18.12.2017

Fazit: Das war die erste eBundesliga-Saison

6.000 Anmeldungen hatte die erste eBundesliga-Saison. Dreimal so viele wie von den Verantwortlichen erwartet. Aber auch sonst war die Premiere der Bundesliga-Vereine im eSports ein voller Erfolg.
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Österreichische Bundesliga spielt eBundesliga
Fotocredit: Johanna Rauch

Bei einer Pressekonferenz im Bundesliga-Büro in Wien fand im September der Anpfiff der ersten eBundesliga Österreichs statt. Alle Bundesliga-Vereine hatten sich dazu entschlossen eine eSports-Liga namens eBundesliga zu schaffen, bei der die Vereine von Videospielern in FIFA 18 vertreten sein würden. Bis dahin hatte nur der FC Red Bull Salzburg einen Profispieler unter Vertrag. Was von dieser ersten Saison zu erwarten war, konnten wohl nur die wenigsten Verantwortlichen damals einschätzen.

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Gelungener Start

Nach der Pressekonferenz wurde die Website zur Anmeldung eröffnet. „Unsere eigenen Erwartungen wurden bei weitem übertroffen. Wir haben ursprünglich mit 2.000 Teilnehmern geplant und konnten diese weit (rund 6.000) übertreffen,“ fasst Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer die erste positive Überraschung zusammen. In Klubevents, in den jeweiligen Fußballstadien, traten dann 800 Qualifikanten für die Finalteilnahme an. Die besten fünf von jedem Verein fanden sich dann Anfang Dezember in Wien für das große Finale im Studio 44 ein.

Großes Finale

Im Finale standen sich die Fünferteams gegenüber und in einem klassischen Ligamodus musste jedes gegen jedes antreten. Zwar jeder Spieler für sich an einer Konsole und mit einem zugeteilten Gegenüber, aber jeder Sieg und jede Niederlage zählten in die gesamte Teamwertung. Am Ende setzte sich knapp der SK Puntigamer Sturm gegen den LASK und den FC Red Bull Salzburg durch. SK Puntigamer Sturm Graz Head of Media & Communications Alexander Fasching war vor Ort und hat sein Team angefeuert: „Wir sind ohne Erwartungen in diese Saison gegangen. Wir hatten ja keine Erfahrungswerte – weder in Richtung sportlicher Erfolg, noch was die Reichweite betrifft. So haben wir uns natürlich riesig über den ersten Titel gefreut.“

Danach wurden noch die jeweils besten pro Team in ein Einzelfinale geladen, welches Sercan Kara für den LASK für sich entscheiden konnte. „Es ist einfach ein unbeschreibliches Gefühl. Ich hätte niemals damit gerechnet heute zu gewinnen“, freut sich der Solo-Gewinner der allerersten eBundesliga. Auch der Bundesliga-Vorstand zeigt sich zufrieden mit dem Finale: „Die krone.at-eBundesliga ist in Europa ein einzigartiges Projekt, für das wir auch über die Landesgrenzen hinaus beglückwünscht wurden. Angefangen von den Online-Qualifikationen und den Klub-Events hat der Ablauf sehr gut funktioniert und das große Finale war der perfekte Höhepunkt einer erfolgreichen eBundesliga-Saison.“

Austria und Salzburg im eSports Team-Duell
Fotocredit: Johanna Rauch

Starke Partner

Mit einer Live-Übertragung auf ORF Sport+ erreichte man erstmals auch eine völlig neue Zielgruppe mit dem Thema eSports. Ebenbauer: „Wir haben hier sicher Pionierarbeit in Österreich geleistet, denn das Thema eSport ist erstmals mit einem breiten Publikum in Berührung gekommen.“ ORF-Sportmoderatorin Kristina Inhof führte durch den Abend, professionelle Caster begleiteten die Spiele sowohl im ORF als auch auf der Streaming-Plattform Twitch. Andere Sender wie etwa Sky oder Servus TV brachten ebenfalls Beiträge zu dem sportlichen Event.

2018 geht es mit der eBundesliga weiter

Ebenbauer: „Wie bei jedem Fußballbewerb gilt auch für diese virtuelle Liga: Nach der eBundesliga ist vor der eBundesliga. Die eBundesliga ist bei Spielern, Klubs und Partnern sehr gut angekommen und wir alle freuen uns schon auf die zweite Saison. Wir wollen einen eSports-Bewerb etablieren, der für jeden österreichischen FIFA-Gamer das jährliche Highlight ist. Um das zu erreichen, wird jeder Euro, den wir einnehmen, wieder in die eBundesliga investiert. In der zweiten Saison wird es definitiv Überraschungen geben, mehr will ich jetzt aber noch nicht verraten.“

Auch beim SK Sturm zieht man ein positives Fazit. Fasching: „Wir sehen extrem viel Potenzial in der neuen Zielgruppe. Zunächst haben wir geglaubt, die eBundesliga könnte mit unseren Fußball-Fans konkurrieren, aber dem ist nicht so. Wir haben ganz neue Zielgruppen erreicht und haben durchwegs begeistertes Feedback bekommen – auch in den Medien.“

Pläne und Verbesserungsvorschläge für 2018 gibt es schon, werden aber laut Fasching zuerst intern besprochen: „Es gibt immer Punkte, die man verbessern kann, aber das werden die Vereine zunächst einmal unter sich besprechen. Es ist ja zum Beispiel auch noch offen, wie wir die Qualifikation nächstes Jahr spielen. Wieder offen für alle, oder mit den Spielern, die sich dieses Jahr bewiesen haben“. Auf einen eigenen Profi will man vorerst beim SK Sturm verzichten. Dafür sei es noch zu früh und man warte noch auf das richtige „Gesamtpaket“. Mal schauen, ob es sich 2018 präsentiert. Die eBundesliga geht in jedem Fall weiter. Premiere geglückt, kann man sagen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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