21.02.2022

FemTech boomt, aber ein wichtiger Bereich wird gerne übersehen

Kommentar. FemTech ist keine Nische. Die Hälfte der Weltbevölkerung besteht aus Frauen.
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Frauen sind keine Nische. In Österreich lebten Anfang 2021 laut Statistik Austria 4.535.712 Frauen und 4.396.952 Männer. Weltweit betrachtet gibt es zwar etwas mehr Männer, aber nicht in dem Ausmaß, in dem es die Welt der Tech-Innovationen manchmal beinahe glauben lässt. Wie durch ein Brennglas sieht man diesen Missstand, wenn Frauen innovative Produkte für Frauen vor meist männlichen Investoren pitchen. “Ich frage zuhause mal meine Frau, ob die das nutzen würde”. Ja, diesen Satz sagen Investoren, die sonst natürlich häufig in Startups investieren, deren Produkte sie nicht nutzen oder nicht nutzen können. 

Das und noch viele andere Punkte mit Optimierungsbedarf beschreibt Angel-Investorin Katja Ruhnke (CK Venture Capital) in ihrem sehr guten Buch “Female Money”. Es gibt da ganz konkrete Beispiele. Über Pinky Gloves wurde vergangenes Jahr schon viel geredet. In aller Kürze: Zwei Männer stellen im Fernsehen pinke Gummihandschuhe für den Wechsel von Tampons vor und ein anderer Mann überlegt, das mit richtig viel Geld zu unterstützen. Weniger oft wird über diesen Fall geredet: Dieselbe TV-Show. Zwei junge Frauen stellen Periodenunterwäsche vor. Es wird diskutiert, ob das nicht zu nischig sei. Es kommt ein verhaltenes Investmentangebot von einer TV-Investorin, aber weit unter der Vorstellung der Gründerinnen, die ablehnen. Was aus Periodenunterwäsche mittlerweile wurde, haben vermutlich sogar Menschen ohne Periode mitbekommen.

Digital Health: 3 Prozent der Investments für FemTech

Periode, Fertilität und Schwangerschaft. Das sind die Bereiche, in denen bisher am meisten “FemTech”-Startups gegründet wurden, wie eine aktuelle Analyse von McKinsey zeigt. Die Aufmerksamkeit für das Thema ist laut dem Report im letzten Jahr massiv gestiegen – gemessen an der Zahl veröffentlichter Artikel, aber auch gemessen an der Zahl der Investmentsummen. 2,5 Milliarden Dollar sollen 2021 in FemTechs geflossen sein. Gemessen am Digital Health Sektor schätzt McKinsey, dass etwa drei Prozent der Investments in FemTech fließen. Das klingt wenig, aber generell betrachtet geht das in die richtige Richtung. 

Große Lücke mit viel Potenzial für Female Leadership

Ein Bereich wird sowohl von Gründerinnen, als auch von Investorinnen aber bisher kaum bearbeitet, obwohl er sehr wichtig wäre: Die größten weißen Flecken hat McKinsey bei der Menopause ausgemacht. Es geht um jene Phase, in der Frauen am wahrscheinlichsten in hohe Managementpositionen aufsteigen. Die Frage, wie gut wir mit den Effekten der Menopause umgehen, ist auch eine Frage, die für Female Leadership wichtig ist. Die Menopause ist schlecht erforscht. Frauen, die diese hormonelle Umstellung durchmachen sind meistens bereits in ihren 50ern. Vielleicht auch 40. Manchmal 30. Symptome treten meist jahrelang auf und die Liste liest sich relativ beliebig: Hitzewallungen, Schlafstörungen, manchmal Angstzustände, Gelenkschmerzen, etc. Würde das fast jeden Mann im typischen CEO-Alter betreffen, hätten wir wahrscheinlich schon eine Impfung dagegen.

Die weißen Flecken im McKinsey-Report zeigen, dass es im Bereich FemTech noch viel Potenzial zu heben gilt, das weit über diesen eng gedachten Bereich hinausgeht. Rund die Hälfte der Weltbevölkerung besteht aus Frauen, wenn wir die Zukunft für alle gestalten wollen, müssen wir sie mit allen gestalten. Probleme und Herausforderungen, die die Hälfte der Weltbevölkerung betreffen, sind keine Nische. Wir brauchen starke Gründerinnen und starke Investorinnen, um diese weißen Flecken endlich zu füllen. 

Weiße Flecken auf der Karte der FemTech-Innovationen laut McKinsey © McKinsey
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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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