07.06.2022

Femitale-Gründerin hatte Alptraum von Haselsteiner

Lisa-Maria Reisinger sorgt sich mit ihrem Startup Femitale um das Wohlbefinden von Frauen während der Periode. Und möchte die ganze Thematik neu denken. Vor ihrem Auftritt bei "2m2m" bekam sie im Traum Besuch von TV-Investor Hans Peter Haselsteiner.
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Femitale, Periode, Was gegen Regelschmerzen tun, Was tun gegen Regelschmerzen, Periodenschmerzen, Endometriose, 2 Minuten 2 Millionen
(c) Femitale - Femitale-Gründerin Lisa-Maria Reisinger (l.) entwickelt Periodenprodukte zum wohl- und schön fühlen.

Femitale-Gründerin Lisa-Maria Reisinger leidet an Endometriose, was zu starken Unterleibsschmerzen führt. Sie ist wegen der Regelschmerzen an die Wärmeflasche gebunden. Eines Tages, so erinnert sie sich, musste sie trotz dieser Beschwerden mit ihrem Hund an die frische Luft. Und hatte einen Geistesblitz dabei.

Femitale löst Innovationsproblem bei Periode

„Frauen kennen es“, sagt Reisinger. „Sie binden sich mit einem Gürtel oder einem Schal die Wärmeflasche um, wenn sie an Regelschmerzen leiden. Eine andere, einfachere und innovative Lösung gab es einfach nicht.“ Bis jetzt.

Während diesem Spaziergang mit ihrem Vierbeiner kam der Gründerin der Gedanke, eine gemütliche Hose für daheim, in der man die Wärmeflasche einstecken könnte, ohne dass sie verrutscht, wäre genau das Richtige für den Tag.

Daheim angekommen setzte sich Reisinger an den PC, rief Google auf und suchte nach einem passenden Kleidungsstück. Was sie jedoch fand, war nicht das, wonach sie gesucht hatte. Es kam dafür ein „Lichtlein, das über ihrem Kopf aufleuchtete“ daher. Bildlich gesprochen. Im Netz gab es Null Suchergebnisse. Dafür aber eine plötzliche Erkenntnis der Founderin.

Female Selfcare

Sie fragte sich: „Wann passiert so etwas schon?“. Und ob ihre Idee nicht Potential hätte?“. Gedacht getan. Die Marketingexpertin kündigte ihren Beruf und erschuf Femitale – eine Brand für „female selfcare“, die aktuell Mode mit Wärmeflachen-Taschen und einen Nahrungsergänzungsdrink namens „Better Period“ anbietet.

Ein Jahr später stiegen Adis Pezerovic und Marcel Lechner als Co-Founder ein, man absolvierte eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne (35.000 Euro) und kann heute auf ein Team von sieben Leuten und einen Umsatz von 600.000 Euro zurückblicken.

Schön und sexy trotz oder wegen Schmerzen

Reisinger betont wiederholt, dass es ihr bei ihrem Konzept darum geht, Frauenbekleidung zu entwickeln, die auch schön und sexy aussieht.

Femitale
(c) Femitale – Die Femitale-Hose mit Tasche für die Wärmeflasche.

„Für mich war es wichtig, einen neueren und schöneren Zugang zu Perioden und Schmerzen zu erfinden. Wenn man schon leidet, soll man sich nicht permanent so fühlen“, sagt sie. „Das Thema, sich wohl und schön fühlen, möchte ich mitten in der Gesellschaft platzieren. Mit natürlichen Produkten, die alltagstauglich sind. Denn die meisten dieser Erzeugnisse sind nicht schön im Design. Über unsere Produkte soll man gerne reden.“

Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen

Im November 2021 wagte sich die Gründerin in die Sendung „2 Minuten 2 Millionen“ (Folge wird heute Abend ausgestrahlt) auf der Suche nach Investorenkapital.

Da Reisinger die Show gut kennt, wuchs in ihr damals eine Sorge, die sich sogar in einem Traum manifestierte.

„Ich habe gewusst, dass Hans Peter Haselsteiner keine hohen Firmenbewertungen mag“ erinnert sie sich. „Man kann aber, nur weil man sich sorgt, nicht einfach eine niedrigere Firmenbewertung aufrufen. Ich blieb dabei und fürchtete, dass er sagt, dass die Bewertung eine Frechheit sei. Oder irre.“

Wie die ganze Sache ausgegangen ist und um welche Bewertung es sich gehandelt hat, können Interessierte heute Abend auf Puls 4 sehen. Auf jeden Fall kann Femitale heute – abseits des Ausgangs der Sendung – auf ein Investorennetzwerk zurückgreifen.

Perioden-Startup verfügt bereits über Investorennetzwerk

Im Dezember 2021 erhielt das Startup aus St. Florian eine Kapitalspritze von u.a. Biogena, Friedrich Droste und Matthäus Thomas Theobald Niewodniczanski von Bitburger Ventures, sowie von Waterdrop-Gründer Martin Murray. Zu einer Bewertung von 3,85 Millionen Euro.

Aktuell arbeitet man an weiteren Produkten und Kategorien im Bereich „female selfcare“ und öffnet Bereiche wie Menopause, Kinderwunsch sowie Schwangerschaft und das Danach.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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