25.05.2021

Deutschland erlaubt fahrerloses Fahren

Der deutsche Bundestag verabschiedete nun ein Gesetz, das ab 2022 autonomes Fahren im öffentlichen Raum unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
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fahrerloses Fahren - autonomes Fahren
(c) Adobe Stock - scharfsinn86

Inzwischen gibt es in vielen Ländern Testbetriebe für autonome Fahrzeuge mit entsprechenden Sondergenehmigungen. Dabei müssen im Normalfall – etwa auch in Österreich – menschliche Fahrer am Steuer sitzen, um notfalls eingreifen zu können. Abhängig von der Gesetzeslage sind Testfahrten im öffentliche Raum oder überhaupt nur auf Teststrecken möglich. Deutschland ebnete nun gesetzlich den Weg für tatsächlich fahrerloses Fahren. Ein entsprechendes Gesetz, das als Prestigeprojekt des deutschen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer gilt, wurde nun im Bundestag verabschiedet.

Fahrerloses Fahren – aber noch mit zentraler Kontrolle

Konkret ermöglicht es die neue Regelung, die 2022 inkrafttreten wird, fahrerlosen Fahrzeugen der Stufe 4 „in bestimmten festgelegten Grenzen“ im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Bei dieser Stufe handelt es sich um „vollautomatisiertes Fahren“ – die Bordsysteme sind dabei in der Lage, die Kontrolle über das Fahrzeug ohne Überwachung durch einen menschlichen Fahrer zu übernehmen. Allerdings muss es eine menschliche Fernüberwachung aus einer Leitzentrale geben. Und es gibt einen Punkt im Gesetz, der besonders für Kritik sorgt: Wenn der Mobil-Empfang abreißt, muss das System das Auto am Rand der Straße anhalten. Das könne sich bei den auch offline voll funktionstüchtigen Fahrzeugen eher als Gefahrenquelle denn als Sicherheitsmechanismus entpuppen, meinen Kritiker.

Auch wegen der festgeschriebenen Notwendigkeit einer zentralen Überwachung dürften die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zunächst vor allem bei Bussen im Nahverkehr, wie sie etwa auch in Wien bereits getestet werden, und im Güterverkehr zum Einsatz kommen. Experten feiern das Gesetz jedenfalls als großen Sprung, der Deutschland mit seiner zuletzt angeschlagenen Auto-Industrie wieder in die globale Pole Position bringen soll.

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Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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