13.10.2020

Der neue Fahrplan für den Wiener Kultur-Token steht fest

Der Kultur-Token ist ein Projekt, bei dem User Vergünstigungen in Kulturinstitutionen erhalten, wenn sie sich umweltfreundlich innerhalb Wiens bewegen. Nach einer Corona-Pause soll es kommendes Jahr wieder losgehen.
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Wer mit den Wiener Linien fährt, der soll mit einem Kultur-Token belohnt werden.
Wer mit den Wiener Linien fährt, der soll mit einem Kultur-Token belohnt werden. (c) Johannes Zinner

Der Kultur-Token der Stadt Wien war mit viel Ambition angekündigt worden. Doch dann machte Corona den Plänen einen Strich durch die Rechnung und das Projekt wurde vorerst gestoppt. Jedoch gab man sich im Sommer gegenüber dem brutkasten zuversichtlich und betonte, dass man sich im Oktober mit einem neuen Fahrplan melden werde. Und dies ist nun gestehen.

Kultur-Token-Test startet 2021 wieder

Demnach heißt es von der Stadt Wien, dass der Testbetrieb für den Kultur-Token im Mai 2021 neu gestartet wird. Warum so spät? Seitens der Stadt Wien betont man, dass man zwar schon im Februar 2021 – also etwa ein Jahr nach dem Beginn des erstens Testlaufs, der dann von Corona gestoppt wurde – hätte starten können. Allerdings liegt der Grund der Verzögerung nun in der weiterhin instabilen Lage der Kulturbranche: „Wir müssten neuerlich stoppen, wenn nicht ausreichend Tickets für Token zur Verfügung stehen. Das wollen wir keinesfalls riskieren“, heißt es von der Stadt Wien.

Alle Player weiterhin an Bord

Generell betont die Stadt Wien, dass das Team motiviert sei und das Projekt parteiübergreifenden Rückhalt erfahre – also nicht nur von dem Bürgermeister und den Stadträten, sondern auch von den Grünen.

Auch die Finanzierung stehe auf soliden Beinen, und das Feedback der Kulturinstitutionen sei ebenfalls gut – abspringen will, trotz des schwierigen Umfelds, derzeit niemand. „Nur die Test-Community ist etwas unruhig und fordert einen raschen Start ein“, heißt es von einem Sprecher der Stadt Wien: „Wir verstehen das.“

WU Wien forscht am Kultur-Token

Auch die Zusammenarbeit mit der WU Wien habe sich inzwischen intensiviert, heißt es weiter von der Stadt Wien, „und das Institut um Jakob Hackel ist soeben dabei, erste wissenschaftliche Paper zu veröffentlichen.“ Zudem gebe es eine Diplomarbeit einer anderen Universität, die sich mit dem Kultur-Token beschäftigt.

Video: Start der Serie „Blockchain in Real Life“ mit Alfred Taudes

Abschließend ist noch zu betonen, dass der Kultur-Token der Stadt Wien für den europäischen  „Innovation in Politics Award 2020“ nominiert wurde. Die Verleihung des Preises ist für November 2020 angesetzt – eigentlich ein recht guter Anfang für ein Projekt, das noch nicht mal online ist.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Der neue Fahrplan für den Wiener Kultur-Token steht fest

  • Der Kultur-Token der Stadt Wien war mit viel Ambition angekündigt worden.
  • Doch dann machte Corona den Plänen einen Strich durch die Rechnung und das Projekt wurde vorerst gestoppt.
  • Nun heißt es von der Stadt Wien, dass der Testbetrieb für den Kultur-Token im Mai 2021 neu gestartet wird.
  • Abschließend ist noch zu betonen, dass der Kultur-Token der Stadt Wien für den europäischen  „Innovation in Politics Award 2020“ nominiert wurde.
  • Die Verleihung des Preises ist für November 2020 angesetzt – eigentlich ein recht guter Anfang für ein Projekt, das noch nicht mal online ist.

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