05.08.2021

Felloz: Grazer Social Impact-Startup digitalisiert Spendenprozess

Raphael Marton kennt die Gründe, warum Österreich seinen Nachbarländern beim Spenden hinterherhinkt. Und möchte daher den Spendenprozess digitalisieren.
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(c) Giacomo Lucchini - Felloz-Gründer Raphael Marton und Co-Founder Niklas Zechner wollen mit Video-Content den Spendenprozess erlebbarer machen.

Licht ins Dunkel. Caritas. Vier Pfoten. Ärzte ohne Grenzen, SOS Mitmensch. Greenpeace und WWF. Das sind nur ein paar der Vereine, an die sich Personen wenden können, möchten sie finanziell helfen. Ein Problem allerdings bleibt, wie Felloz-Gründer Raphael Marton weiß: „Nach dutzenden Interviews mit Spendern haben wir erfahren, dass diese oft nicht wissen, wo ihre Spende hin- und ob sie überhaupt ankommt“, sagt er.

Aus diesem Grund hat er Felloz erschaffen, eine Plattform, die den gesamten Spendenprozess digitalisiert und dabei Non-Profit-Organisationen hilft, ihre Spender langfristig zu begeistern. Das Kernstück ist eine White-Label-Spenden-App.

Video-Content statt Spendenbericht

„Es reicht nicht aus, einmal im Jahr einen seitenlangen Spendenbericht zu veröffentlichen. Mit authentischen Videocontent in der App sorgen wir dafür, dass Spender wirklich sehen können, was ihre gute Tat bewirkt hat“, erklärt Marton die Vision hinter seiner Idee.

Der Steirer war, neben seinem Studium an der TU Graz, Finanzreferent der ÖH und Gründer von Maku Help, einer Non-Profit-Organisation zur Förderung des Ehrenamts in der Steiermark.

„Wir haben Veranstaltungen im Stile von „2 Minuten 2 Millionen“ abgehalten, bei dem nicht Startups, sondern Vereine drei Minuten auf einer Bühne Zeit hatten, sich zu präsentieren“, sagt er. „Mir war es wichtig, dass es einen Wissensaustausch zwischen Ehrenamt und Unternehmertum gibt, da beide viel voneinander lernen können. Einerseits die Agilität von Startups, aber andererseits auch die Mitarbeiterbeteilung von ehrenamtlicher Arbeit. So haben wir Keynote-Speeches von der UN aber auch vom Gründer des ‚Fifteen Seconds Festivals‘ organisiert.“

Felloz-Gründer: „Door-2-Door“ war härteste und lehrreichste Arbeit“

Marton hat neben diesen Tätigkeiten auch Erfahrung als „Door-2-Door“-Fundraiser für den Malteser und Arbeiter-Samariter-Bund in Österreich und Deutschland gesammelt. Seine Aufgabe war es von Tür zu Tür zu gehen und Leute um Spenden zu bitten. „Dass man dort nicht immer mit offenen Armen empfangen wurde, kann man sich vorstellen. Das war die härteste, aber gleichzeitig lehrreichste Arbeit, die ich bisher machen durfte“, sagt er.

Er weiß, dass rund 91 Prozent der 14 bis 29 Jährigen den Status Quo des Spendens als unzufriedenstellend empfinden. Deshalb möchte er bei diesem Thema kundenfreundliche Prozesse etablieren, die Spender im Fokus haben und auch lange danach noch den Austausch ermöglichen. Das sei mit etablierten Fundraising-Methoden einfach nicht möglich. Deshalb die Idee zu Felloz.

Spenden sehen

„Ich habe selbst sehen können, wofür Spenden verwendet werden. Ein Projekt ist mir konkret in Erinnerung geblieben, nämlich der Wünschewagen. Dieser hat schwerstkranken Kindern einen Traum erfüllt. Der Zündfunken bei mir war, dass wir auch anderen Menschen mit Hilfe von Technologie zeigen können, welchen Einfluss ihre Spende auf andere hat“, so Marton weiter, der aktuell am bevorstehenden Markteintritt arbeitet und nach weiteren Kunden und Partnern sucht.

Felloz konnte im Juli eine Pree Seed-Investmentrunde mit Fil Rouge Capital, einem kroatischen VC-Fund, über 50.000 Euro zu einer Valuierung von 500.000 Euro abschließen. Das beim Techhouse Accelerator als „Local Superhero“ vorgestellte Startup steht kurz vor dem Launch des ersten Produktes und fokussiert darauf, ihre White-Label-Spenden-App möglichst bald europaweit anbieten zu können.

„Spüren können, welchen Impact Spenden haben“

Österreich hingegen ist, Martons Eindruck nach, ein Land voller Personen, die sehr großzügig in „Zeitspenden“ in Form von ehrenamtlicher Tätigkeit sind. Dabei sei der Anteil der Ehrenamtlichen rund doppelt so hoch, wie im EU-Durchschnitt. Beim Spendenaufkommen pro Kopf hingegen müsse sich Österreich gegen alle Nachbarländern, mit Ausnahme von Ungarn und Tschechien, geschlagen geben.

„Was mir dieser Umstand sagt, ist, dass Österreicher gerne Gutes tun, sofern sie sehen und spüren können, dass ihre Taten einen positiven Impact haben“, so Marton. „Es gibt viel Potential im Spendenbereich, das nur darauf wartet aktiviert zu werden. Großbritannien ist beim Spendenaufkommen übrigens Europameister, wo auch die Digitalisierung von karitativem Fundraising weiter fortgeschritten ist.“

Finanzlösung für NPOs im Blick

Neben dem Launch der App, widmen sich Marton und sein Team der Entwicklung einer neuen Finanzierungslösung, speziell für kleine Non-Profit-Organisationen. Marton dazu: „Wir konnten selbst sehen, wie viel Innovationskraft in diesen Organisationen steckt. Langfristig werden wir uns aber auch anderen Herausforderungen in der NPO-Welt widmen, wie beispielsweise Recruitment. Aber alles Schritt für Schritt.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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