25.05.2021

Deutschland erlaubt fahrerloses Fahren

Der deutsche Bundestag verabschiedete nun ein Gesetz, das ab 2022 autonomes Fahren im öffentlichen Raum unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
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fahrerloses Fahren - autonomes Fahren
(c) Adobe Stock - scharfsinn86

Inzwischen gibt es in vielen Ländern Testbetriebe für autonome Fahrzeuge mit entsprechenden Sondergenehmigungen. Dabei müssen im Normalfall – etwa auch in Österreich – menschliche Fahrer am Steuer sitzen, um notfalls eingreifen zu können. Abhängig von der Gesetzeslage sind Testfahrten im öffentliche Raum oder überhaupt nur auf Teststrecken möglich. Deutschland ebnete nun gesetzlich den Weg für tatsächlich fahrerloses Fahren. Ein entsprechendes Gesetz, das als Prestigeprojekt des deutschen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer gilt, wurde nun im Bundestag verabschiedet.

Fahrerloses Fahren – aber noch mit zentraler Kontrolle

Konkret ermöglicht es die neue Regelung, die 2022 inkrafttreten wird, fahrerlosen Fahrzeugen der Stufe 4 „in bestimmten festgelegten Grenzen“ im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Bei dieser Stufe handelt es sich um „vollautomatisiertes Fahren“ – die Bordsysteme sind dabei in der Lage, die Kontrolle über das Fahrzeug ohne Überwachung durch einen menschlichen Fahrer zu übernehmen. Allerdings muss es eine menschliche Fernüberwachung aus einer Leitzentrale geben. Und es gibt einen Punkt im Gesetz, der besonders für Kritik sorgt: Wenn der Mobil-Empfang abreißt, muss das System das Auto am Rand der Straße anhalten. Das könne sich bei den auch offline voll funktionstüchtigen Fahrzeugen eher als Gefahrenquelle denn als Sicherheitsmechanismus entpuppen, meinen Kritiker.

Auch wegen der festgeschriebenen Notwendigkeit einer zentralen Überwachung dürften die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zunächst vor allem bei Bussen im Nahverkehr, wie sie etwa auch in Wien bereits getestet werden, und im Güterverkehr zum Einsatz kommen. Experten feiern das Gesetz jedenfalls als großen Sprung, der Deutschland mit seiner zuletzt angeschlagenen Auto-Industrie wieder in die globale Pole Position bringen soll.

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Rund 1.800 Mitarbeiter:innen und mehr als eine halbe Milliarde Euro Jahresumsatz: Nach österreichischen Maßstäben ist das Bundesrechenzentrum (BRZ), das sich zu 100 Prozent in Staatsbesitz befindet, ein veritables Großunternehmen. Es steht hinter Anwendungen wie dem Digitalen Amt oesterreich.gv.at, der ID Austria, FinanzOnline, JustizOnline, dem Unternehmensserviceportal USP oder der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA.

Nun bekommt das BRZ mit Maria Ulmer eine neue Geschäftsführerin für den kaufmännischen Bereich und Personalagenden. Sie löst Christine Sumper-Billinger ab, die fast 20 Jahre lang für das BRZ tätig war. Roland Ledinger bleibt technischer Geschäftsführer und damit zuständig für die Bereiche Kundenmanagement, Betrieb, Entwicklung und IT-Konsolidierung.

Fast 25 Jahre im Bundesdienst mit Schwerpunkt auf Digitalisierung

Ulmer war seit 2023 Budget-Sektionschefin im Finanzministerium (BMF). Davor war die Juristin, die seit fast 25 Jahren im Bundesdienst steht, unter anderem Leiterin der damaligen BMF-Sektion Digitalisierung und E-Government sowie Chief Digital Officer. Im damaligen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unter Ministerin Margarete Schramböck arbeitete sie als Sektionschefin für Digitalisierung und stellvertretende Leiterin der Präsidialsektion – brutkasten berichtete damals.

Marterbauer hinter Postenrochade

Wie die Tageszeitung „die Presse“ mit Berufung auf nicht genannte Quellen berichtet, will Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) mit der Umbesetzung den Weg für einen Budgetsektionschef aus den eigenen Reihen frei machen. Aus der offiziellen Aussendung geht das freilich nicht hervor. Dort bedankt sich Marterbauer per Zitat bei Christine Sumper-Billinger. Sie habe maßgeblich dazu beigetragen, „dass das BRZ zu einem modernen und zukunftsorientierten IT-Dienstleister und Arbeitgeber entwickelt werden konnte und mittlerweile als führender Technologiepartner des öffentlichen Sektors der Republik fungiert“. Ulmer bezeichnet er als „eine ausgewiesene Expertin mit größtem Fachwissen für die Stelle […], von deren Kompetenz ich mich unter anderem in der Zusammenarbeit zu zwei Doppelbudgets überzeugen konnte.“

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