18.12.2017

Fazit: Das war die erste eBundesliga-Saison

6.000 Anmeldungen hatte die erste eBundesliga-Saison. Dreimal so viele wie von den Verantwortlichen erwartet. Aber auch sonst war die Premiere der Bundesliga-Vereine im eSports ein voller Erfolg.
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Österreichische Bundesliga spielt eBundesliga
Fotocredit: Johanna Rauch

Bei einer Pressekonferenz im Bundesliga-Büro in Wien fand im September der Anpfiff der ersten eBundesliga Österreichs statt. Alle Bundesliga-Vereine hatten sich dazu entschlossen eine eSports-Liga namens eBundesliga zu schaffen, bei der die Vereine von Videospielern in FIFA 18 vertreten sein würden. Bis dahin hatte nur der FC Red Bull Salzburg einen Profispieler unter Vertrag. Was von dieser ersten Saison zu erwarten war, konnten wohl nur die wenigsten Verantwortlichen damals einschätzen.

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Gelungener Start

Nach der Pressekonferenz wurde die Website zur Anmeldung eröffnet. „Unsere eigenen Erwartungen wurden bei weitem übertroffen. Wir haben ursprünglich mit 2.000 Teilnehmern geplant und konnten diese weit (rund 6.000) übertreffen,“ fasst Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer die erste positive Überraschung zusammen. In Klubevents, in den jeweiligen Fußballstadien, traten dann 800 Qualifikanten für die Finalteilnahme an. Die besten fünf von jedem Verein fanden sich dann Anfang Dezember in Wien für das große Finale im Studio 44 ein.

Großes Finale

Im Finale standen sich die Fünferteams gegenüber und in einem klassischen Ligamodus musste jedes gegen jedes antreten. Zwar jeder Spieler für sich an einer Konsole und mit einem zugeteilten Gegenüber, aber jeder Sieg und jede Niederlage zählten in die gesamte Teamwertung. Am Ende setzte sich knapp der SK Puntigamer Sturm gegen den LASK und den FC Red Bull Salzburg durch. SK Puntigamer Sturm Graz Head of Media & Communications Alexander Fasching war vor Ort und hat sein Team angefeuert: „Wir sind ohne Erwartungen in diese Saison gegangen. Wir hatten ja keine Erfahrungswerte – weder in Richtung sportlicher Erfolg, noch was die Reichweite betrifft. So haben wir uns natürlich riesig über den ersten Titel gefreut.“

Danach wurden noch die jeweils besten pro Team in ein Einzelfinale geladen, welches Sercan Kara für den LASK für sich entscheiden konnte. „Es ist einfach ein unbeschreibliches Gefühl. Ich hätte niemals damit gerechnet heute zu gewinnen“, freut sich der Solo-Gewinner der allerersten eBundesliga. Auch der Bundesliga-Vorstand zeigt sich zufrieden mit dem Finale: „Die krone.at-eBundesliga ist in Europa ein einzigartiges Projekt, für das wir auch über die Landesgrenzen hinaus beglückwünscht wurden. Angefangen von den Online-Qualifikationen und den Klub-Events hat der Ablauf sehr gut funktioniert und das große Finale war der perfekte Höhepunkt einer erfolgreichen eBundesliga-Saison.“

Austria und Salzburg im eSports Team-Duell
Fotocredit: Johanna Rauch

Starke Partner

Mit einer Live-Übertragung auf ORF Sport+ erreichte man erstmals auch eine völlig neue Zielgruppe mit dem Thema eSports. Ebenbauer: „Wir haben hier sicher Pionierarbeit in Österreich geleistet, denn das Thema eSport ist erstmals mit einem breiten Publikum in Berührung gekommen.“ ORF-Sportmoderatorin Kristina Inhof führte durch den Abend, professionelle Caster begleiteten die Spiele sowohl im ORF als auch auf der Streaming-Plattform Twitch. Andere Sender wie etwa Sky oder Servus TV brachten ebenfalls Beiträge zu dem sportlichen Event.

2018 geht es mit der eBundesliga weiter

Ebenbauer: „Wie bei jedem Fußballbewerb gilt auch für diese virtuelle Liga: Nach der eBundesliga ist vor der eBundesliga. Die eBundesliga ist bei Spielern, Klubs und Partnern sehr gut angekommen und wir alle freuen uns schon auf die zweite Saison. Wir wollen einen eSports-Bewerb etablieren, der für jeden österreichischen FIFA-Gamer das jährliche Highlight ist. Um das zu erreichen, wird jeder Euro, den wir einnehmen, wieder in die eBundesliga investiert. In der zweiten Saison wird es definitiv Überraschungen geben, mehr will ich jetzt aber noch nicht verraten.“

Auch beim SK Sturm zieht man ein positives Fazit. Fasching: „Wir sehen extrem viel Potenzial in der neuen Zielgruppe. Zunächst haben wir geglaubt, die eBundesliga könnte mit unseren Fußball-Fans konkurrieren, aber dem ist nicht so. Wir haben ganz neue Zielgruppen erreicht und haben durchwegs begeistertes Feedback bekommen – auch in den Medien.“

Pläne und Verbesserungsvorschläge für 2018 gibt es schon, werden aber laut Fasching zuerst intern besprochen: „Es gibt immer Punkte, die man verbessern kann, aber das werden die Vereine zunächst einmal unter sich besprechen. Es ist ja zum Beispiel auch noch offen, wie wir die Qualifikation nächstes Jahr spielen. Wieder offen für alle, oder mit den Spielern, die sich dieses Jahr bewiesen haben“. Auf einen eigenen Profi will man vorerst beim SK Sturm verzichten. Dafür sei es noch zu früh und man warte noch auf das richtige „Gesamtpaket“. Mal schauen, ob es sich 2018 präsentiert. Die eBundesliga geht in jedem Fall weiter. Premiere geglückt, kann man sagen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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