11.10.2019

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

Ein Team aus Amsterdam hat sich mit dem Fairphone das Ziel gesetzt, ein faires Smartphone zu produzieren. Mit den Erfolgen hat das Startup die eigenen Erwartungen übertroffen - auch wenn es dabei nicht immer einfach war, wie Fairphone-Gründer Bas van Abel verrät.
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Fairphone-Gründer Bas van Abel
Fairphone-Gründer Bas van Abel (c) Fairphone

Ein Smartphone, das unter möglichst fairen Bedingungen produziert wurde – das ist der One-Liner, mit dem das Konzept des Fairphone erklärt werden kann. Dabei geht es um die Arbeitsbedingungen ebenso wie um die Verwendung konfliktfreier Rohstoffe und eine möglichst lange Lebensdauer des Handys, damit weniger Elektroschrott produziert wird. Der brutkasten hat mit Fairphone-Gründer Bas van Abel während seines Besuchs in Wien über das Projekt, seine Erfolge und auch diverse Schwierigkeiten gesprochen.

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Ursprünglich, so van Abel im Gespräch mit dem brutkasten, war lediglich eine Kampagne geplant, mit der mehr Bewusstsein für die Produktionsprozesse von Smartphones – etwa rund um den Coltan-Abbau im Kongo – geschaffen werden sollte. „Daraufhin dachten wir uns, dass wir ebenso gut selbst als Player in die Branche einsteigen könnten“, sagt van Abel. Anfang 2013 wurde somit das Unternehmen Fairphone gegründet. Sofort entwickelten sich die Gründer zum Liebling der Medienwelt, ernteten viele mediale Vorab-Lorbeeren für ihre Pläne und starteten ein Crowdfunding, in dem gleich 400.000 Euro eingenommen wurden.

Fairphone-Vorvekauf: Ein Handy, das es noch gar nicht gab

„Das Geld reichte aber gerade mal auf, um das Team aufzustellen“, sagt der Founder: „Für die Massenproduktion von Smartphones braucht man hingegen Millionenbeträge.“ Also entschlossen sich die Gründer, auf der eigenen Website einen Webshop aufzusetzen, über den die Fans das Produkt vorbestellen konnten. „Wir sagten den Leuten, dass sie vorab bezahlen und ihr Fairphone dann irgendwann in etwa sieben Monaten kriegen“, sagt Abel: Drei Monate später waren bereits 25.000 Fairphones verkauft, und das Team hatte 7,5 Millionen auf dem Konto liegen. Für ein Produkt, das es noch nicht mal gab.

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„Wir hatten zu diesem Zeitpunkt noch kein einziges Fairphone produziert. Wir wussten noch nicht mal, wie das funktioniert. Ich bin ein Künstler, kein Unternehmer“, schildert van Abel die damalige Situation. Er verleugnet nicht, dass er zu diesem Zeitpunkt Zweifel hatte, die er mit Tränen in den Augen seiner Freundin mitteilte – diese wiederum fordert ihn auf, „kein Weichei zu sein“ und das Projekt des fairen Smartphones zu verwirklichen.

Produktion in China: Nicht ganz fair, aber immerhin fairer

Tatsächlich wurden alle nötigen Prozesse aufgesetzt, und die ersten Fairphones konnten innerhalb der angekündigten sieben Monate geliefert werden. Innerhalb der ersten 1,5 Jahre wurden 60.000 Einheiten verkauft, das Team wuchs von einer Handvoll Menschen auf rund 40 Mitarbeiter, der Umsatz stieg auf 16 Millionen Euro. „Wir wurden somit zu einem richtigen Unternehmen“, sagt van Abel.

Die Prozesse werden dabei von externen Kontrollorganen überwacht, so hat das Fairphone zum Beispiel eine Zertifizierung durch Faitrtade. Auch achtet man darauf, dass der Abbau der Rohstoffe nicht in konfliktfreien Gebieten stattfindet – sondern in konfliktfreien Minen, die sich in Konfliktregionen befinden. Denn dadurch sollen Wirtschaft und Beschäftigung einen Beitrag zur möglichen Lösung des Konflikts liefern.

Kritisch könnte man nun auch die Tatsache betrachten, dass die Produktion in China stattfindet. Hier entgegnet der Founder, dass eine Verschiebung der kompletten Wertschöpfungskette nach Europa ein Ding der Unmöglichkeit ist, zumal sich die gesamten Zulieferer in China befinden. Außerdem tue man alles, um die dortige Situation der Arbeiter zu verbessern, indem man zum Beispiel eng mit den Gewerkschaften kooperiert. „Die gesamte Thematik ist nicht einfach, aber zumindest sind wir in jeder Hinsicht transparent“, sagt van Abel: „Wir können nicht komplett garantieren, dass alles fair ist. Aber wir können alles daran setzen, dass es fairer wird.“

Fairphone 2 und Fairphone 3: Module zum Tauschen

Im Jahr 2015 wurde das Fairphone 2 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Der große Unterschied zum Vorgänger: Die einzelnen Module lassen sich austauschen. Wenn also zum Beispiel die Kamera defekt ist, muss nicht ein komplett neues Handy gekauft werden. Stattdessen kann der Kunde einfach im Webshop ein neues Kameramodul kaufen und dieses selbst einbauen. Auch diesmal gab es einen Pre-Sale, und auch hier wurden die Erwartungen übertroffen: Das Fairphone 2 nahm im Vorfeld rund zehn Millionen Euro ein. Insgesamt wurden bisher 160.000 Einheiten des Fairphone 2 verkauft.

Aktuell wiederum laufen die Vorbestellungen für das Fairphone 3, das ebenfalls modular aufgebaut ist, jedoch deutlich robuster ist als der Vorgänger. „Das Fairphone 2 konnte man noch mit einer Hand auseinander nehmen, für das Fairphone 3 braucht man nun einen Schraubenzieher“, sagt van Abel. Im Gegensatz zu den meisten modernen Smartphones ist der Akku hier austauschbar, zudem lässt sich der Speicher per SD-Karte erweitern und für Vielreisende gibt es zwei Slots für Sim-Karten.

Der Vorverkauf läuft diesmal zu einem guten Teil über Reseller – und hier heißt es zum Beispiel von Magenta in Österreich, dass die bisherigen Vorbestellungen des Fairphone 3 jene des Fairphone 2 übertreffen. Die meisten Fairphones wurden insgesamt bisher in Deutschland verkauft, gemessen an der Einwohnerzahl ist Österreich jedoch eines der wichtigsten Länder, wie van Abel betont: „Die Community ist hier extrem stark.“

Fairphone-Gründer van Abel: Rücktritt aus dem operativen Geschäft

Angesprochen auf die geschäftlichen Erfolge des Fairphone-Projekts gibt sich Avan Abel relativierend: „Der Erfolg hat mir auch sehr viel Stress bereitet“, sagt er: „Ein Startup zu haben bedeutet, dass man ein Flugzeug fliegt, während es noch gebaut wird.“ In vielen Phasen der noch jungen Unternehmensgeschichte wurde Cash en masse verbrannt, während schon wieder neues Kapital eingesammelt wurde. „Wir mussten also eine Kontinuität etablieren, während wir zugleich im Hintergrund am Fairphone 3 arbeiteten“, sagt van Abel.

Er selbst war daher nur noch am Design des Fairphone 3 beteiligt und gab schließlich seine Rolle als CEO ab an „eine Person, die Skalieren liebt“, wie er sagt: Die aktuelle Geschäftsführerin Eva Gouwens. „Ich wiederum konzentriere mich nun auf die Dinge, die mir Spaß machen“, sagt der Gründer. Außerdem, sagt er abschließend, ist Fairphone mit diesem Wechsel im Chefsessel wohl das einzige Mobilfunkunternehmen, bei dem eine Frau die Rolle des CEO einnimmt. Und das ist per se eine deutliche Message an die Branche.

Video: Eva Gouwens stellt das Fairphone 3 vor

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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