13.10.2020

Der neue Fahrplan für den Wiener Kultur-Token steht fest

Der Kultur-Token ist ein Projekt, bei dem User Vergünstigungen in Kulturinstitutionen erhalten, wenn sie sich umweltfreundlich innerhalb Wiens bewegen. Nach einer Corona-Pause soll es kommendes Jahr wieder losgehen.
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Wer mit den Wiener Linien fährt, der soll mit einem Kultur-Token belohnt werden.
Wer mit den Wiener Linien fährt, der soll mit einem Kultur-Token belohnt werden. (c) Johannes Zinner

Der Kultur-Token der Stadt Wien war mit viel Ambition angekündigt worden. Doch dann machte Corona den Plänen einen Strich durch die Rechnung und das Projekt wurde vorerst gestoppt. Jedoch gab man sich im Sommer gegenüber dem brutkasten zuversichtlich und betonte, dass man sich im Oktober mit einem neuen Fahrplan melden werde. Und dies ist nun gestehen.

Kultur-Token-Test startet 2021 wieder

Demnach heißt es von der Stadt Wien, dass der Testbetrieb für den Kultur-Token im Mai 2021 neu gestartet wird. Warum so spät? Seitens der Stadt Wien betont man, dass man zwar schon im Februar 2021 – also etwa ein Jahr nach dem Beginn des erstens Testlaufs, der dann von Corona gestoppt wurde – hätte starten können. Allerdings liegt der Grund der Verzögerung nun in der weiterhin instabilen Lage der Kulturbranche: „Wir müssten neuerlich stoppen, wenn nicht ausreichend Tickets für Token zur Verfügung stehen. Das wollen wir keinesfalls riskieren“, heißt es von der Stadt Wien.

Alle Player weiterhin an Bord

Generell betont die Stadt Wien, dass das Team motiviert sei und das Projekt parteiübergreifenden Rückhalt erfahre – also nicht nur von dem Bürgermeister und den Stadträten, sondern auch von den Grünen.

Auch die Finanzierung stehe auf soliden Beinen, und das Feedback der Kulturinstitutionen sei ebenfalls gut – abspringen will, trotz des schwierigen Umfelds, derzeit niemand. „Nur die Test-Community ist etwas unruhig und fordert einen raschen Start ein“, heißt es von einem Sprecher der Stadt Wien: „Wir verstehen das.“

WU Wien forscht am Kultur-Token

Auch die Zusammenarbeit mit der WU Wien habe sich inzwischen intensiviert, heißt es weiter von der Stadt Wien, „und das Institut um Jakob Hackel ist soeben dabei, erste wissenschaftliche Paper zu veröffentlichen.“ Zudem gebe es eine Diplomarbeit einer anderen Universität, die sich mit dem Kultur-Token beschäftigt.

Video: Start der Serie „Blockchain in Real Life“ mit Alfred Taudes

Abschließend ist noch zu betonen, dass der Kultur-Token der Stadt Wien für den europäischen  „Innovation in Politics Award 2020“ nominiert wurde. Die Verleihung des Preises ist für November 2020 angesetzt – eigentlich ein recht guter Anfang für ein Projekt, das noch nicht mal online ist.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Der neue Fahrplan für den Wiener Kultur-Token steht fest

  • Der Kultur-Token der Stadt Wien war mit viel Ambition angekündigt worden.
  • Doch dann machte Corona den Plänen einen Strich durch die Rechnung und das Projekt wurde vorerst gestoppt.
  • Nun heißt es von der Stadt Wien, dass der Testbetrieb für den Kultur-Token im Mai 2021 neu gestartet wird.
  • Abschließend ist noch zu betonen, dass der Kultur-Token der Stadt Wien für den europäischen  „Innovation in Politics Award 2020“ nominiert wurde.
  • Die Verleihung des Preises ist für November 2020 angesetzt – eigentlich ein recht guter Anfang für ein Projekt, das noch nicht mal online ist.

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