterricht genauso wie im „Distance Learning“ eingesetzt werden.
  • uugot.it sCOOLing ist für Schulen und Bildungsinstitutionen zugänglich und bietet einen Videokatalog mit über 2.500 Titeln.

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