23.05.2022

Fachkräftemangel: Wie Unternehmen aus der Masse hervorstechen können

Das AMS unterstützt Unternehmen bei der Personalsuche und bietet sogar Beratung mit externen Profis an. Susanne Dungl erklärt in einem Webinar der Erste Bank-Initiative “Unternehmen wir Zukunft” worauf es ankommt.
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Susanne Dungl ist beim AMS für Services für Unternehmen zuständig © Petra Spiola
Susanne Dungl ist beim AMS für Services für Unternehmen zuständig © Petra Spiola
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Die Jobplattform des AMS listet derzeit mehr als 250.000 offene Stellen. „Alle Jobs“ heißt das Portal, das es mittlerweile seit einem Jahr gibt und das laut Susanne Dungl tatsächlich fast alle Jobs in Österreich anzeigt. „Wir wollen Transparenz am Jobmarkt bieten und Unternehmen dabei helfen, im aktuell schwierigen Umfeld qualifizierte Mitarbeiter:innen zu finden“, sagt die HR-Expertin, die beim AMS für den Bereich „Service für Unternehmen” zuständig ist, in einem Webinar der Erste Bank-Initiative “Unternehmen wir Zukunft”. 

„Der Arbeitsmarkt ist derzeit stark im Umbruch – zuerst durch Covid die größte Krise seit 75 Jahren und jetzt ein großer Hype und das in sehr kurzer Zeit“, sagt die Expertin. „Es ist unglaublich, wie stark sich der Arbeitsmarkt nach der Pandemie erholt“. Gleichzeitig gebe es aber ein immer kleineres Angebot an Arbeitskräften – zusätzlich getrieben durch den demografischen Wandel. Das stellt Unternehmen vor sehr große Herausforderungen. 

Inklusion: Wie kann man mehr Bewerber:innen ansprechen?

Wie können Unternehmen bei einer so hohen Menge an freien Stellen am Arbeitsmarkt herausstechen? Einer der stärksten Hebel dafür ist laut Dungl das Stelleninserat. Dafür bietet das AMS einen Inserate-Check. „Sehr wichtig ist, dass Inserate nicht nur ansprechend, sondern auch inklusiv formuliert sind“, sagt die Expertin. Man müsse zeigen, dass man an allen potenziellen Kandidat:innen interessiert ist. Das gelinge am besten, wenn man die Kompetenzorientierung ins Zentrum rücke. 

„Wir müssen kritisch hinterfragen, welche Skills, Kompetenzen und Qualifikationen wirklich mitgebracht werden müssen und welche Entwicklungspotenziale möglich sind. Was kann man im Unternehmen noch erlernen?“. Um den zusätzlichen Aufwand, der dadurch entsteht, ein wenig abzufedern, gibt es beim AMS eine Eingliederungsbeihilfe, die eine geringere Produktivität in den ersten Monaten ausgleichen soll. Die könne man beispielsweise beantragen, wenn eine grundsätzlich geeignete Kandidat:in zu wenig Praxiserfahrung habe oder zu lange nicht mehr berufstätig war, erklärt Dungl. 

Ukrainer:innen zur Bewerbung einladen

Derzeit gebe es auch die Möglichkeit, vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Menschen anzustellen. Dazu hat das AMS eine eigene Info-Seite in unterschiedlichen Sprachen eingerichtet. Das Jobportal „Alle Jobs“ bietet die Möglichkeit, entsprechende Jobanzeigen durch einen mehrsprachigen Passus zu kennzeichnen und Menschen aus der Ukraine dadurch zur Bewerbung einzuladen. „Es gibt mittlerweile mehr als 3000 solcher Jobs“, sagt Dungl. „Das ist ein sehr schönes Zeichen von der österreichischen Wirtschaft“. Die angebotenen Jobs seien vor allem in der Gastronomie und der Hotellerie – derzeit gehe es eher um niedrig qualifizierte Stellen, wenn Menschen länger bleiben, aber sicher auch um höhere Qualifikationen. 

Bei der Personalsuche spielen aber auch bestehende Mitarbeiter:innen eine Rolle. „Das ist wie die Visitenkarte des Unternehmens“, erklärt Dungl. Bei Arbeitgeberattraktivität sei es besonders wichtig, Angebote auf die Mitarbeiter:innen abzustimmen. „Wenn Sie mich fragen, ob es der Obstkorb ist, dann sage ich ja, wenn Ihre Mitarbeiter:innen Obst mögen“. 

Mitarbeiter:innen halten: Onboarding und flexible Arbeitszeiten

Wenn Unternehmen passende Mitarbeiter:innen gefunden haben, geht es auch darum, sie zu halten. Das Onboarding ist dafür oft ein Schlüsselmoment. „Wir haben dazu einen neuen Info-Folder, um Frühfluktuation zu vermeiden“, so Dungl. Wem direkte Beratung lieber ist, der kann beim AMS auf die „Impulsberatung on-demand“ zurückgreifen. Dabei kommen externe Unternehmensberater:innen zum Einsatz, um bestimmte HR-Fragen zu vertiefen. Ein Beispiel dafür könnte etwa die Einführung flexiblerer Arbeitszeiten sein, die je nach Unternehmen ganz unterschiedlich ausfallen könne, wie Dungl zu bedenken gibt.

Das Webinar zum Thema Mangelware (Fach-)Arbeitskräfte

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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