16.03.2026
LEARNINGS

Fehler und Learnings von Gründer:innen: Kambis und Tetyana Kohansal teilen Einblicke

WKÖ-Startup-Head Kambis Kohansal Vajargah und Finanzmathematikerin Tetyana Kohansal teilen in einem neuen Buch zentrale Learnings aus ihrer Praxis und zeigen, welche Fehler Gründer:innen in der frühen Phase besonders häufig machen.
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© Tetyana Kohansal - Kambis Kohansal Vajargah und Tetyana Kohansal.

Gründen sei kein Privileg, sondern erlernbar. Mit diesem Anspruch erschien Ende Dezember 2025 das neue Buch „Start-up Code“ von bekannten österreichischen Innovator:innen wie u. a. dem Startup-Experten und stellvertretenden Geschäftsführer des Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich, Kambis Kohansal Vajargah, der Finanzmathematikerin und Managing Partnerin bei KS Actuaries Tetyana Kohansal und dem Verleger und Agentur-Gründer Ivan Topic.

Praxisnahe Einblicke

Sie alle offenbaren praxisnahe Einblicke in die Welt der Unternehmensgründung, von der ersten Idee über strategische Planung und Netzwerkaufbau bis hin zu bewusster Führung und nachhaltigem Wachstum.

Entstanden über einen Zeitraum von zwei Jahren, bündelt „Start-up Code“ Erfahrungen aus der österreichischen Startup- und Unternehmenslandschaft. Herausgeber Ivan Topic wollte damit bewusst ein Buch schaffen, das „Mut macht, ohne zu beschönigen und Unternehmertum als lernbaren Prozess“ begreift. Ergänzend dazu teilten Kambis Kohansal Vajargah und Tetyana Kohansal ihre wichtigsten Learnings aus der Praxis und benannten die häufigsten Fehler, die Gründer:innen machen.

Learnings für Founder:innen

In der frühen Phase eines Startups erliegen, so Kohansal Vajargah, viele Gründer:innen der Gefahr, sich zu tief in der Produktentwicklung zu isolieren, ohne frühzeitig eine konsequente Marktvalidierung vorzunehmen. Die Folge sei oft ein technisch ausgereiftes Produkt, das jedoch am tatsächlichen Kundenbedarf vorbeigehe, da der Vertrieb und die „Go-to-Market“-Strategie gegenüber der Feature-Entwicklung vernachlässigt wurden.

Um diese Falle zu vermeiden, sei es essenziell, den Markteintritt von Beginn an als Kernaufgabe zu begreifen und Hypothesen durch direktes Kundenfeedback kontinuierlich zu testen, anstatt monatelang ohne Einbeziehung von Nutzer:innen zu entwickeln.

Puffer aufbauen

Parallel dazu identifizierte Tetyana Kohansal finanzielle Fehlannahmen als zentrale Risikofaktoren, die selbst bei vorhandenen Umsätzen zu existenzbedrohendem Druck führen können. Ein mangelnder Überblick über den monatlichen Cashflow sowie ein verfrühtes Skalieren – bevor das Geschäftsmodell in sich profitabel ist – gefährde den notwendigen Runway nachhaltig. Für eine langfristige Stabilität müssten Gründer:innen daher nicht nur ihre Fixkosten präzise kontrollieren und Puffer aufbauen, sondern auch eine strikte Priorisierung wahren, um die operative Schlagkraft durch gezielten Fokus zu schützen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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