11.10.2019

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

Ein Team aus Amsterdam hat sich mit dem Fairphone das Ziel gesetzt, ein faires Smartphone zu produzieren. Mit den Erfolgen hat das Startup die eigenen Erwartungen übertroffen - auch wenn es dabei nicht immer einfach war, wie Fairphone-Gründer Bas van Abel verrät.
/artikel/fairphone
Fairphone-Gründer Bas van Abel
Fairphone-Gründer Bas van Abel (c) Fairphone

Ein Smartphone, das unter möglichst fairen Bedingungen produziert wurde – das ist der One-Liner, mit dem das Konzept des Fairphone erklärt werden kann. Dabei geht es um die Arbeitsbedingungen ebenso wie um die Verwendung konfliktfreier Rohstoffe und eine möglichst lange Lebensdauer des Handys, damit weniger Elektroschrott produziert wird. Der brutkasten hat mit Fairphone-Gründer Bas van Abel während seines Besuchs in Wien über das Projekt, seine Erfolge und auch diverse Schwierigkeiten gesprochen.

+++Mehr zu Mobility & Connectivity+++

Ursprünglich, so van Abel im Gespräch mit dem brutkasten, war lediglich eine Kampagne geplant, mit der mehr Bewusstsein für die Produktionsprozesse von Smartphones – etwa rund um den Coltan-Abbau im Kongo – geschaffen werden sollte. „Daraufhin dachten wir uns, dass wir ebenso gut selbst als Player in die Branche einsteigen könnten“, sagt van Abel. Anfang 2013 wurde somit das Unternehmen Fairphone gegründet. Sofort entwickelten sich die Gründer zum Liebling der Medienwelt, ernteten viele mediale Vorab-Lorbeeren für ihre Pläne und starteten ein Crowdfunding, in dem gleich 400.000 Euro eingenommen wurden.

Fairphone-Vorvekauf: Ein Handy, das es noch gar nicht gab

„Das Geld reichte aber gerade mal auf, um das Team aufzustellen“, sagt der Founder: „Für die Massenproduktion von Smartphones braucht man hingegen Millionenbeträge.“ Also entschlossen sich die Gründer, auf der eigenen Website einen Webshop aufzusetzen, über den die Fans das Produkt vorbestellen konnten. „Wir sagten den Leuten, dass sie vorab bezahlen und ihr Fairphone dann irgendwann in etwa sieben Monaten kriegen“, sagt Abel: Drei Monate später waren bereits 25.000 Fairphones verkauft, und das Team hatte 7,5 Millionen auf dem Konto liegen. Für ein Produkt, das es noch nicht mal gab.

++Mehr über Tech&Innovation+++

„Wir hatten zu diesem Zeitpunkt noch kein einziges Fairphone produziert. Wir wussten noch nicht mal, wie das funktioniert. Ich bin ein Künstler, kein Unternehmer“, schildert van Abel die damalige Situation. Er verleugnet nicht, dass er zu diesem Zeitpunkt Zweifel hatte, die er mit Tränen in den Augen seiner Freundin mitteilte – diese wiederum fordert ihn auf, „kein Weichei zu sein“ und das Projekt des fairen Smartphones zu verwirklichen.

Produktion in China: Nicht ganz fair, aber immerhin fairer

Tatsächlich wurden alle nötigen Prozesse aufgesetzt, und die ersten Fairphones konnten innerhalb der angekündigten sieben Monate geliefert werden. Innerhalb der ersten 1,5 Jahre wurden 60.000 Einheiten verkauft, das Team wuchs von einer Handvoll Menschen auf rund 40 Mitarbeiter, der Umsatz stieg auf 16 Millionen Euro. „Wir wurden somit zu einem richtigen Unternehmen“, sagt van Abel.

Die Prozesse werden dabei von externen Kontrollorganen überwacht, so hat das Fairphone zum Beispiel eine Zertifizierung durch Faitrtade. Auch achtet man darauf, dass der Abbau der Rohstoffe nicht in konfliktfreien Gebieten stattfindet – sondern in konfliktfreien Minen, die sich in Konfliktregionen befinden. Denn dadurch sollen Wirtschaft und Beschäftigung einen Beitrag zur möglichen Lösung des Konflikts liefern.

Kritisch könnte man nun auch die Tatsache betrachten, dass die Produktion in China stattfindet. Hier entgegnet der Founder, dass eine Verschiebung der kompletten Wertschöpfungskette nach Europa ein Ding der Unmöglichkeit ist, zumal sich die gesamten Zulieferer in China befinden. Außerdem tue man alles, um die dortige Situation der Arbeiter zu verbessern, indem man zum Beispiel eng mit den Gewerkschaften kooperiert. „Die gesamte Thematik ist nicht einfach, aber zumindest sind wir in jeder Hinsicht transparent“, sagt van Abel: „Wir können nicht komplett garantieren, dass alles fair ist. Aber wir können alles daran setzen, dass es fairer wird.“

Fairphone 2 und Fairphone 3: Module zum Tauschen

Im Jahr 2015 wurde das Fairphone 2 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Der große Unterschied zum Vorgänger: Die einzelnen Module lassen sich austauschen. Wenn also zum Beispiel die Kamera defekt ist, muss nicht ein komplett neues Handy gekauft werden. Stattdessen kann der Kunde einfach im Webshop ein neues Kameramodul kaufen und dieses selbst einbauen. Auch diesmal gab es einen Pre-Sale, und auch hier wurden die Erwartungen übertroffen: Das Fairphone 2 nahm im Vorfeld rund zehn Millionen Euro ein. Insgesamt wurden bisher 160.000 Einheiten des Fairphone 2 verkauft.

Aktuell wiederum laufen die Vorbestellungen für das Fairphone 3, das ebenfalls modular aufgebaut ist, jedoch deutlich robuster ist als der Vorgänger. „Das Fairphone 2 konnte man noch mit einer Hand auseinander nehmen, für das Fairphone 3 braucht man nun einen Schraubenzieher“, sagt van Abel. Im Gegensatz zu den meisten modernen Smartphones ist der Akku hier austauschbar, zudem lässt sich der Speicher per SD-Karte erweitern und für Vielreisende gibt es zwei Slots für Sim-Karten.

Der Vorverkauf läuft diesmal zu einem guten Teil über Reseller – und hier heißt es zum Beispiel von Magenta in Österreich, dass die bisherigen Vorbestellungen des Fairphone 3 jene des Fairphone 2 übertreffen. Die meisten Fairphones wurden insgesamt bisher in Deutschland verkauft, gemessen an der Einwohnerzahl ist Österreich jedoch eines der wichtigsten Länder, wie van Abel betont: „Die Community ist hier extrem stark.“

Fairphone-Gründer van Abel: Rücktritt aus dem operativen Geschäft

Angesprochen auf die geschäftlichen Erfolge des Fairphone-Projekts gibt sich Avan Abel relativierend: „Der Erfolg hat mir auch sehr viel Stress bereitet“, sagt er: „Ein Startup zu haben bedeutet, dass man ein Flugzeug fliegt, während es noch gebaut wird.“ In vielen Phasen der noch jungen Unternehmensgeschichte wurde Cash en masse verbrannt, während schon wieder neues Kapital eingesammelt wurde. „Wir mussten also eine Kontinuität etablieren, während wir zugleich im Hintergrund am Fairphone 3 arbeiteten“, sagt van Abel.

Er selbst war daher nur noch am Design des Fairphone 3 beteiligt und gab schließlich seine Rolle als CEO ab an „eine Person, die Skalieren liebt“, wie er sagt: Die aktuelle Geschäftsführerin Eva Gouwens. „Ich wiederum konzentriere mich nun auf die Dinge, die mir Spaß machen“, sagt der Gründer. Außerdem, sagt er abschließend, ist Fairphone mit diesem Wechsel im Chefsessel wohl das einzige Mobilfunkunternehmen, bei dem eine Frau die Rolle des CEO einnimmt. Und das ist per se eine deutliche Message an die Branche.

Video: Eva Gouwens stellt das Fairphone 3 vor

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy