13.01.2021

Fairown: Millioneninvestment für Circular Economy-Startup u.a. von primeCrowd

Fairown Finance ermöglicht es Hardware-Unternehmen, sehr schnell Abo-Modelle zu implementieren, und will damit einen Beitrag zur Circular Economy leisten. Nun stiegen Main Incubator und primeCrowd ein.
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Fairown: CEO Hendrik Roosna
(c) Fairown: CEO Hendrik Roosna

„Das Anbieten von Produkten auf Basis eines Abonnement-Modells ist eine grundlegende Voraussetzung für die Kreislaufwirtschaft“ – davon ist man beim estnischen Startup Fairown überzeugt. Denn mit dem Umstieg auf Abo-Angebote würden Hardware-Unternehmen mehr Kontrolle über Produktlebenszyklen und Sekundärmarktprodukte erlangen – und gleichzeitig habe sich die Nachfrage in den vergangenen Jahren stark weg von Besitz als Maxime, hin zu Dienstleistung und Zugang entwickelt. Das wiederum wirke Ressourcenverschwendung entgegen.

Doch der Aufbau so eines Abo-Modells dauere für Originalgerätehersteller (OEM) im Durchschnitt gut eineinhalb Jahre pro Markt. Hier kommt das Angebot des Startups ins Spiel, das eine Finanzierungsplattform für Abonnements und Zahlungsdienste als „Plug&Play-Lösung“ anbietet: „Fairown bietet eine zehnfach schnellere Lösung für diese komplexe und zeitaufwendige Herausforderung an, die es Unternehmen ermöglicht, Abonnement-Modelle für ihre Hardware-Produkte innerhalb von fünf Wochen abhängig vom jeweiligen Land zu etablieren“, heißt es vom 2018 gegründeten Unternehmen. Bislang in Nordeuropa und im Baltikum aktiv, konnte man damit bereits Kunden wie Apple, HP, IKEA oder STIHL gewinnen. Letzterer ist der erste deutsche Großkunde.

primeCrowd und main Incubator steigen bei Fairown ein

Überzeugt wurden nun auch Investoren aus Deutschland und Österreich. main incubator, der Frühphaseninvestor der Commerzbank-Gruppe, und die in Wien ansässige primeCrowd investieren gemeinsam einen siebenstelligen Betrag in das Unternehmen aus Tallinn. „Diese Investition ebnet Fairown den Weg für eine nachhaltige Zukunft, während wir innerhalb, aber auch die über die Grenzen Europas hinaus expandieren“, kommentiert Hendrik Roosna, CEO des Startups.

Und primeCrowd CCO Florian Übelacker meint: „Das Team um den Gründer Hendrik hat es geschafft, Technologie und Nachhaltigkeit zu verbinden und damit ein skalierbares Geschäftsmodell aufzubauen, das bereits in fünf Ländern aktiv ist, und das innerhalb von nur zwei Jahren. Mit der Investition unserer erfahrenen und gut vernetzten Investoren sehe ich viel Potential für Fairown, das internationale Wachstum noch weiter voranzutreiben“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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