23.07.2019

Diese digitalen Tools helfen, Feedback von Mitarbeitern einzuholen

Zur Pflege der Unternehmenskultur gehört auch, das Ohr bei der Belegschaft zu haben, sprich: Regelmäßiges Feedback einholen, Stimmungsveränderungen erkennen – und damit rasch auf Probleme reagieren können. Die Digitalisierung bringt hier neue Möglichkeiten.
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Feedback Tool: TeamEcho
Unter anderem bietet das Linzer Startup TeamEcho ein Tool, um digital Feedback einzuholen. © TeamEcho

Das jährliche Mitarbeitergespräch mit dem (direkten) Vorgesetzten dient unter anderem dazu, das betriebliche Erleben der Team-Mitglieder direkt mit jenem ihrer Führungskräfte abzugleichen. In größerem Rahmen dienen regelmäßige „Jour fixes“ sowie Mitarbeiter-Versammlungen dazu, die Stimmung zu erheben und Feedback einzuholen. Je größer die Zusammenkunft, desto eher wird die Führungsebene das Bedürfnis haben, zudem auch besondere Neuerungen oder unerwartete Entwicklungen zu kommunizieren.

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Gerade wenn es sich um schlechte News handelt – vielleicht sogar Kündigungen –, ist darauf zu achten, die Möglichkeit zum Feedback zu geben und Fragen aufrichtig zu beantworten. Dasselbe gilt für alles, was zum Beispiel über einen „Kummerkasten“ anonym eingesammelt wird: Auf alle Bedenken, alle Befürchtungen und jede Kritik, die über diesen Weg daherkommt, ist einzugehen. Etwa in einer Betriebs-Zeitschrift oder im Intranet, wo ein Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau zu den am häufigsten genannten Anliegen Stellung bezieht. Bei größeren Themen sollte auch die Unternehmensleitung eingebunden werden und ein Statement abgeben.

Digitale Tools für die Feedback-Kultur

Diese klassischen Kanäle der internen Kommunikation wurden längst durch E-Mail (Mitarbeiter-Newsletter) und interne Online-Foren ergänzt. Doch die Digitalisierung schreitet auch in diesem Bereich voran: Mit „Workplace“ hat Facebook sein eigenes Tool für die Zusammenarbeit und den wechselseitigen Austausch im Unternehmen entwickelt. Auch der Kollaborations-Messenger „Slack“ hat es sechs Jahre nach dem Launch zu einer stabilen Größe in vielen Unternehmen gebracht. Über verschiedene Apps lässt sich damit inzwischen etwa die Mitarbeiterstimmung per Umfrage erheben („Polly“, „Abot“), können die Geburtstage im Team getrackt („BirthdayBot“) oder Mikro-Feedback („Micro-feedback“) eingeholt werden.

Speziell auf Mitarbeiter-Rückmeldungen ausgerichtet ist die Software „Peakon“. Deren Gründer wollen seit 2014 „Erkenntnisse liefern“, auf deren Basis „alle im Unternehmen ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen können“. Und dafür ist natürlich grundlegend, dass Führungskräfte über die individuellen Bedürfnisse der Belegschaft und die Skills der Mitarbeitenden Bescheid wissen.

Der „Kummerkasten“ im 21. Jahrhundert

Das Linzer HR-Startup TeamEcho, dessen Lösung 2016 Marktreife erlangte, fasst das Prinzip seines Feedbacktools in drei Worten zusammen: Fragen – analysieren – verbessern. Der dafür entwickelte Algorithmus stelle „die richtigen Fragen zur richtigen Zeit“, und das bei minimalem Aufwand für alle Beteiligten.

Das Feedback der Mitarbeitenden gebe einen „Echtzeiteinblick ins Betriebsklima“, wie TeamEcho verspricht. Wobei Schwerpunktanalysen zu verschiedenen Themen bzw. Kategorien möglich sind. Größter Nutzen für jeden Betrieb ist dabei wohl die laufende Trendanalyse samt Frühwarnsystem: Dieses hilft dabei, rechtzeitig einlenkende Maßnahmen zu setzen, wenn die Mitarbeiterzufriedenheit in einem bestimmten Bereich nach unten geht, und gemeinsam Lösungen anzugehen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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