30.09.2022

Hass im Netz: „Sexismus startet bereits lange vor dem ersten Dick-Pic“

Thaddäus Leutzendorff ist Geschäftsführer vom Tech-Startup fairesLeben. In einem Gastbeitrag erklärt Leutzendorff, wie präsent das Thema Sexismus im Netz ist und wie die Anlaufstelle fairesNetz Betroffenen die Möglichkeit bietet, Hasskommentare dieser Art zu melden.
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Thaddäus Leutzendorff geht mit fairesNetz gegen Sexismus im Netz vor. (c) fairesLeben

Online-Sexismus ist ein weit verbreitetes und schädliches Problem, von dem besonders Frauen überproportional stark betroffen sind. Sexismus im Netz ist jedoch nicht auf bestimmte Plattformen oder Websites beschränkt – er ist überall im Internet zu finden. Personen, besonders jene, die sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, werden im Internet routinemäßig belästigt, herabgesetzt und in einer Weise objektiviert, wie es bei Männern eher seltener der Fall ist. 

Und es sind nicht nur Erwachsene betroffen – auch Mädchen und junge Frauen sind regelmäßig sexistischer Behandlung ausgesetzt. Im Rahmen einer Studie, die vom Institut für Jugendforschung im Auftrag von SOS-Kinderdorf und Rat-auf-Draht durchgeführt wurde, wurden im Jahr 2018 insgesamt 400 Jugendliche zum Thema “Sexuelle Belästigung und Gewalt im Internet in den Lebenswelten der 11-18-jährigen” befragt. Die Ergebnisse sind nach wie vor schockierend: 27 Prozent gaben an, online mindestens einmal sexuell belästigt worden zu sein, während ein Viertel der Befragten mit intimen Fragen verbal belästigt wurde und 20 Prozent intime Fotos zugesandt bekamen, die sie nicht sehen wollten. Interessant ist auch, dass weibliche Studienteilnehmerinnen 40 Prozent häufiger von sexueller Belästigung bzw. Gewalt im Netz betroffen waren, als männliche Teilnehmer. 

Dick-Pic als bekanntestes Phänomen

Sexismus im Netz zeigt sich in zahlreichen Facetten wie Mansplaining, Diskriminierung, Objektifizierung, Bodyshaming, Slutshaming, Mobbing, Stalking, Herabwürdigungen, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen und frauenfeindlichen Kommentaren. Das wohl bekannteste Phänomen ist das sogenannte Dick-Pic. Hierbei handelt es sich um das Bild eines männlichen Geschlechtsteiles, das ohne die Einholung einer Zustimmung an Empfänger:innen übermittelt wird. Viele der Personen, die sich an fairesNetz wenden, haben mit unerwünschten Dick-Pics zu kämpfen. Eine Betroffene beschreibt es so: „Ich bekomme ziemlich viele Dick-Pics auf Snapchat. Auch wenn ich die Person dazu bitte, damit aufzuhören, hören sie meistens nicht auf und es bleibt nicht nur bei Bildern, auch Videos bekomme ich.“ 

Sexismus startet aber bereits lange vor dem ersten Dick-Pic. Wirft man einen Blick auf die Kommentare unter Facebook-, Instagram- oder TikTok-Posts, wird klar, dass Sexismus nach wie vor allgegenwärtig ist. Bei fairesNetz gemeldete Hasskommentare beziehen sich gerne auf Äußerlichkeiten (“Du hässliche Sau”), Sexualität („wirst bisschen wenig gefickt kann das sein?“), Gefühle („Ey du fotze du bist garnicht lustig du hure ich ficke deine hässliche Mutter nerv ned du schlampe keiner mag dich du hure.“)  oder sogar das Androhen bzw. Wünschen von geschlechtsspezifischen Gewalttaten („Ich hoffe du wirst heute richtig vergewaltigt.“). So schockierend diese Aussagen auch klingen mögen, so ist es noch deutlich schockierender, dass Kommentare dieser Art kein Einzelfall sind. Das Statistik-Portal Statista berichtete, dass von den 2.125 in Österreich eingelangten Hassnachrichten ganze 7,6 Prozent dem Sexismus zuzuordnen waren (Zeitraum 2020/21). Auch bei fairesNetz setzt sich dieser traurige Trend fort. Aus allen Anfragen, die einlangen, betreffen etwa 80 Prozent  der Meldungen Sexismus, unter dem Kund:innen leiden.

“Es ist wichtig, Sexismus im Netz zu benennen, wenn wir ihn sehen”

Online-Sexismus kann ernsthafte Auswirkungen auf das Selbstvertrauen und das emotionale Wohlbefinden haben und dazu führen, dass sich Personen ausgegrenzt und zum Schweigen gebracht fühlen. Dies wirkt sich letztlich nicht nur negativ auf das Leben der Betroffenen und ihrer Teilnahme an der digitalen Welt aus, sondern überträgt sich durch Stresssymptome auch in ihren regulären Alltag. Zudem bleibt Sexismus im Internet oftmals unangefochten. Es ist jedoch wichtig, dass wir anfangen, Sexismus zu benennen, wenn wir ihn sehen und aktiv – beispielsweise mittels Counter Speech – gegen ihn vorgehen. Nur so kann ein inklusiverer und gerechterer digitaler Raum für alle geschaffen werden.

Und genau das möchte fairesNetz erreichen: Ein inklusiveres und gleichberechtigteres Internet zu schaffen, indem es für von Online-Hass betroffenen Personen die Möglichkeit gibt, diskret und effektiv gegen Hass im Netz vorzugehen. Geschädigte haben nun nicht nur die Möglichkeit, gemeinsam mit fairesNetz und deren Partneranwält:innen rechtlich gegen Hassposter:innen vorzugehen, sondern erhalten nach einer ersten Prüfung der Unterlagen eine Direktentschädigung in der Höhe von bis zu 50 Euro. Die geleistete Vorabzahlung wird im Erfolgsfall von dem/der Täter:in getragen. Sollte die Meldung nicht einbringlich sein, so haben Geschädigte die geleistete Vorabzahlung nicht an fairesNetz zurückzuzahlen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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