12.01.2023

Fahrrad-Unterschlupf und Diebstahlschutz – Das sind die Neuen am A1 Startup Campus

Das Niederösterreichische Startup möchte mit seinen BikeBoxen den Weg zur nachhaltigen Mobilität erleichtern. Fahrräder sollen sicher verwahrt werden und so vor Diebstahl und Co. geschützt sein.
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Das Team von Juhuu im A1 Standort in Wien © A1
Das Team von Juhuu im A1 Standort in Wien © A1

Der österreichische Kommunikationsanbieter A1 geht bereits seit Jahren Kooperationen mit Startups und Scaleups ein. Im Rahmen des A1 Startup Campus werden diesen Kooperationspartnern aber nicht nur die Arbeitsräume im 17. und 20. Wiener Gemeindebezirk angeboten. Beim gleichnamigen Programm werden die Startups auch von A1-Teams beraten und unterstützt. Jüngst wurde das Startup Juhuu mit Sitz in Niederösterreich in den A1 Startup Campus aufgenommen.

Smart-Parking: Juhuu BikeBoxen seit 2021

Die aus pulverbeschichtetem Stahl bestehenden Juhuu BikeBoxen gibt es bereits seit 2021. Die meisten Standorte befinden sich dabei unter anderem an Bahnhöfen, Einkaufszentren oder Wohnanlagen. Darin sollen Fahrräder diebstahlsicher und wettergeschützt verwahrt werden.

Dieser Weg zur sicheren Verwahrung des eigenen Fahrrads besteht erfahrungsgemäß aus mehreren Schritten bzw. Anwendungen. Mit ihrer App möchte Juhuu daher zusätzlich all die notwendigen Schritt an einem Ort zugänglich machen. Hierbei handelt es sich um eine web-basierte Buchungs- und Verwaltungsplattform. Bezahlung und Steuerung erfolgen somit in einer App (all-in-one-App). Außerdem könne das Nutzerinterface und die Steuereinheit zum jeweiligen Telekombetreiber individualisiert auf den/die jeweilige Kund:in zugeschnitten werden.

BikeBox Cube von Juhuu © A1

„Wir möchten für alle unsere Kund:innen ein digitales barrierefreies Ökosystem schaffen, wo wir mit spannenden Innovationen und der stetigen Suche nach neuen Zugängen einen echten Mehrwert bieten. Wir kennen das Problem für die User, die sich mit zu vielen Apps mit ähnlichen Funktionen und Angeboten herumschlagen müssen und von Entwicklerseite die Thematik, dass es zu wenig Nutzer für zu viele Apps gibt“, meint Juhuu-Geschäftsführer Ben Müller-Niklas. Mit seiner Arbeit sollen die Kosten und der Verwaltungsaufwand ihrer Kund:innen bei der Nutzung von Apps reduziert werden. Neben den BikeBoxen bietet das Startup außerdem App-gesteuerte Fahrradschlösser für Kurzzeitparken (sogenannte BikeLoops), Fahrradwaschanlagen und digitale Fahrradräume an.

Smart-Parking, Saas-Angebot und Expansion

Neben dem bereits bestehenden Angebot und Standorten, plant Juhuu zwischenzeitlich die Expansion in weitere europäische Länder. Auch eine Erweiterung des Geschäftsmodells auf autonome Supermärkte und Automaten soll geplant sein.

„Unsere Kund:innen haben die Auswahl an zahlreichen spannenden Applikationen. Juhuu integriert auf einer Plattform und schafft somit ein Ökosystem mit vielen innovativen Anwendungen. Es freut mich, dass damit auch ein Beitrag zur nachhaltigen Mobilität geleistet wird“, erklärt A1-CEO Thomas Arnoldner und freut sich über die Aufnahme von Juhuu in den A1 Startup Campus.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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