17.01.2020

Grazer Audio-Wearable Startup Fauna nun mit Musikbrille im Handel

Das Grazer Startup Fauna bringt heuer eine Brille auf den Markt, die als Audio-Wearable den klassischen Sehbehelf mit Klangqualität verbinden will. Die Tochter des Mikrolautsprecher-Unternehmens USound setzt dabei auf die Reduktion von Audio-Streuverlusten und Kompatibilität.
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(c) Fauna - Das steirische Startup Fauna startet den Verkauf ihrer Audio-Brille mit uSound-Technologie.

Das Grazer Unternehmen Fauna  ist eine 100-prozentige Tochter des Grazer Mikrolautsprecher-Unternehmens USound. Mehrheitseigentümer ist die Grazer eQventure unter Federführung von Herbert Gartner. Die Brille des Tochterunternehmens funktioniert derart, dass der von ihr produzierte Klang über die Geräusche der Umgebung gelegt wird, während die Privatsphäre des Nutzers gewahrt bleiben soll. Die Audio-Technologie USound fokussiert den Klang rund um die Ohren des Trägers und reduziert eigenen Angaben nach dadurch Audio-Streuverluste. So höre alleine der Träger den Klang aus der Brille. Der Sound verliere zudem dank eines Zwei-Weg-Audiosystems und der USound Mikrolautsprechertechnologie nicht an Qualität.

+++ Grazer Audio-Startup USound gewinnt millionenschweren Auftrag von 3nod Acousticlink +++

Elektrodynamische Lautsprecher

“Mit einem Zwei-Weg-Audiosystem – einem ausgeklügelten Zusammenspiel aus elektrodynamischen und MEMS-Lautsprechern – bieten unsere Audio-Brillen besonders lebendigen und gehaltvollen Klang sowohl im Gebäudeinneren als auch unter freiem Himmel”, so Ferruccio Bottoni, Geschäftsführer von Fauna.

Fauna: Audio via Bluetooth

Als Audio-Brille mit eingebauten MEMS-Lautsprechern kann Fauna Audio-Dateien von jedem Bluetooth-Gerät reproduzieren. Die Fauna-Modelle haben eine Freisprech-Funktion für Telefonate, die nur vom Träger der Audio-Brille akustisch wahrgenommen werden kann. Es sei auch möglich “hands- und ears-free” Sprachnachrichten aufzuzeichnen.

Auch mittels Voice-Assistenten nutzbar

Sobald die Brille via Bluetooth mit einem Smartphone oder Tablet verbunden ist, kann sie außerdem mit einem Audio-Assistenten benutzt werden. Dies funktioniere mit fast allen gängigen Voice-Assistenten über die integrierten Mikrofone der Brille bei einer Reichweite von bis zu zehn Metern.

Fauna: “Bis zu 20 Stunden Akku-Laufzeit”

Mittels Fingertipp auf den oberen Brillenbügel lässt sich die Lautstärke regeln, ausschalten oder auch pausieren. Auch Anrufe können per Touch-Steuerung ganz einfach angenommen und beendet werden. Mit eigenem Akku und einem Lade-Etui mit integrierter Powerbank für bis zu vier Ladezyklen können, Fauna nach, die Audio-Brillen den ganzen Tag getragen werden. Der geringe Stromverbrauch der MEMS-Lautsprecher ermögliche zusätzlich eine längere Akku-Laufzeit (bis zu 20 Stunden) als bei ähnlichen Produkten, heißt es laut Aussendung.

Seit dieser Woche im Handel

Aktuell verfügt das Startup über vier verschiedene Modelle: Memor Havana, Levia Black, Spiro Transparent Brown und Fabula Crystal Brown, die aus Azetat hergestellt sind. Hierbei handelt es sich um einen natürlichen Kunststoff, der aus Baumwoll- oder Holzcellulose geschaffen wird. Die Brille ist mit iPhone 5 oder höher beziehungsweise iOS 10 oder höher kompatibel. Für die Android-Nutzung benötigt man zumindest die 6.0-Version. Das Wearable ist ab sofort vorbestellbar und ab dem Frühjahr 2020 im Handel.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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