17.03.2023

Female Startup entwickelt CBD-Getränk als Alkohol-Alternative

Wie CBD seinen Weg in den Alltag finden kann und wie Hanfsamenaroma als gesunde Alkohol-Alternative funktioniert, erklärt Alexandra von Quadt, Gründerin von Fira.
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Alexandra von Quadt will mit Fira den Afterwork-Drink revolutionieren - ohne Hangover (c) Fira - The Feierabend Company

Wer gönnt sich nach einem langen Arbeitstag gerne ein sprudeliges Afterwork-Getränk? Doch zum Nachteil der Gesundheit bedeutet Sprudel in vielen Fällen auch Alkohol. Und damit das graduelle Schädigen von Leber, Magen und Herz.

“Unsere Vision ist ein Feierabend ohne Hangover. Und die gesellschaftliche Akzeptanz von CBD”, erzählt Fira-Gründerin Alexandra von Quadt. Zum Entspannen brauche es keinen Alkohol, so Alexandra, sondern lediglich eine Dose Fira. Der Trend, der in Übersee schon lange mehr als ein temporärer Hype ist, soll nun auch in Österreich seine Wellen schlagen. Wie Hanfsamenaroma als Geschäftsmodell funktioniert und wie CBD zu einem bewussten Lebensstil beitragen kann? Der brutkasten hat nachgefragt.

Alkohol kostet uns 3,15 Milliarden Euro pro Jahr

In keiner WHO-Region der Welt wurde im Jahr 2019 pro Kopf mehr Alkohol konsumiert als in Europa, mit Tschechien an der Spitze: Dort konsumieren Feierabend-Genießer:innen rund 14,3 Liter reinen Alkohol pro Kopf und Jahr, gefolgt von 13,2 Litern in Lettland. Österreich liegt im Europavergleich auf Platz 17, mit 12 Litern pro Kopf. Günstig ist das Ganze auch nicht: Hierzulande geben wir pro Jahr rund 3,15 Milliarden Euro für alkoholische Getränke aus.

Was für viele als temporäre Erholung gilt, entpuppt sich für andere als langfristiges Gesundheitsrisiko: Neben gesundheitlichen Folgen wie Lebererkrankungen, Herz-Kreislauf-Schäden und Bluthochdruck zeigt übermäßiger Alkoholkonsum auch Nachwirkungen am nächsten Morgen, und zwar in Form des Hangovers.

Feierabend ohne Hangover

Um das Hangover- und Gesundheitsproblem, das übermäßiger Alkoholkonsum mit sich bringt, zu bekämpfen, hat Alexandra von Quadt die Alkohol-Alternative Fira entwickelt. Die Gründerin des Female-Startups will den unachtsamen Alkoholkonsum mit Achtsamkeit und Gelassenheit ersetzen.

Ihr Produkt Fira ist ein kohlensäurehaltiges Getränk, das mit Botanicals, also natürlichen Tee-Extrakten diverser Pflanzengruppen, und biologischen Adaptogenen angereichert ist. Adaptogene sollen eine stressmindernde Wirkung entfalten, genauso wie das Hanfsamenaroma, das Alexandra den Fira-Getränken zusetzt.

Das Ziel des CBD-Startups: “Mit gutem Geschmack und einem Gefühl der Gönnung in den Feierabend zu starten, und dabei unserem Körper keinen Schaden zuzufügen”, so Alexandra. Aktuell hat Fira zwei Sorten des Dosengetränks im Sortiment: Rose und Lavendel sowie Verbene, Holunder, Zitrone und Kurkuma. Außerdem soll das CBD-Getränk ohne chemische Zusatzstoffe hergestellt werden, so die Gründerin. Auch in puncto Nachhaltigkeit soll das Startup mit Sitz in Berlin auf kurze, innereuropäische Lieferwege und Regionalität setzen.

CBD und der Weg zur Entkriminalisierung

Trotz langer Tradition ist die Nutzpflanze Cannabis und das darin enthaltene Cannabidiol (CBD) eine gesellschaftliche Grauzone. Was in Deutschland umfassend debattiert wird, gilt in Österreich als Utopie: Deutschland plant, den Besitz von Cannabis in den kommenden Jahren zu entkriminalisieren. Erwachsene ab 18 Jahren seien dann dazu berechtigt, 20 bis 30 Gramm Cannabis straffrei zu besitzen. Wie und wann der Plan umgesetzt wird, ist von EU-Gesetzesentwürfen abhängig.

In Österreich ist die Entkriminalisierung von Cannabis und dem darin enthaltenen Tetrahydrocannabinol (THC), das als Rauschgenerator gilt, noch ein Wunschdenken. Denn THC gilt hierzulande als Suchtmittel. Unter den rund 400 chemischen Substanzen ist THC der wichtigste psychoaktive Wirkstoff der Cannabispflanze. Die legale Grenze für THC liegt in Österreich bei 0,3 Prozent, wie die Wiener Zeitung berichtete. CBD-Produkte mit höherem THC-Anteil dürfen weder erworben noch besessen werden, so das Suchtmittelgesetz.

CBD als Alternative zu Alkohol

Um die Enttabuisierung von Hanfextrakten und CBD-Produkten zu unterstützen, soll Fira als Alkohol-Alternative dienen: “Wir kopieren Alkohol nicht, sondern schaffen eine Alternative. Unser Ziel ist es, eine neue Kategorie an Erfrischungsgetränken zu schaffen, die genau so belohnend und entspannend wirken sollen, wie es von Alkohol erwartet wird”, so Alexandra.

Als eine der chemischen Substanzen der Hanfpflanze wird CBD häufig für medizinische Zwecke oder zur Behandlung von Stress, Angststörungen und neurologischen Erkrankungen wie Parkinson eingesetzt. CBD wirkt also nicht psychoaktiv, sondern viel eher entkrampfend, schmerzstillend und entzündungshemmend, bestätigt die Fira-Gründerin.

Selbiges gilt auch für das Hanfsamenaroma, das Alexandra in ihrer Fira-Getränkeformel verwendet. Das Aroma kann nämlich die Ausschüttung der Stresshormone Cortisol und Adrenalin mindern. Der Effekt: Stressfreie Feierabende ohne Hangover.

Fira bereits in Österreich erhältlich

In Österreich ist Fira bereits bei ausgewählten Händler:innen erhältlich. Auch Kooperationen mit hiesigen Lokalketten und Restaurants seien in Aussicht, so die Gründerin. Das Sortiment umfasst bislang zwei Getränkesorten und CBD-Gummies in den Geschmäckern Birne, Waldbeere und Orange.

Ob Alexandra Potential im CBD-Markt sieht? “In Österreich haben wir definitiv noch Platz nach oben. Hier sind es ja vor allem Tourist:innen, die nach Alkohol-Alternativen Ausschau halten.” Zwar geht der Alkoholkonsum hierzulande seit den 1970er Jahren leicht zurück, ist aber dennoch weit verbreitet: Neun Prozent der Österreicher:innen konsumieren Alkohol in einem gesundheitsgefährdenden Ausmaß. Dabei stecke in CBD-Alternativen enormes Geschäftspotenzial, so Alexandra.

Fira plädiert für gesetzliche Regelung

“Die CBD-Industrie macht international Millionen-Umsätze. Die Hanfpflanze ist universell einsetzbar und kann auf unterschiedlichste Arten verarbeitet werden, sei es als Kleidung, als Treibstoff oder als Lebensmittelzusatz.” Was es für einen verantwortungsvollen und vor allem gewinnbringenden Umgang mit Cannabis jedoch braucht, sei ein Regelwerk an Normen und Standards, so Alexandra.

“Nur wenn es ein Gesetz gibt, das dem Endkunden auch garantiert, dass er ein gutes CBD-Produkt auf dem Teller hat, dann können wir die Hanfpflanze auch wirklich gewinnbringend vermarkten und sinnvoll einsetzen”, erklärt die Gründerin. “Nutzen wir CBD doch als Vorstufe dafür, dass wir uns mehr an natürlichen und weniger an chemischen Produkten orientieren. Alkohol wird uns nie ein besseres Leben garantieren, der bewusste Konsum natürlicher Lebensmittel schon.”

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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