13.12.2016

Female Founders Report: Was Frauen am Gründen hindert

Nur die wenigsten Startups werden von Frauen gegründet. Woran liegt das eigentlich? Eine Studie im Rahmen des Wissenstransferzentrums Ost ist diesem Phänomen auf den Grund gegangen.
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Die Präsentation des Female Founders Report im WU Gründungszentrum.

Wenn es um Startup-Gründerinnen geht, liegt Österreich unter dem EU-Durchschnitt. Nur 7,9 Prozent der Startups werden hier von Frauen gegründet – das zeigt eine Studie des WU Gründungszentrums. Im Rest von Europa sind es im Schnitt immerhin 15,5 Prozent.

Kaum Frauen in der Technik

Im Rahmen des Austrian University Female Founder Reports 2016 haben Wissenschafter der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität für Angewandte Kunst und der Universität Wien versucht, die Gründe für diese enttäuschende Bilanz zu analysieren.

Insgesamt nahmen 200 Frauen an der online-Befragung teil. Unter ihnen befanden sich sowohl Frauen, die bereits gegründet hatten, als auch solche, die planen, sich in naher Zukunft selbstständig zu machen. Beide Gruppen weisen ähnliche Merkmale auf: Sie haben zumindest ein Studium abgeschlossen und lokalisieren sich vor allem in den Feldern Kunst, Kultur, Medien und Kreativwirtschaft. „Nur ein geringer Anteil der befragten Frauen hat ein Unternehmen im Bereich Technik, IT oder Life Sciences gegründet oder will dies in Zukunft tun. Dieser Umstand macht insbesondere den Startup-Bereich zu einer männlich-dominierten Szene“, heißt es in der Studie.

Wenn der Mut fehlt

Die Ergebnisse zeigen außerdem, dass Frauen vor allem bei der Vermittlung von Know-How hinsichtlich betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen, der Stärkung von Soft-Skills sowie der Vernetzung und gegenseitiger Unterstützung von Gründerinnen Handlungsbedarf sehen. Daneben stellt auch die Vereinbarkeit von Familie und Gründung ein wichtiges Thema für die Befragten dar.

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Unter den zukünftigen Gründerinnen gaben 59 Prozent an, die größte Hürde liege für sie in den noch fehlenden finanziellen Mitteln. 45 Prozent meinten außerdem, ihnen fehle es an Mut und sie hätten das Gefühl, noch zu wenig Wissen und Erfahrung mitzubringen.

Um Unterstützung kämpfen

Auch glaubt etwa die Hälfte aller befragten Frauen, Unterschiede zwischen den Geschlechtern in der Gründerszene zu bemerken. Männer würden selbstbewusster auftreten, wären entschlussfreudiger und risikobereiter – meinen zumindest ihre weiblichen Kolleginnen. 19 Prozent gaben auch an, Männer würden schneller eine Chance bekommen, während Frauen stärker um Unterstützung kämpfen müssten.

„Die Antworten (…) verdeutlichen, dass Entrepreneurship auch im Jahr 2016 noch männlich konnotiert sei, weshalb es Bewusstseinsbildung bei Männern UND Frauen brauche, um traditionelle Rollenbilder und Sozialisationsmuster aufzubrechen und gleich Bedingungen für alle zu schaffen“ heißt es in der Studie weiter.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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