11.10.2019

Fairphone-Founder Bas van Abel und die ungewöhnliche Story hinter dem ersten fairen Handy

Ein Team aus Amsterdam hat sich mit dem Fairphone das Ziel gesetzt, ein faires Smartphone zu produzieren. Mit den Erfolgen hat das Startup die eigenen Erwartungen übertroffen - auch wenn es dabei nicht immer einfach war, wie Fairphone-Gründer Bas van Abel verrät.
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Fairphone-Gründer Bas van Abel
Fairphone-Gründer Bas van Abel (c) Fairphone

Ein Smartphone, das unter möglichst fairen Bedingungen produziert wurde – das ist der One-Liner, mit dem das Konzept des Fairphone erklärt werden kann. Dabei geht es um die Arbeitsbedingungen ebenso wie um die Verwendung konfliktfreier Rohstoffe und eine möglichst lange Lebensdauer des Handys, damit weniger Elektroschrott produziert wird. Der brutkasten hat mit Fairphone-Gründer Bas van Abel während seines Besuchs in Wien über das Projekt, seine Erfolge und auch diverse Schwierigkeiten gesprochen.

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Ursprünglich, so van Abel im Gespräch mit dem brutkasten, war lediglich eine Kampagne geplant, mit der mehr Bewusstsein für die Produktionsprozesse von Smartphones – etwa rund um den Coltan-Abbau im Kongo – geschaffen werden sollte. „Daraufhin dachten wir uns, dass wir ebenso gut selbst als Player in die Branche einsteigen könnten“, sagt van Abel. Anfang 2013 wurde somit das Unternehmen Fairphone gegründet. Sofort entwickelten sich die Gründer zum Liebling der Medienwelt, ernteten viele mediale Vorab-Lorbeeren für ihre Pläne und starteten ein Crowdfunding, in dem gleich 400.000 Euro eingenommen wurden.

Fairphone-Vorvekauf: Ein Handy, das es noch gar nicht gab

„Das Geld reichte aber gerade mal auf, um das Team aufzustellen“, sagt der Founder: „Für die Massenproduktion von Smartphones braucht man hingegen Millionenbeträge.“ Also entschlossen sich die Gründer, auf der eigenen Website einen Webshop aufzusetzen, über den die Fans das Produkt vorbestellen konnten. „Wir sagten den Leuten, dass sie vorab bezahlen und ihr Fairphone dann irgendwann in etwa sieben Monaten kriegen“, sagt Abel: Drei Monate später waren bereits 25.000 Fairphones verkauft, und das Team hatte 7,5 Millionen auf dem Konto liegen. Für ein Produkt, das es noch nicht mal gab.

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„Wir hatten zu diesem Zeitpunkt noch kein einziges Fairphone produziert. Wir wussten noch nicht mal, wie das funktioniert. Ich bin ein Künstler, kein Unternehmer“, schildert van Abel die damalige Situation. Er verleugnet nicht, dass er zu diesem Zeitpunkt Zweifel hatte, die er mit Tränen in den Augen seiner Freundin mitteilte – diese wiederum fordert ihn auf, „kein Weichei zu sein“ und das Projekt des fairen Smartphones zu verwirklichen.

Produktion in China: Nicht ganz fair, aber immerhin fairer

Tatsächlich wurden alle nötigen Prozesse aufgesetzt, und die ersten Fairphones konnten innerhalb der angekündigten sieben Monate geliefert werden. Innerhalb der ersten 1,5 Jahre wurden 60.000 Einheiten verkauft, das Team wuchs von einer Handvoll Menschen auf rund 40 Mitarbeiter, der Umsatz stieg auf 16 Millionen Euro. „Wir wurden somit zu einem richtigen Unternehmen“, sagt van Abel.

Die Prozesse werden dabei von externen Kontrollorganen überwacht, so hat das Fairphone zum Beispiel eine Zertifizierung durch Faitrtade. Auch achtet man darauf, dass der Abbau der Rohstoffe nicht in konfliktfreien Gebieten stattfindet – sondern in konfliktfreien Minen, die sich in Konfliktregionen befinden. Denn dadurch sollen Wirtschaft und Beschäftigung einen Beitrag zur möglichen Lösung des Konflikts liefern.

Kritisch könnte man nun auch die Tatsache betrachten, dass die Produktion in China stattfindet. Hier entgegnet der Founder, dass eine Verschiebung der kompletten Wertschöpfungskette nach Europa ein Ding der Unmöglichkeit ist, zumal sich die gesamten Zulieferer in China befinden. Außerdem tue man alles, um die dortige Situation der Arbeiter zu verbessern, indem man zum Beispiel eng mit den Gewerkschaften kooperiert. „Die gesamte Thematik ist nicht einfach, aber zumindest sind wir in jeder Hinsicht transparent“, sagt van Abel: „Wir können nicht komplett garantieren, dass alles fair ist. Aber wir können alles daran setzen, dass es fairer wird.“

Fairphone 2 und Fairphone 3: Module zum Tauschen

Im Jahr 2015 wurde das Fairphone 2 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Der große Unterschied zum Vorgänger: Die einzelnen Module lassen sich austauschen. Wenn also zum Beispiel die Kamera defekt ist, muss nicht ein komplett neues Handy gekauft werden. Stattdessen kann der Kunde einfach im Webshop ein neues Kameramodul kaufen und dieses selbst einbauen. Auch diesmal gab es einen Pre-Sale, und auch hier wurden die Erwartungen übertroffen: Das Fairphone 2 nahm im Vorfeld rund zehn Millionen Euro ein. Insgesamt wurden bisher 160.000 Einheiten des Fairphone 2 verkauft.

Aktuell wiederum laufen die Vorbestellungen für das Fairphone 3, das ebenfalls modular aufgebaut ist, jedoch deutlich robuster ist als der Vorgänger. „Das Fairphone 2 konnte man noch mit einer Hand auseinander nehmen, für das Fairphone 3 braucht man nun einen Schraubenzieher“, sagt van Abel. Im Gegensatz zu den meisten modernen Smartphones ist der Akku hier austauschbar, zudem lässt sich der Speicher per SD-Karte erweitern und für Vielreisende gibt es zwei Slots für Sim-Karten.

Der Vorverkauf läuft diesmal zu einem guten Teil über Reseller – und hier heißt es zum Beispiel von Magenta in Österreich, dass die bisherigen Vorbestellungen des Fairphone 3 jene des Fairphone 2 übertreffen. Die meisten Fairphones wurden insgesamt bisher in Deutschland verkauft, gemessen an der Einwohnerzahl ist Österreich jedoch eines der wichtigsten Länder, wie van Abel betont: „Die Community ist hier extrem stark.“

Fairphone-Gründer van Abel: Rücktritt aus dem operativen Geschäft

Angesprochen auf die geschäftlichen Erfolge des Fairphone-Projekts gibt sich Avan Abel relativierend: „Der Erfolg hat mir auch sehr viel Stress bereitet“, sagt er: „Ein Startup zu haben bedeutet, dass man ein Flugzeug fliegt, während es noch gebaut wird.“ In vielen Phasen der noch jungen Unternehmensgeschichte wurde Cash en masse verbrannt, während schon wieder neues Kapital eingesammelt wurde. „Wir mussten also eine Kontinuität etablieren, während wir zugleich im Hintergrund am Fairphone 3 arbeiteten“, sagt van Abel.

Er selbst war daher nur noch am Design des Fairphone 3 beteiligt und gab schließlich seine Rolle als CEO ab an „eine Person, die Skalieren liebt“, wie er sagt: Die aktuelle Geschäftsführerin Eva Gouwens. „Ich wiederum konzentriere mich nun auf die Dinge, die mir Spaß machen“, sagt der Gründer. Außerdem, sagt er abschließend, ist Fairphone mit diesem Wechsel im Chefsessel wohl das einzige Mobilfunkunternehmen, bei dem eine Frau die Rolle des CEO einnimmt. Und das ist per se eine deutliche Message an die Branche.

Video: Eva Gouwens stellt das Fairphone 3 vor

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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