23.04.2021

Die aufstrebendsten Fahrrad Startups aus Österreich

In Österreich sind in den letzten Jahren immer mehr Startups aktiv, die sich voll und ganz dem Wachstumsmarkt "Fahrrad" verschrieben haben. Der brutkasten wirft einen Blick auf die am aufstrebendsten Fahrrad Startups "made in Austria".
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Fahrrad
(c) eddibike/paul&ernst/woom

Der Markt für Fahrräder wächst und wächst: Infolge der Covid-19-Pandemie ist in den vergangenen zwölf Monaten der Radverkehr deutlich gestiegen. Dies macht sich auch anhand von Verkaufszahlen deutlich. 2020 wurden laut dem Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) 490.000 neue Fahrräder verkauft, das ist ein Zuwachs von fast zwölf Prozent gegenüber 2019.

Der Wachstumsmarkt bietet auch für österreichische Startups ein großes Potential. Zudem etabliert sich in Österreich aktuell ein neuer Trend für sogenannte Rad-Abos, die mit ihren neuartigen Dauerleihsystemen eine Alternative zu hohen Anschaffungskosten und langen Lieferzeiten bieten wollen. Für gewisse Fahrradmodelle gibt es nämlich oftmals lange Wartezeiten, da Lieferketten im Zuge der Coronakrise in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Fahrrad Startups: Der große Überblick

Der brutkasten nimmt den aktuellen Boom rund ums Radfahren zum Anlass und wirft einen Blick auf die am aufstrebendsten Fahrrad Startups „Made in Austria“. Diese finden sich in den unterschiedlichsten Bereichen –angefangen von Produzenten bis hin zu Verleih-Anbieter.

Bike Gorillaz

Mit Bike Gorillaz startet Mitte April in Wien ein neuer Abo-Anbieter für E-Bikes. Die Preise liegen bei rund 90 bis 100 Euro pro Monat und inkludieren Versicherung sowie Service. Zur Verfügung stehen Premium-Modelle wie beispielsweise das E-Mountainbike „Husqvarna Mountain Cross 5“ oder „Raymon TourRay E 5.0”. Mit dem Abo-Modell möchte das Startup eine Alternative zu den hohen Anschaffungskosten und langen Lieferzeiten bieten, damit dem Freizeitspaß nichts mehr im Wege steht.

(c) Bike Gorillaz

Bikemap

Bikemap ist eine der am schnellsten wachsenden Fahrrad-Communities weltweit. In über 100 Regionen auf allen Kontinenten haben Bikemap-User im Web und über die App bereits mehr als sieben Millionen verschiedene Routen erstellt. Die Fahrrad-Navi-Plattform Bikemap hat mit seiner Bewertung von zehn Millionen Euro für Aufregung bei „2 Minuten 2 Millionen“ gesorgt.

(c) Daniel Waschnig

Blobber

Der österreichische Gründer Thomas Pasemann möchte mit seinem neuartigen Fahrradsattel Blobber für Entspannung bei Rücken und Gesäß sorgen, sowie eine frühzeitige Ermüdung verhindern. Sein Sitz gilt als der erste Luftsattel mit Doppelkammersystem und einem integrierten 3D Druck-Dämpfungselement, das für eine gleichmäßige und rasche Verteilung der Luft sorgen und dadurch die natürliche Pendelbewegung beim Radfahren unterstützen soll.

(c) Blobber

Eddi Bike

Das Wiener Startup Eddi Bike startet im März 2021 in Wien mit seinem neuen Mietkonzept für Fahrräder. Im jährlich kündbaren Abo können Nutzer dauerhaft ein Rad mieten. Neben dem Fahrrad beinhaltet das All-Inclusive-Abo auch Wartung, Reparatur und Ersatz bei Diebstahl innerhalb von 48 Stunden. Mit seinem All-Inclusive-Abo möchte sich Eddi Bike bewusst von altbekannten Free-Floating-Systemen abgrenzen und Nutzer ansprechen, die ihr Rad täglich in Verwendung haben.

(c) Fuhrmann / Eddi Bike

GetHenry

Das Wiener Startup GetHenry bietet ein Full-Service-Mobility Abo für Lieferunternehmen an. Zu den Kunden zählt in Österreich unter anderem der Lieferdienst Mjam. Zudem ist das Startup auch in Berlin aktiv. Die angebotenen Mobilitätslösungen sind vielfältig und reichen von der Beschaffung der Fahrzeuge bis hin zu Service und Software-Dienstleistungen. Aktuell hat das Team rund um die Gründer Luis Orsini-Rosenberg und Nikodemus Seilern vier unterschiedliche E-Bikes im Programm. Zudem gibt es auch E-Scooter, die sich für schnelle Stop & Go Lieferungen eigenen.

(c) GetHenry

Gleam

Das Wiener Startup Gleam hat sich auf die Entwicklung und Produktion von Cargo E-Bikes spezialisiert. Dank einer sogenannten Dynamic Tilting Technology (DTT) verfügen die Dreiräder über ein einfaches Handling und können so enge Kurven im Stadtgebiet mühelos meistern. Nach der erfolgreichen Präsentation des Vorserienmodells auf der Eurobike 2019 befindet sich das GLEAM seit Mai 2020 in Serienproduktion. Die Ladeflächen des Cargo E-Bikes können über einen eigenen Online-Konfigurator individuell gestaltet werden. Aufgrund der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten wird das Bike auch „Multi-Use-Bike“ genannt. Erst unlängst konnte das Startup über die Crowdfunding-Plattform Green Rocket 300.000 Euro an Kapital für das weitere Wachstums aufnehmen.

(c) Gleam

Greenstorm

2016 in einer Garage in Ellmau in Tirol gegründet betreibt Greenstorm laut eigenen Angaben mittlerweile das derzeit größte E-Bike Netzwerk Europas. Das Unternehmen vermietet E-Bikes, E-Autos und E-Tankstellen an hochwertige Hotellerie in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Italien. Zudem ist Greenstorm Europas größter Händler für gebrauchte E-Bikes und setzt sich damit für das Thema Nachhaltigkeit und die Wiederverwertung der Räder ein. Darüber hinaus wird kontinuierlich an neuen Mobilitätslösungen rund um das E-Bike gearbeitet.

(c) Greenstorm

iBike-Box

Das 2018 gegründete steirische Startup iBike-Box hat ein Verleihsystem für E-Bikes geschaffen und betreibt in Österreich über 100 E-Bike-Verleihstationen. Das Startup hat bereits erfolgreich internationalisiert. So befinden sich mittlerweile 20 Standorte auf Mallorca.  Allein dieses Jahr sollen 100 weitere Standorte hinzukommen. Die Zusammenarbeit erfolgt in erster Linie mit Tourismusbetrieben als Partner. Sie sind dabei für das Öffnen und Schließen der Box und die Kundenbetreuung vor Ort zuständig. Die iBike-Boxen dienen zugleich als Ladestationen und funktionieren dank Photovoltaik-Anlage teilweise energieautark.

(c) iBIkeBox

MyEsel

My Esel ist ein neues Fahrradkonzept für urbane Bikes aus Holz. Ein Algorithmus berechnet Rahmenabmessungen und die Geometrie jedes Fahrrades vor der Produktion individuell für den Käufer. Die Produktionsdaten werden von der Software erstellt. Das bedeutet Maßanfertigung trotz Serienproduktion. 2017 konnte das Startup im Rahmen der Puls4-Show 2 Minuten 2 Millionen Investor Michael Altrichter von seiner Idee überzeugen. Gemeinsam mit dem Business-Angel-Netzwerk startup300 investierte er 250.000 Euro.

(c) MyEsel

paul&ernst

Das 2017 gegründete Startup paul&ernst entwickelt und produziert in Wattens in Tirol elektrisch betriebene Lastenräder für die Gastronomie. Die Gastro-Bikes bieten unzählige Kombinationen von Kühl- und Kochgeräten an. Über einen Online-Konfigurator lassen sich die Bikes individuell vom Grill Bike bis hin zum Ice Cream Bike gestalten. Das Startup zählt bereits über 150 Kunden aus ganz Europa.

(c) joscha queisser/frame by frame org

Vello Bike

Das Wiener Unternehmen Vello hat ein leichtes E-Faltrad auf den Markt gebracht. Mit dem patentierten Mechanismus können Radenthusiasten ihr Vello Bike im Handumdrehen 4-fach verkleinern. Erhältlich ist das Modell mit Riemenantrieb und hydraulischen Scheibenbremsen in der superleichten Titan-Version. Zudem zeichnet sich das Bike durch seine Leichtigkeit aus und kommt mit Motor auf 12,9 kg und ohne Motor auf 9,9 kg. Möglich macht dies ein superleichter Titanrahmen.

(c) Vello Bike

Velovio

Mit Bikeparker hat Tanja Friedrich einen vertikalen Hightech-Fahrradständer erfunden. Im März 2021 erfolgte die Gründung des in Salzburg ansässigen Startups Velovio. Der modulare Fahrradständer, der an Bäumen oder Laternenmasten angebracht oder auch in einer Reihe montiert werden kann, bietet einen sogenenannten „Bikelift“, der Fahrräder, ohne Kraftaufwand, in die Vertikale zieht, ein Sitz-Modul und einen E-Bike-Charger.

(c) Velovio

woom 

Die woom Bikes erfreuen sich bei Kindern großer Beliebtheit und erlangten mittlerweile internationale Bekanntheit.Das Klosterneuburger Startup hat mittlerweile auch das Interesse von Investoren geweckt. Im Herbst 2020 beteiligte sich unter anderem Ex-Runtastic Gründer Florian Gschwandtner am Startup. Neben konventionellen Rädern hat das Startup auch E-Bikes für Kinder im Programm. Der Fahrrad-Hersteller produzierte bisher in Kambodscha. Erst unlängst kündigten die Gründer an, dass In Zukunft ein Drittel der Bikes in Europa hergestellt werden.

(c) woom

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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