28.01.2016

Falling Walls Lab: Pitch-Event der Wissenschaften macht Station in Wien

In Wien können sich junge Forscher und Unternehmer mit einem 3-Minuten-Pitch für die Teilnahme am Berliner Falling Walls Lab qualifizieren.
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Während eine unterhaltsame App schnell programmiert ist, haben es Startups mit wissenschaftlichem Hintergrund oft schwerer. Das Berliner Falling Walls Lab bietet jungen Unternehmern und Forschern in diesem Bereich eine große Bühne. Und am 22. April macht das Lab hochoffiziell auch in Wien Station, um Teilnehmer für das Berliner Event kommenden Winter zu finden. Im Rahmen der Langen Nacht der Forschung erhalten Wissenschaftler und Jungunternehmer die Chance, ihre Ideen oder Produkte in drei Minuten vor einer Experten-Jury zu pitchen.

Noch ein Berlin-Ticket in Alpbach zu holen

Der Gewinner wird nach Berlin eingeladen und darf dort auch an der renommierten Falling Walls Conference teilnehmen. Ein weiteres Ticket nach Berlin wird im Rahmen der Alpbacher Technologiegespräche im August vergeben. „Dort dürfen sich die drei Sieger aus Wien noch einmal präsentieren und das Publikum kürt noch einen Sieger“, erklärt Falling-Walls-Lab-Wien-Leiter Philipp Marxgut dem Brutkasten.

Falling Walls Lab Wien: 20 Teilnehmer angepeilt

„Es geht darum, junge Talente aus Österreich stärker ins Rampenlicht zu rücken und auch international sichtbarer zu machen“, so Marxgut. Das Event wird in Österreich ertmals richtig groß aufgezogen. Es gab zwar in der Vergangenheit bereits Vorrunden zum Berliner Falling Walls Lab, die laut Marxgut allerdings etwas kleiner waren: „In der Vergangenheit gab es in Österreich etwa zehn Teilnehmer. Das wollen wir heuer deutlich übertreffen – 20 bis 25 Teilnehmer wären toll“. Gelingen soll das vor allem durch die enge Kooperation mit den Alpbacher Technologiegesprächen, die durch die Integration des Falling Walls Labs auch ein wenig verjüngt werden sollen.

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Während das Jungforscher-Event Fame Lab eher einen humorigen Zugang suche, gehe es bei Falling Walls hochseriös zu, meint Marxgut. Wer und was genau gesucht wird, ist allerdings relativ offen. Teilnehmen kann jeder, der in einer universitären Ausbildung steckt und mindestens einen Bachelor-Abschluss hat. Auch Absolventen sind gerne gesehen, der Abschluss soll aber höchstens fünf Jahre zurückliegen.

Ob Idee, Projekt oder fertiges Produkt ist ebenfalls nicht festgeschrieben. Einziges Kriterium ist eine „gesellschaftliche Relevanz“. „Das kann zum Beispiel ein Wirkstoff oder eine Methode sein, um Krankheiten zu diagnostizieren oder zu heilen“, sagt Marxgut. Ein Blick auf die ehemaligen Sieger des Berliner Falling Walls Labs zeigt, dass tatsächlich Medizin, Physik und Technik die besten Chancen haben – „aber auch Soziologen sind willkommen“, so Marxgut.

Helga Nowotny leitet Jury

Die Wiener Jury wird sich aus Vertretern von Universitäten, Forschungseinrichtungen und aus der Wirtschaft zusammensetzen. Die Leitung übernimmt die ehemalige Präsidentin des Europäischen Forschungsrates, Helga Nowotny. Außer der Reise nach Alpbach und Berlin winkt den Siegern der Ruhm und die Aufmerksamkeit. In Berlin selbst erhalten die ersten drei Plätze auch Geldpreise und zwar in der Höhe von 1000 Euro, 750 Euro und 500 Euro. Bewerbungen sind bis 27. März über die Homepage des Wiener Falling Walls Labs möglich.

Das Wiener Falling Walls Lab findet am 22. April im Rahmen der Langen Nacht der Forschung statt. Vom 25. bis 27. August finden die Technologiegespräche in Alpbach statt. Das Berliner Lab wird am 8. November stattfinden, die Falling Walls Conference am 9. November. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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