09.09.2024
FINANZIERUNG

FemTech-Startup Hello Inside holt sich 1,65-Millionen-Euro-Investment

Das Wiener Startup Hello Inside will Frauen dabei helfen, ihre Stoffwechselgesundheit zu verbessern. Nun konnte das FemTech eine Finanzierungsrunde in Höhe von 1,65 Millionen Euro abschließen.
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Hello inside stoffwechsel frauengesundheit app glucosemessung
Hello-Inside-Founder:innen Jürgen Furian, Anne Latz, Mario Aichlseder und Vinzenz Weber (c) Hello Inside

Das Wiener Startup Hello Inside will mit einem datengetriebenen Ansatz das Thema Gesundheit in den Fokus rücken und mit Sensoren aus dem Diabetes-Bereich Menschen zeigen, wie ihr Körper tickt und was er braucht. Mittlerweile liegt der Fokus des 2021 gegründeten Unternehmen im Bereich FemTech.

Nun konnte Hello Inside eine erfolgreiche Finanzierungsrunde in Höhe von 1,65 Millionen Euro abschließen. Angeführt wurde sie von Verge Fund, dem Health und Biotech Venture Capital Fund. Ebenfalls beteiligt waren die deutsche Online-Apotheke DocMorris und Kapa Ventures. Schon bisher waren unter den Investor:innen einige Startup-Schwergewichte wie Amorelie-Founderin Lea-Sophie Cramer, Waterdrop-Founder Martin Murray und Bitpanda-CEO Eric Demuth. Bereits das Pre-Seed-Investment des Startups 2021 war siebenstellig – brutkasten berichtete.

Unterfinanzierter FemTech-Bereich

Die Finanzierungsrunde sei für Hello Inside nicht nur ein persönlicher Erfolg, sondern auch ein wichtiger Schritt, um Innovation und Forschung im „historisch unterfinanzierten“ Sektor der FemTech auszubauen, schreibt das Startup in einer Aussendung. Nur knapp vier Prozent der weltweiten Health-Tech-Investments flossen 2023 in den Bereich FemTech.

Scarlett Chen, Lead-Investorin des Verge Fund, betont die Bedeutung dieser Investition: „Wir sehen enormes Potenzial in Hello Inside, nicht nur in Bezug auf die Marktchancen, sondern auch im positiven Einfluss, den das Unternehmen auf die Gesundheit von Frauen weltweit
haben kann.“

Mit Glukoseüberwachung den Körper verstehen

Hello Inside ist eine CGM-gestützte App, das heißt sie beruht auf kontinuierlicher Glukoseüberwachung (Continuous Glucose Monitoring). In Kombination mit KI-Technologie will das Startup damit „Frauen ein umfassendes Verständnis ihrer Stoffwechselgesundheit“ bieten. Lifestyle- und Gesundheitsdaten werden getrackt, so kann die Plattform ihren Nutzerin:innen dabei helfen, „fundierte Entscheidungen für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu treffen“. Sie ist auch mit Gesundheitsdiensten wie dem Oura Ring oder Apple Health kompatibel.

Die Nutzer:innenresonanz kann sich sehen lassen: durchschnittlich zehn App-Öffnungen pro Nutzer:in pro Tag. Mit der Finanzierung möchte das Startup die klinische Validierung fortsetzen und ein B2B-Angebot auf den Markt bringen. Auch neue Programm für Frauen in den Wechseljahren sind geplant.

CEO Mario Aichlseder, der neun Jahre bei Runtastic gearbeitet hat, nennt Aufmerksamkeit den „Schlüssel zu Verhaltensänderungen“: „Durch den zielgerichteten Einsatz von KI gepaart mit dem Wissen unseres Expert:innen-Teams, können wir Frauen ein tiefes Verständnis für ihre metabolische Gesundheit bieten. Unsere Technologie geht über das bloße Tracking von Daten hinaus und liefert umsetzbare Erkenntnisse, die zu nachhaltigen Veränderungen in Gesundheit und Wohlbefinden führen.“

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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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