19.06.2024
CYBERSECURITY

Fake Shop Detector: KI kämpft gegen Internetbetrug

Mit einem Plug-in automatisiert gegen Internetbetrug vorgehen. Das will der Fake Shop Detector. Das Consortium bestehend aus den Linzer X-Net Services, dem AIT und ÖIAT ist bereits mehrfach ausgezeichnet. Jetzt wurde der Fake Shop Detector mit dem Constaninus Award erneut mit Anerkennung belohnt.
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Das Bild zeigt einen Computerbildschirm mit der Website
Fake-Shop mit Plugin-Anzeige (c) ACR-OeIAT

Internetbetrug automatisiert erkennen – so soll einkaufen im Internet sicherer werden. Mit dem Fake Shop Detector entwickelte der IT Dienstleister X-Net, gemeinsam mit dem Austrian Institute of Technology (AIT) und dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) ein kostenloses Plug-In, das betrügerische Online Shops erkennt und User warnt.

Cybercrime steigt an

Vermeintliche Schnäppchen, ausverkauft geglaubte Artikel und besonders verführerische Konditionen – zu gut um wahr zu sein? Oft ist es das auch! Betrug im Internet boomt, Fake Shops werden schwieriger zu erkennen und Cybercrime steigt.

Das Ausmaß des Problems in Österreich wird durch den erst kürzlich veröffentlichten Cybercrime Report deutlich. Im vergangenen Jahr wurden über 65.800 Delikte angezeigt, das sind 9,4 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Ein trauriger Aufwärtstrend, der auch noch mit einer gesunkenen Aufklärungsquote von 31.8 Prozent der Fälle einhergeht. Für Betroffene ist es also schwierig, in den meisten Fällen sogar unmöglich, den Schaden wieder rückerstattet zu bekommen.

Besser vorher klüger als hinterher

Lieber vorher klüger als hinterher ist also die Devise im Internethandel. Genau hier setzt der Fake Shop Detector an. Das Tool funktioniert als KI-Warnsystem, das per Ampelsystem die User vor Betrug warnt.

Die Künstliche Intelligenz wurde mit Trainingsdaten aus über 35.000 Online Shops trainiert und hat so verräterische Merkmale gelernt. Beim Aufrufen der Websites analysiert die KI und vergleicht dabei mehr als 21.000 Merkmale. Den Usern wird im Ampelsystem dann angezeigt, ob es sich um einen vertrauenswürdigen, anerkannten Shop oder um einen Fake Shop handelt.

Ausgezeichnet

Das Sicherheitsservice wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Das Gemeinschaftsprojekt kann sich nun neben dem IT Wirtschaftspreis „eAward“ und dem Staatspreis Digitalisierung in der Kategorie Lifestyle, Jugend und e-Sports auch über den Constantinus Award freuen. X-Net Geschäftsführer Nikolaus Dürk fühlt sich durch die Auszeichnungen „ermutigt, den erfolgreichen Zusammenschluss von Forschung und Entwicklung in Österreich weiter voranzutreiben“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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