22.04.2021

Falling Walls Lab Austria sucht 2021 am Flughafen Wien nach Spinoff-Nachwuchs

Das Falling Walls Lab sucht junge Talente, die Startup-Ideen auf Basis aktueller Forschung haben. Die Sieger fahren zum Finale nach Berlin.
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Am Falling Walls Event 2020 © Falling Walls Berlin
Am Falling Walls Event 2020 © Falling Walls Berlin

Am 18. Juni findet das Falling Walls Lab Austria 2021 statt. Bei dem Wettbewerb werden Nachwuchsforscherinnen und -Forscher gesucht, die unternehmerisch umsetzbare Ideen haben. Mit anderen Worten: Hier werden die Spinoffs von morgen gefördert. Heuer findet der nationale Bewerb erstmals in Kooperation mit dem Land Niederösterreich statt – Initiator AIT arbeitet dafür mit den Landesagenturen tecnet und Accent zusammen. Als Austragungsort wurde der Flughafen Wien in Schwechat auserkoren.

Bereits zwei Sieger aus Österreich bei Berliner Finale

Falling Walls ist ein Forscherwettbewerb, der jedes Jahr rund um den Jahrestag des Mauerfalls in Berlin stattfindet. 2011 ist dort auch das Falling Walls Lab gestartet, ein Satelliten-Event, bei dem junge Nachwuchstalente im Fokus stehen. Mittlerweile finden jährlich rund 90 Falling Walls Labs auf der ganzen Welt statt und 100 internationale Jungtalente aus diesen nationalen Ausscheidungen dürfen zum Finale nach Berlin. In Österreich organisiert das AIT seit 2016 das Falling Walls Lab Austria – schon zwei Mal konnten sich junge Forscher und Forscherinnen aus Österreich den Gesamtsieg holen. Und aus den Teilnehmer-Projekten sind auch bereits Spinoffs entstanden.

Niederösterreich fördert Spinoffs

Die Förderung von Spinoffs, also jungen Unternehmen, die aus der Forschung heraus gegründet werden, ist auch erklärtes Ziel des Landes Niederösterreich. „Wir wollen es schaffen, mit Forschungsergebnissen auch Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu generieren“, sagt Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger bei der Präsentation des Falling Walls Lab Austria 2021. Seit 2016 hat das Land eine eigene Spinoff-Strategie und seither 94 Forschungs-Ausgründungen unterstützt.

Die jüngste Initiative ist ein dezidierter Fonds des Forschungsinstituts IST, der mit 40 Millionen Euro dotiert ist und an dem sich das Land mit 4 Mio. Euro beteiligt. Noch heuer werde eine neue Spinoff-Strategie präsentiert, kündigte Danninger an. „Das ist ein wesentlicher Baustein für den Wirtschaftsstandort Niederösterreich“. Das Falling Walls Lab trage zu einer internationalen Sichtbarkeit der Früchte dieser Bemühungen bei.

Falling Walls Finale am 7. November 2021

Für das Falling Walls Lab Austria können sich Nachwuchsforscher und Studierende aus ganz Österreich noch bis 18. Mai mit ihren Ideen anmelden. Erfolgreiche Bewerber haben dann am 18. Juni die Chance, ihre Idee in einem 3-Minuten-Pitch vor einer Jury zu präsentieren. Der Sieger oder die Siegerin wird dann zum Finale nach Berlin am 7. November eingeladen. Österreich hat als einziges Land die Möglichkeit, eine weitere Kandidatin oder einen Kandidaten zu entsenden und zwar über das Forum Alpach. Drei Zweitplatzierte des Labs am Flughafen Wien dürfen nämlich im Spätsommer im Rahmen des Forum Alpbach erneut präsentieren und der Gewinner oder die Gewinnerin erhält ebenfalls ein Ticket für das Finale in Deutschland.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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