09.04.2026
PERSONALIE

Fempreneur: Cristina Frint verstärkt Vorstand des Wiener Frauennetzwerks

Der Fempreneur Club verstärkt seinen Vorstand mit der international erfahrenen Unternehmerin, Philanthropin und Gründerin der Munay Group Cristina Frint. Mit diesem Schritt möchte die Organisation ihre strategische Ausrichtung auf globale Vernetzung, nachhaltige Wirkung und ein neues Verständnis von Leadership stärken.
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Fempreneur
© Fempreneur - Judith Niedl (l.) und Cristina Frint.

In einem wirtschaftlichen Umfeld, das zunehmend von Komplexität, Unsicherheit und strukturellem Wandel geprägt ist, stoßen klassische Führungsmodelle an ihre Grenzen. Leistungsdruck, Effizienzsteigerung und starre Hierarchien verlieren an Wirksamkeit – gefragt sind neue Ansätze, die den Menschen ebenso in den Mittelpunkt stellen wie wirtschaftlichen Erfolg. So denkt Judith Niedl, Gründerin des Fempreneur Club, und sieht darin einen grundlegenden Paradigmenwechsel im Entstehen. „Nachhaltiger Erfolg ist kein Resultat von Druck, sondern von der inneren Ausrichtung und Klarheit der Führungskraft“, sagt sie.

Fempreneur: Plattform für Wandel

Mit ihrem Konzept des „Success in Alignment“ beschreibt sie eine neue Logik von Erfolg, bei der „Resonanz zwischen Strategie, Unternehmenskultur und persönlicher Haltung“ zur zentralen Führungsaufgabe werde. Der Fempreneur Club fungiert dabei als Plattform für diesen Wandel und möchte als Raum für Frauen dienen, die Führung neu denken und gestalten wollen.

Mit Cristina Frint schließt sich jetzt eine Führungspersönlichkeit Fempreneur an, die diese neue Form von Leadership seit Jahren international lebt, heißt es per Aussendung. Ihre berufliche Laufbahn umfasst leitende Funktionen im Corporate- und Investmentbanking ebenso wie ihre Tätigkeit als Unternehmerin, Business Angel und Gründerin der Munay Group, die sich auf nachhaltige, wirkungsorientierte Projekte spezialisiert hat.

Darüber hinaus sitzt Frint in den Vorständen der Mompreneur Society sowie des Center for Advocacy and Global Growth (CAGG).

„Ich glaube zutiefst an die Mission, die Judith mit Fempreneur geschaffen hat. Frauen in Wirtschaft, Führung und persönlicher Entwicklung zu unterstützen, liegt mir sehr am Herzen – und dem Vorstand beizutreten fühlte sich wie eine natürliche Erweiterung dieses Engagements an“, sagt sie.

Expansion im Fokus

In ihrer neuen Funktion soll sich Frint insbesondere auf die internationale Expansion des Fempreneur Club, den Ausbau globaler Partnerschaften sowie die strategische Weiterentwicklung des Netzwerks konzentrieren. „Mein Ziel ist es, Türen für Kooperationen zu öffnen, Frauen über Kontinente hinweg zu vernetzen und Möglichkeiten zu schaffen, die sie sowohl beruflich als auch persönlich stärken.“

Frints Hintergrund im internationalen Bankwesen und ihre Arbeit mit globalen Organisationen haben in ihrer Laufbahn ihr Engagement geprägt, wirtschaftliche Beziehungen zwischen den USA, Lateinamerika und Europa zu fördern, soziale Verantwortung zu stärken und für den Schutz der Umwelt einzutreten.

Gemeinsames Ziel

Eine ihrer sich über neun Länder der Amazonasregion erstreckenden Initiativen ist „Corredor Creativo Amazónico„. Sie verbindet kreative Gemeinschaften, indigenes Wissen, kulturelles Erbe und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in einem gesamten transnationalen Ökosystem. Das Projekt wurde auf der COP30 vorgestellt.

Das nun gemeinsame Ziel von Niedl und Frint ist es, eine internationale Community aufzubauen, die Frauen stärkt, verbindet und ihnen neue Möglichkeiten eröffnet – unabhängig von Branche, Standort oder Karrierestufe.

„Führung bedeutet heute, Räume zu schaffen, in denen sich Potenziale entfalten können“, sagt Niedl. „Wenn die Energie der Führungskraft stimmt, folgt der wirtschaftliche Erfolg als logische Konsequenz.“

Frint ergänzt: „Wir müssen erkennen, dass wir nicht alles alleine schaffen müssen. Gemeinschaft ist der Schlüssel – sie ermöglicht es uns, zu wachsen, größer zu denken und echte Veränderung zu bewirken.“

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15.07.2026

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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