12.03.2018

Fashion TV: Internationaler Spartensender startet ICO in Österreich

Mit einem ICO nach österreichischem Recht will das international tätige Unternehmen Fashion TV mit mit formellem Sitz auf den British Virgin Islands knapp 68 Millionen Euro einnehmen.
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Fashion TV Promo-Techno-Song
Screenshot: Fashion TV Promo-Techno-Song

Bis zu 1,5 Milliarden der „FTV Coins Deluxe“ (FTV) sollen infolge des laufenden Initial Coin Offering (ICO) der FTV Media GmbH auf den Markt geworfen werden. Die österreichische Niederlassung der internationalen Fashion TV-Unternehmensgruppe hat den Pre-Sale bereits am 5. März gestartet, er wird bis 15. Mai 2018 andauern. Der Ausgabepreis beträgt 18 Euro-Cent und steigt im anschließenden Hauptverkauf (bis 30. Juni 2018) nach und nach auf 24 Euro-Cent. In diesen beiden Phasen werden bis zu 375 Millionen Stück der FTV Coin Deluxe verkauft, womit Ende Juni ein Viertel der Gesamtmenge auf dem Markt wäre. Gleichzeitig würden damit fast 68 Millionen Euro eingesammelt. Es ist das erste Mal, dass ein internationales Unternehmen sich für einen ICO nach österreichischem Recht entscheidet.

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„Finanzierungsalternative“ nicht nur für Startups

Als juristische Berater hat Fashion TV Stadler Völkel Rechtsanwälte mit an Bord, die sich über die vergangenen Monaten als ICO-Experten bewiesen haben. Das Beispiel der FTV-Gruppe belege, dass ein ICO „als Finanzierungsalternative“ eine ernsthafte Option auch für etablierte Unternehmen sei, heißt es aus der Kanzlei: Der Spartenkanal für Mode und Lifestyle sendet sein Programm immerhin schon seit 1997. Damals in Frankreich gegründet, erfolgt die technische Steuerung heute aus einem Büro in Israel. Weitere Niederlassungen befinden sich in England und eben auch in Österreich. Der Hauptsitz befindet sich, wohl aus steuerlichen Gründen, formell am Offshore-Standort British Virgin Islands. Neben dem englischsprachigen TV-Programm, das per Satellit sowie als Stream übertragen wird, vermarktet FTV u.a. Luxusgüter aus Bereichen wie Einrichtung und Kosmetika, betreibt aber auch Hotels, Clubs, Bars und Cafés.

Promo-Techno-Song für den Fashion TV-ICO: „I am a Crypto Millionaire“

„38-prozentige Kaufkraftsteigerung“ für frühe Anleger

„Die im Rahmen des ICO ausgegebenen Coins dienen als Unternehmenswährung, mit der Kunden und Geschäftspartner Leistungen von Fashion TV in Anspruch nehmen können“, führt Oliver Völkel, Partner bei der Anwaltskanzlei Stadler Völkel, aus. Dabei akzeptiere das Unternehmen den Coin zunächst zu einem festen Kurs. Sobald sich ein liquider Markt entwickelt hat, kann der „FTV Coin Deluxe“ dann zum jeweiligen Marktwert eingelöst werden. Vorerst wird mit Ende des ICO jedenfalls ein Wechselkurs von 25 Euro-Cent angestrebt. Für die Investoren entspräche das je nach Teilnahmezeitpunkt einer umgehenden Kaufkraftsteigerung innerhalb des FTV-Universums zwischen einem und sieben Euro-Cent pro Coin, also bis zu 38 Prozent.

Fashion TV: „Faire Entlohnung auf Blockchain-Basis“

Technisch basiert FTV auf der Ethereum-Blockchain, folgt also dem ERC20-Standard. Neben der Möglichkeit für Kunden, die Coin gegen die Kern-Dienstleistungen und -Produkte der Unternehmensgruppe einzutauschen, will FTV auch der Fashion-Community Neues bieten. So werde eine Blockchain-basierte Lösung entwickelt, die sicherstellen soll, dass Models und andere in der Modeindustrie Beschäftigte von beauftragenden Agenturen fair entlohnt werden. Damit orientiert man sich an der Idee eines digitalen Rechte- bzw. Honorar-Managements, mit der sich auch etablierte Marken wie Kodak oder Huawei derzeit intensiv auseinander setzen.

Alle Details zum ICO sind auf der Website des Emittenten unter http://ftv.com/c/ einsehbar.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++


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EU Inc. vor Entscheidung: „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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