05.08.2021

Felloz: Grazer Social Impact-Startup digitalisiert Spendenprozess

Raphael Marton kennt die Gründe, warum Österreich seinen Nachbarländern beim Spenden hinterherhinkt. Und möchte daher den Spendenprozess digitalisieren.
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(c) Giacomo Lucchini - Felloz-Gründer Raphael Marton und Co-Founder Niklas Zechner wollen mit Video-Content den Spendenprozess erlebbarer machen.

Licht ins Dunkel. Caritas. Vier Pfoten. Ärzte ohne Grenzen, SOS Mitmensch. Greenpeace und WWF. Das sind nur ein paar der Vereine, an die sich Personen wenden können, möchten sie finanziell helfen. Ein Problem allerdings bleibt, wie Felloz-Gründer Raphael Marton weiß: „Nach dutzenden Interviews mit Spendern haben wir erfahren, dass diese oft nicht wissen, wo ihre Spende hin- und ob sie überhaupt ankommt“, sagt er.

Aus diesem Grund hat er Felloz erschaffen, eine Plattform, die den gesamten Spendenprozess digitalisiert und dabei Non-Profit-Organisationen hilft, ihre Spender langfristig zu begeistern. Das Kernstück ist eine White-Label-Spenden-App.

Video-Content statt Spendenbericht

„Es reicht nicht aus, einmal im Jahr einen seitenlangen Spendenbericht zu veröffentlichen. Mit authentischen Videocontent in der App sorgen wir dafür, dass Spender wirklich sehen können, was ihre gute Tat bewirkt hat“, erklärt Marton die Vision hinter seiner Idee.

Der Steirer war, neben seinem Studium an der TU Graz, Finanzreferent der ÖH und Gründer von Maku Help, einer Non-Profit-Organisation zur Förderung des Ehrenamts in der Steiermark.

„Wir haben Veranstaltungen im Stile von „2 Minuten 2 Millionen“ abgehalten, bei dem nicht Startups, sondern Vereine drei Minuten auf einer Bühne Zeit hatten, sich zu präsentieren“, sagt er. „Mir war es wichtig, dass es einen Wissensaustausch zwischen Ehrenamt und Unternehmertum gibt, da beide viel voneinander lernen können. Einerseits die Agilität von Startups, aber andererseits auch die Mitarbeiterbeteilung von ehrenamtlicher Arbeit. So haben wir Keynote-Speeches von der UN aber auch vom Gründer des ‚Fifteen Seconds Festivals‘ organisiert.“

Felloz-Gründer: „Door-2-Door“ war härteste und lehrreichste Arbeit“

Marton hat neben diesen Tätigkeiten auch Erfahrung als „Door-2-Door“-Fundraiser für den Malteser und Arbeiter-Samariter-Bund in Österreich und Deutschland gesammelt. Seine Aufgabe war es von Tür zu Tür zu gehen und Leute um Spenden zu bitten. „Dass man dort nicht immer mit offenen Armen empfangen wurde, kann man sich vorstellen. Das war die härteste, aber gleichzeitig lehrreichste Arbeit, die ich bisher machen durfte“, sagt er.

Er weiß, dass rund 91 Prozent der 14 bis 29 Jährigen den Status Quo des Spendens als unzufriedenstellend empfinden. Deshalb möchte er bei diesem Thema kundenfreundliche Prozesse etablieren, die Spender im Fokus haben und auch lange danach noch den Austausch ermöglichen. Das sei mit etablierten Fundraising-Methoden einfach nicht möglich. Deshalb die Idee zu Felloz.

Spenden sehen

„Ich habe selbst sehen können, wofür Spenden verwendet werden. Ein Projekt ist mir konkret in Erinnerung geblieben, nämlich der Wünschewagen. Dieser hat schwerstkranken Kindern einen Traum erfüllt. Der Zündfunken bei mir war, dass wir auch anderen Menschen mit Hilfe von Technologie zeigen können, welchen Einfluss ihre Spende auf andere hat“, so Marton weiter, der aktuell am bevorstehenden Markteintritt arbeitet und nach weiteren Kunden und Partnern sucht.

Felloz konnte im Juli eine Pree Seed-Investmentrunde mit Fil Rouge Capital, einem kroatischen VC-Fund, über 50.000 Euro zu einer Valuierung von 500.000 Euro abschließen. Das beim Techhouse Accelerator als „Local Superhero“ vorgestellte Startup steht kurz vor dem Launch des ersten Produktes und fokussiert darauf, ihre White-Label-Spenden-App möglichst bald europaweit anbieten zu können.

„Spüren können, welchen Impact Spenden haben“

Österreich hingegen ist, Martons Eindruck nach, ein Land voller Personen, die sehr großzügig in „Zeitspenden“ in Form von ehrenamtlicher Tätigkeit sind. Dabei sei der Anteil der Ehrenamtlichen rund doppelt so hoch, wie im EU-Durchschnitt. Beim Spendenaufkommen pro Kopf hingegen müsse sich Österreich gegen alle Nachbarländern, mit Ausnahme von Ungarn und Tschechien, geschlagen geben.

„Was mir dieser Umstand sagt, ist, dass Österreicher gerne Gutes tun, sofern sie sehen und spüren können, dass ihre Taten einen positiven Impact haben“, so Marton. „Es gibt viel Potential im Spendenbereich, das nur darauf wartet aktiviert zu werden. Großbritannien ist beim Spendenaufkommen übrigens Europameister, wo auch die Digitalisierung von karitativem Fundraising weiter fortgeschritten ist.“

Finanzlösung für NPOs im Blick

Neben dem Launch der App, widmen sich Marton und sein Team der Entwicklung einer neuen Finanzierungslösung, speziell für kleine Non-Profit-Organisationen. Marton dazu: „Wir konnten selbst sehen, wie viel Innovationskraft in diesen Organisationen steckt. Langfristig werden wir uns aber auch anderen Herausforderungen in der NPO-Welt widmen, wie beispielsweise Recruitment. Aber alles Schritt für Schritt.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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