18.03.2024

Felix Staeritz: „Geld ist nur ein Mittel, um Themen zu bewegen“

"Ich bin ein bisschen ruhiger geworden und mir ist noch viel klarer, mit welchen Menschen und Themen ich mich beschäftigen möchte", so Felix Staeritz über seine Zeit nach dem Exit von FoundersLane. Der Corporate Venture Builder schrieb zweistellige Millionenumsätze und wurde 2022 von der Creative Dock Group übernommen.
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Die vierte Folge unserer Interview-Serie “Das Leben nach dem Exit” findet sich am Ende des Artikels.

Felix Staeritz ist wohl so etwas wie ein Archetyp eines Serial Entrepreneurs. Wer auf seinem LinkedIn-Profil zu seinen Stationen in seiner Karriere recherchiert, der findet dort unter dem Bereich „Berufserfahrung“ über ein Dutzend unterschiedliche Einträge zu Firmen und Organisationen, die er aufgebaut oder für die er gearbeitet hat. Der Serial-Entrepreneur und Investor Felix Staeritz begann seine unternehmerischen Aktivitäten im Alter von 16 Jahren und gründete mehrere erfolgreiche Startups und digitale Plattformen. Dazu zählte unter anderem KochAbo, das 2015 von MarleySpoon übernommen wurde. Zudem ist der umtriebige Serial Entrepreneur über Staeritz Holding an über 30 verschiedenen Startups beteiligt und auch im Digital Leaderboard des World Economic Forum vertreten. Die Liste ließe sich hier noch weiterführen.

Verkauf von FoundersLane

Seit 2016 baute Staeritz den Corporate Venture Builder FoundersLane auf. Dieser unterstützte große Konzerne dabei, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln – angefangen von Bosch über Adidas bis hin zum deutschen Energieriesen Vattenfall. Am Höhepunkt erwirtschaftete FoundersLane einen zweistelligen Millionenbetrag als Jahresumsatz. 2022 erfolgte dann der Exit an die Creative Dock Group, die damit laut eigenen Angaben zum größten unabhängigen Corporate Venture Builder der Welt aufstieg. Die Übernahme erfolgte in zwei Schritten, wobei ein Teil über einen Earnout erfolgte. Dabei wird in einem Kaufvertrag mit einer Klausel ein Anteil des Kaufpreises definiert, der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgsabhängig bezahlt wird. „Ich habe den Exit nicht gefeiert, weil das ganze doch ein bisschen überraschender und schneller kam, als ich mir das eigentlich vorgestellt habe“, so Staeritz. Und er merkt über den Entscheidungsprozess, FoundersLane zu verkaufen, an: „Wir haben schlussendlich eine sehr gute Einigung gefunden und ich dachte mir, ich bin jetzt in meinen besten Lebensjahren. Let’s move on.“

Zeit für die Familie und partnerschaftliche Entscheidungen

Nach dem Exit hat sich Staeritz, der auch Vater ist, intensiv seiner Familie gewidmet. „Diesen Entkopplungsprozess muss man auch erst mal zulassen“, sagt er. Neben Zeit in der Natur hat Staeritz zudem viele Gespräche mit Menschen gesucht, die er inspirierend fand: „Ich habe natürlich auch viel mit Leuten gesprochen, die einfach den Weg schon durchgegangen sind“. In dieser Übergangszeit war er auch mit seiner Frau im engen Austausch, um die Weichen für seine weitere Karriere zu stellen. „Ohne sie wäre das die letzten Jahre nicht gegangen. Daher ist es mir sehr wichtig, dass wir partnerschaftlich voranschreiten.“ Dazu zählte innerhalb der Familie eine klare Definition von Investitionszielen, die über die nächsten zehn Jahren erreicht werden sollten. Auch Themen definierte Staeritz, die für ihn wichtig sind – angefangen von Gesundheit bis hin zum Thema Elderly Living. „Geld ist nur ein Mittel, um Themen zu bewegen“, so der Investor, der zudem auch die Organisation FightBack gegründet hat. Dabei handelt es sich um eine Plattform, die branchenübergreifende Lösungen für die Bereiche Klima und Gesundheit finden möchte (brutkasten berichtete).

Felix Staeritz legt Fokus auf Wellbeing

Gesundheit sollte für Staeritz nicht nur in seinem persönlichen Business-Leben, sondern auch in seinem privaten Leben eine stärkere Rolle spielen. „In den letzten zehn Jahren von FoundersLane habe ich 25 Kilo zugelegt, einfach, weil ich mich nicht so gut unter Kontrolle hatte“, so Staeritz. Und er merkt an: Auch hier hat mir meine Frau wieder geholfen, das zu korrigieren. Mittlerweile habe ich wieder zehn Kilo runter. Die nächsten kommen jetzt“. Während er in der Zeit von FoundersLane Jetset-artig die ganze Welt bereiste, um sich mit Vorständen von milliardenschweren Konzernen auszutauschen, sei sein Leben nun etwas entschleunigt. „Ich bin ein bisschen ruhiger geworden und mit ist noch viel klarer, mit welchen Menschen und Themen ich mich beschäftigen möchte.“

Allocator One

Ganz ruhig ist es dann im Leben des Serial Entrepreneur doch nicht geworden. Anfang September 2023 gab er die Gründung von Allocator One bekannt. Dabei handelt es sich um ein Inkubationsprogramm für First-Time-Fondsmanager:innen. „Wir unterstützen spezialisierte Fonds-Manager, die ihren ersten Fonds aufbauen wollen. Wir helfen ihnen, das ganze administrativ und regulatorisch aufzusetzen und richtig zu strukturieren.“, so Staeritz. Entscheidend ist dabei auch ein “Anchoring-Ticket” von “mindestens einer Million Euro”, das Allocator One in jeden Fonds im Programm investiert. Das Kapital fließt in den Fonds und soll Fonds-Manager:innen das weitere Fundraising bei LPs (Limited Partners) erleichtern, um letztlich auf eine Fondsgröße von zehn bis 30 Millionen Euro zu kommen. Mehr darüber könnt ihr hier nachlesen oder in der vierten Folge der Interviewserie „Das Leben nach dem Exit“ erfahren.


Felix Staeritz in der vierten Folge von “Das Leben nach dem Exit”.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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