10.06.2021

Factinsect: Fakten-Check-Startup aus Graz integriert US-Medien

Das KI-basierte Fakten-Check Startup Factinsect ermöglich es nun Lesern von US-Medien mit ihrem Plugin ihr Service zu nutzen. Damit wird der erste Schritt in die USA gesetzt, wie die beiden Gründerinnen erzählen.
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(c) Factinsect - Die beiden Factinsect-Gründerinnen Silja Kempinger (li.) und Romana Dorfer
(c) Factinsect - Die beiden Factinsect-Gründerinnen Silja Kempinger (li.) und Romana Dorfer

Mastermind der App, Software-Entwicklerin und Expertin für Künstliche Intelligenz Romana Dorfer und Co-Founderin Silja Kempinger, die ihre Expertise in den Bereichen Medienkompetenz, Fake News und Marketing ins Unternehmen einbringt, starteten ihr im “Science Park Graz” inkubiertes Unternehmen 2020. Sie möchten mit Factinsect und einem einfachen Ampel-System Usern dabei helfen, die überwältigende Informationsflut im Internet besser einzuschätzen.

Factinsect mit Ampel-System

Einmal installiert wird ein kleines Feld neben der Web-Adresszeile aktiv und färbt sich je nach Auswertung des Gelesenen. Grün steht dabei für “bestätigte Informationen oder gesichertes Wissen”. Orange bedeutet, dass die Information noch nicht bestätigt werden kann. Ursache dafür könne sein, dass sie neu ist, dass es widersprüchliche Einschätzungen zur Glaubwürdigkeit gibt, dass es sich um einen Fehler oder etwa um Satire handelt. In diesem Fall sei der Mensch gefragt, sich näher mit der Thematik zu beschäftigen, so die beiden Gründerinnen.

Seit seinem Start wurde das Startup weiterentwickelt und steht jetzt eigenen Angaben nach mit der Integration von US-Medien vor dem Sprung über den großen Teich. Das Plugin ist nun auch für Leser von amerikanischen Medien verfügbar.

“User können jeden Text oder jeden Blogbeitrag im Netz lesen und wir ziehen zum Vergleich ausgewählte Medien hinzu, um einen Faktencheck zu betreiben”, erklärt Kempinger. “Jetzt haben wir auch US-Medien dabei, sodass unsere User auch englische Informationen konsumieren und prüfen können.”

Ethische Leitlinien für KI

Angesichts der Verbreitung von Falschmeldungen und deren Bekämpfung, hat sich das Unternehmen hohe Standards auferlegt. Die ethischen Standards für Künstliche Intelligenz werden bei der Umsetzung der App berücksichtigt, wie beide Gründerinnen betonen. Factinsect hält sich dabei an die ethischen Leitlinien für künstliche Intelligenz der EU. Diese besagt unter anderem, dass menschliches Handeln und menschliche Aufsicht immer Vorrang vor der KI hat, dass die Künstliche Intelligenz robust und sicher sein muss, dass sie Datenschutz und Privatsphäre achtet, transparent ist, Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness fördert und um das gesellschaftliche und ökologische Wohlergehen bemüht ist.

Zu den nächsten Schritten des Unternehmens gehört die Intensivierung des Beta-Tester-Programms – Interessierte können sich über die Website melden und kostenlos mitmachen – über die nächsten Monate, sowie die erfolgreiche Abwicklung von Investorengesprächen. Zudem soll bis Ende des Sommers auch zur bisherigen Desktop-Version eine Android-Variante launchen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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