12.03.2018

Fashion TV: Internationaler Spartensender startet ICO in Österreich

Mit einem ICO nach österreichischem Recht will das international tätige Unternehmen Fashion TV mit mit formellem Sitz auf den British Virgin Islands knapp 68 Millionen Euro einnehmen.
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Fashion TV Promo-Techno-Song
Screenshot: Fashion TV Promo-Techno-Song

Bis zu 1,5 Milliarden der „FTV Coins Deluxe“ (FTV) sollen infolge des laufenden Initial Coin Offering (ICO) der FTV Media GmbH auf den Markt geworfen werden. Die österreichische Niederlassung der internationalen Fashion TV-Unternehmensgruppe hat den Pre-Sale bereits am 5. März gestartet, er wird bis 15. Mai 2018 andauern. Der Ausgabepreis beträgt 18 Euro-Cent und steigt im anschließenden Hauptverkauf (bis 30. Juni 2018) nach und nach auf 24 Euro-Cent. In diesen beiden Phasen werden bis zu 375 Millionen Stück der FTV Coin Deluxe verkauft, womit Ende Juni ein Viertel der Gesamtmenge auf dem Markt wäre. Gleichzeitig würden damit fast 68 Millionen Euro eingesammelt. Es ist das erste Mal, dass ein internationales Unternehmen sich für einen ICO nach österreichischem Recht entscheidet.

+++ H3O: Hydrominer geht mit zweitem Token in den Markt +++

„Finanzierungsalternative“ nicht nur für Startups

Als juristische Berater hat Fashion TV Stadler Völkel Rechtsanwälte mit an Bord, die sich über die vergangenen Monaten als ICO-Experten bewiesen haben. Das Beispiel der FTV-Gruppe belege, dass ein ICO „als Finanzierungsalternative“ eine ernsthafte Option auch für etablierte Unternehmen sei, heißt es aus der Kanzlei: Der Spartenkanal für Mode und Lifestyle sendet sein Programm immerhin schon seit 1997. Damals in Frankreich gegründet, erfolgt die technische Steuerung heute aus einem Büro in Israel. Weitere Niederlassungen befinden sich in England und eben auch in Österreich. Der Hauptsitz befindet sich, wohl aus steuerlichen Gründen, formell am Offshore-Standort British Virgin Islands. Neben dem englischsprachigen TV-Programm, das per Satellit sowie als Stream übertragen wird, vermarktet FTV u.a. Luxusgüter aus Bereichen wie Einrichtung und Kosmetika, betreibt aber auch Hotels, Clubs, Bars und Cafés.

Promo-Techno-Song für den Fashion TV-ICO: „I am a Crypto Millionaire“

„38-prozentige Kaufkraftsteigerung“ für frühe Anleger

„Die im Rahmen des ICO ausgegebenen Coins dienen als Unternehmenswährung, mit der Kunden und Geschäftspartner Leistungen von Fashion TV in Anspruch nehmen können“, führt Oliver Völkel, Partner bei der Anwaltskanzlei Stadler Völkel, aus. Dabei akzeptiere das Unternehmen den Coin zunächst zu einem festen Kurs. Sobald sich ein liquider Markt entwickelt hat, kann der „FTV Coin Deluxe“ dann zum jeweiligen Marktwert eingelöst werden. Vorerst wird mit Ende des ICO jedenfalls ein Wechselkurs von 25 Euro-Cent angestrebt. Für die Investoren entspräche das je nach Teilnahmezeitpunkt einer umgehenden Kaufkraftsteigerung innerhalb des FTV-Universums zwischen einem und sieben Euro-Cent pro Coin, also bis zu 38 Prozent.

Fashion TV: „Faire Entlohnung auf Blockchain-Basis“

Technisch basiert FTV auf der Ethereum-Blockchain, folgt also dem ERC20-Standard. Neben der Möglichkeit für Kunden, die Coin gegen die Kern-Dienstleistungen und -Produkte der Unternehmensgruppe einzutauschen, will FTV auch der Fashion-Community Neues bieten. So werde eine Blockchain-basierte Lösung entwickelt, die sicherstellen soll, dass Models und andere in der Modeindustrie Beschäftigte von beauftragenden Agenturen fair entlohnt werden. Damit orientiert man sich an der Idee eines digitalen Rechte- bzw. Honorar-Managements, mit der sich auch etablierte Marken wie Kodak oder Huawei derzeit intensiv auseinander setzen.

Alle Details zum ICO sind auf der Website des Emittenten unter http://ftv.com/c/ einsehbar.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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