10.02.2026
SOCIAL CLUB

faund: Wiener Gründerinnen bringen Dating zurück ins echte Leben

Der Wiener Social Club faund setzt auf persönliche Begegnungen im echten Leben statt auf digitales Matching. Dafür hat das Unternehmen nun auch eine sechsstellige Pre-Seed-Förderung von aws und Wirtschaftsministerium erhalten.
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Die Gründerinnen von faund. | © Jana Mack

Mit faund ist in Wien ein neuer Social Club für Singles an den Start gegangen, der Menschen mit ähnlichem Alter, Interessen und Lebensrealitäten zusammenbringen will. Im Mittelpunkt stehen persönliche Begegnungen im echten Leben, nicht digitales Matching oder endloses Swipen.

Gegründet wurde faund von Janet Kuschert und Laura Eisl. Bereits vor der offiziellen Gründung organisierten die beiden als Hobby Partys für Singles. Daraus entwickelte sich eine Community mit mehr als 2.000 Menschen. faund ist im Februar 2026 offiziell gestartet und wird nun als skalierbare Event- und Plattformlösung aufgebaut.

Begegnungen ohne Erwartungen

Das Konzept von faund basiert auf verschiedenen Events, die unterschiedliche Interessen und soziale Kontexte abdecken sollen. Das Angebot reicht von Partys und Afterworks über Sportformate und kuratierte Dinners bis hin zu kreativen und kulturellen Aktivitäten an wechselnden Locations in Wien, darunter etwa Parlamentsführungen oder Keynotes.

Ziel ist es laut dem Unternehmen, einen niederschwelligen Rahmen zu schaffen, in dem Begegnungen ohne Erwartungsdruck entstehen können. “Wir sind überzeugt, dass Nähe und das Gefühl von Zugehörigkeit nicht erzwungen werden können, sondern durch gemeinsame Erlebnisse entstehen. Die Events von faund sind so gestaltet, dass sich Menschen auf Augenhöhe begegnen können – ohne Druck, aber mit echter Offenheit. Wir setzen das Setting, alles Weitere passiert ganz natürlich”, sagen die Gründerinnen.

„Dating soll wieder Spaß machen“

faund versteht sich nicht als klassisches Dating-Angebot, sondern als “soziale Infrastruktur” für Begegnung. Der Fokus liegt weniger auf einem klar definierten Dating-Ziel, sondern auf gemeinsamen Erlebnissen innerhalb einer Community. “Wenn Menschen sich wohlfühlen, entsteht Verbindung von selbst. Dating soll sich nicht wie Arbeit anfühlen, sondern wieder Spaß machen”, heißt es von faund.

Die Events sprechen derzeit vor allem Menschen im Alter zwischen 27 und 45 Jahren an. Angebote für die Altersgruppe 60+ befinden sich aktuell noch im Aufbau.

Förderung von aws und BMWET

Für den Aufbau erhielten die Gründerinnen die Pre-Seed-Förderung „Impact Innovation“ von der Austria Wirtschaftsservice (aws) und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET). Mit der sechsstelligen Förderung soll das Modell weiterentwickelt, zentrale Annahmen validiert und die Grundlage für eine spätere Skalierung geschaffen werden.

Der Fokus liegt derzeit auf dem weiteren Community-Aufbau, der Weiterentwicklung der Plattform sowie der Etablierung eines nachhaltigen Geschäftsmodells rund um kuratierte Begegnungen im echten Leben.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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