19.07.2017

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna

/artikel/female-founders-erste-startup-poolparty-in-der-wiener-pratersauna
(c) Pratersauna

Am 8. August findet die erste Startup Poolparty Österreichs statt. Rund 500 Gäste aus der Startup- und InvestorInnenszene sind eingeladen, in sommerlich-entspannter Atmosphäre ihr Netzwerk auszubauen, Startups am Pool pitchen zu sehen und sich beim Expert Speeddating näher kennenzulernen. Gemeinsam mit der aaia (Austrian Angel Investor Association), Startup Live und Speedinvest veranstaltet das Female Founders Team rund um die drei Initiatorinnen Lisa Fassl, Tanja Sternbauer und Nina Wöss das Startup-Event der etwas anderen Art.

Wien, 18.7.2017 | Am 8. August öffnet die Pratersauna im 2. Wiener Gemeindebezirk erstmals ihre Pforten exklusiv für die heimische Startup-Szene. Ab 15 Uhr können die geladenen Gäste kühle Drinks am Pool genießen und in der „Coworking und Chill“-Area dank free WIFI ihre Laptops auspacken und so den Arbeitstag ausklingen lassen. Um 17 Uhr wartet auf die Gäste die spannende Pitching Competition „Feed the Sharks“ powered by Startup Live, bei der sich die ausgewählten Teams unter anderem vor hochkarätigen Investoren wie Speedinvest-Partner Michael Schuster, Katharina Pühringer von CONDA sowie Super-Angel Hansi Hansmann und Stefanie Pingitzer aus dem aaia-Vorstand behaupten müssen. Die Bewerbung für die „Feed the Sharks“-Edition ist noch bis 02. August für mutige Startups hier möglich: bit.ly/FeedTheSharks.

Im Anschluss können sich die zahlreich anwesenden Startups beim Expert-Speeddating mit wichtigen InvestorInnen und BranchenexpertInnen vernetzen, bevor ab 19:00 Uhr KRONEHIT DJ Chris Antonio für garantierte Partystimmung sorgen wird.

„Teil eines Startups zu sein ist ein 24/7-Job. Die Female Founders Poolparty soll daher eine willkommene Abwechslung zu herkömmlichen Vernetzungsveranstaltungen bieten, bei der auch der Spaßfaktor nicht zu kurz kommt. “, so Tanja Sternbauer.

Das einzigartige Eventformat findet auch bei Partnern großen Zuspruch, so unterstützen UNIQA, das österreichische Patentamt als auch KRONEHIT die erste Startup Pool Party Österreichs.

Hard Facts:

Wann? 08. August 2017 – Einlass ab 15 Uhr bis 02:00 (09.08.)

Wo? Pratersauna, Waldsteingartenstraße 135, 1020 Wien

Weiterführende Infos: https://www.facebook.com/events/245425292616574/

 

PS: Das Female Founders Bootcamp ist noch in vollem Gange!

11 Projekte mit weiblichen (Co-)Foundern und akademischen Background werden 10 Wochen lang von BranchenexpertInnen in spannenden Workshops bei der Umsetzung ihrer Business-Idee begleitet. Der Höhepunkt ist der Demo Day am 7. September.

Deine ungelesenen Artikel:
04.11.2026

KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
/artikel/ki-chatbots-koennen-laut-eugh-generalanwalt-urheberrechte-verletzen
04.11.2026

KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
/artikel/ki-chatbots-koennen-laut-eugh-generalanwalt-urheberrechte-verletzen
Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Female Founders: Erste Startup Poolparty in der Wiener Pratersauna