20.01.2025
DISKURS

Fehlt es Europa an Gründer:innen?

Trotz ausreichendem Kapital bleibt Europa bei Exit-Summen und Startup-Bewertungen deutlich hinter den USA zurück. Über die Gründe wird aktuell reichlich diskutiert.
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Ein Bild, welches ein Unternehmen aus Europa mit den USA vergleicht
(c) brutkasten

In Fachkreisen kursiert gerade eine Pitchbook-Studie, welche zeigt: trotz genügend Kapital in Europa liegen die Exit-Werte weit unter denen der USA. Auch die Marktwerte der Privatunternehmen sind in Europa weitaus geringer.

So weit, so bekannt. Aktuell diskutiert die Startup-Szene deshalb, ob es Europa an Gründer:innen und an einer Unternehmenskultur mangelt. Nein, sagt Daniel Dippold, Gründer und CEO von EWOR. Seine Gründe sind vielseitig.

„Ökonomisch hinkt Europa den USA hinterher“

Die Pitchbook-Studie zeigt, dass die Exit-Werte der US-amerikanischen Startups und Unternehmen weitaus höher sind als die europäischen. Europa trägt nur 15 Prozent zum Gesamtwert der Venture-Capital-Exits bei. Bei Exits im Wert von über 10 Mrd. Dollar schrumpft dieser Anteil sogar auf 10 Prozent.

Gibt es also außerhalb der USA keine engagierten Gründer:innen?

Daniel Dippold, Gründer und CEO von EWOR, verneint dies einem LinkedIn-Posting. Als Beispiel nennt er unter anderem Pierre Omidyar, der französischen Gründer von eBay, sowie den deutschen Gründer Peter Thiel. Doch die beiden europäischen Unternehmer entschieden sich, ein US-Unternehmen zu gründen. Motive gibt es reichlich.

Als Beispiel nennt Dippold einerseits das nicht-einheitliche, europäische Startup-Ökosystem. Im Gegensatz dazu hat die USA bereits früh auf den Hotspot im Silicon Valley in San Francisco gesetzt, in welchem sich Investor:innen und Gründer:innen niedergelassen haben. Dadurch gibt es starke Ausreißer und Extreme im Venture-Capital, welche die Statistik verzerren (Heavy-Tailed Distribution).

Für Dippold ist San Francisco "das beste Startup-Ökosystem der Welt", weshalb sich Gründer:innen weiterhin dort niederlassen werden. In Europa fehlt es aktuell an solch einem Ort.

Schnelleres Wachstum in den USA

Man darf auch nicht die potenzielle Marktgröße der USA außer Acht lassen. Zusammen mit Kanada bieten sich mit rund 375 Millionen englischsprachige Konsument:innen eine starke, wirtschaftliche Kaufkraft – was sich wiederum auf das Marktwachstum auswirkt. Nach Dippold sind US-Unternehmen wie Uber und AirBnB zwar nach europäischen Vorbildern entstanden, die US-Unternehmen konnten jedoch schnell die nötige Kaufkraft erzielen, um die europäische Konkurrenz aufzukaufen.

Europa hat gemessen an den Einwohner:innen zwar ein weitaus größeres Potenzial, doch ist die Expansion in ein Nachbarland oft mit unterschiedlichen Vorschriften verbunden, was das Marktwachstum wiederum bremst. Als Beispiel nennt Dippold Investitionen in deutsche GmbHs, bei welchen der Aktienkauf, im Gegensatz zu US-amerikanischen Delaware C Corps, wochenlange Verwaltungsverfahren mit sich bringt.

Europa: Nur ein kleiner Teil an Unicorns

Was die Pitchbook-Studie ebenfalls zeigt, ist der Anteil an Unternehmen mit einer Bewertung über einer Millarde Dollar. Europas Privatunternehmen machen nur 16 Prozent der Unicorns aus, während es in den USA 84 Prozent sind. Bei den Decacorns (also Unternehmen mit einer Bewertung über 10 Mrd. Dollar) sind es sogar nur 13 Prozent.

Auch die Geschwindigkeit, in welcher in den USA Unternehmen gegründet werden können, trägt zur Pitchbook-Studie bei. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bremst Unternehmer:innen, während eine US-amerikanische Delaware C Corp innerhalb eines Tages online gehen kann.

Dippold kritisiert dabei auch die Umstände, mit welchem ausländischen Investoren in europäische Unternehmen investieren. Er fragt: "Warum ist es für einen deutschen Investor so einfach, eine Delaware C Corp zu gründen, aber für einen US-Investor so schwierig, in eine deutsche GmbH zu investieren?"

Auch David Clark, CIO von VenCap International, meldete sich über LinkedIn zu Wort. Er sieht die Angelegenheit wenig optimistisch. Für Clark liegt den Hauptgrund für die "unterdurchschnittliche Leistung europäischer Unternehmen" bei der Finanzierungslücke. In seiner Stellungnahme hieß es: "Europäische Unternehmen nahmen 26 Prozent des Risiko-Kapitals auf, US-Unternehmen 74 Prozent. Obwohl Europa weniger Kapital erhielt, ist der Anteil des Kapitals immer noch höher als ihr Anteil an den Exit-Werten oder der Anzahl an Unicorns, Pentacorns und Decacorns."

Europäische Unternehmen bekommen weniger Geld als US-Unternehmen, was ihr Wachstum bremst. Investor:innen, die nur in Europa investieren, verpassen nach Clark also Chancen, wenn sie nicht in die erfolgreichen Unternehmen der USA investieren.

Fazit Dippold: Es braucht eine vereinte "EU Inc."

Dippold setzte große Hoffnungen in das Konzept einer "EU Inc.", einer paneuropäische Startup-Gesellschaftsform, für welche sich Unternehmer:innen bereits vergangenen Oktober aussprachen (brutkasten berichtete).

"Wenn es so einfach ist, eine EU Inc. zu registrieren und international zu investieren wie eine Delaware C Corp, können europäische Gründer:innen ihre Unternehmen in den USA gründen, sie aber von Europa aus leiten und verwalten", sagt Dippold.

Um mit den USA mitzuhalten, sollten heimische Gründer:innen deshalb mehr als gefestigte Europäer:innen handeln, und weniger als Staatsangehörige der eigenen Länder.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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