19.04.2023

Fachkräftemangel: Abschieben und locken – dieser Widerspruch schadet Österreich

Österreich schneidet sich mit seiner Migrationspolitik selbst ins Fleisch. Langfristig braucht es eine Trendumkehr, um den Fachkräftemangel zu bewältigen.
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"Der Widerspruch bei der Fachkräfte-Rekrutierung schadet Österreich", sagt Tobias Kurakin. (C) Adobestock; Lukas Lorber
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Der Fachkräftemangel in Österreich wird in den kommenden Jahren zu einem stetig wachsenden Problem. Laut Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher sowie Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer steht der wirtschaftliche und soziale Wohlstand in Österreich auf dem Spiel. Um eine Trendumkehr zu bewirken, will man ausländische Arbeitskräfte nach Österreich locken. Bereits im Land befindliche Arbeitskräfte werden indes noch immer abgeschoben. Eine Farce.

Die Abschiebung einer indischen Familie, bei der Mutter und Tochter in Mangelberufen tätig waren, offenbart ein Problem und einen gefährlichen Widerspruch in Österreich. Politisches Kalkül wiegt schwerer als der akute Notstand. Die Rechtslage würde derzeit kein anderes Vorgehen rechtfertigen lassen, betont Mahrer, der im selben Atemzug den Fachkräftemangel beklagt. Das politische Kleingeld, das sich die Volkspartei durch die Bilder der Abschiebung erhofft, ist tatsächlich nur Kleingeld. Die Summen, die dem Sozialsystem aufgrund nicht vorhandener Arbeitskräfte fehlen werden, sind indes horrend.

Deutschland als Vorbild

Während man im Oktober noch die Änderung der Menschenrechte hin zu weniger Zuzug debattierte, verharrt die ÖVP bei der Regelung von Arbeitserlaubnissen und Abschiebungen stur am Status Quo. Mahrer und seine Parteikolleg:innen wollen sich die Rosinen aus dem Rechtsstaat picken, der als Deckmantel puren Populismus verschleiert. Andere Länder, wie etwa Deutschland, mit denen man laut Kocher und Mahrer „Schritt halten“ möchte, haben bereits an Schrauben gedreht. Auch abgelehnte Asylwerber können unter klaren Bedingungen ihren Status wechseln und als dringend benötigte Arbeitskräfte in Deutschland bleiben – womit sie die Volkswirtschaft unterstützen.

Hierzulande sind derartige Änderungen im Asylrecht laut führenden ÖVP-Politikern ausgeschlossen. Der Ernst der Lage erlaubt jedoch kein stures Festhalten an ideologisch-verzahnten Positionen. Rund 230.000 fehlende Arbeitskräfte und 100 Mangelberufe dokumentieren die Krise des Fachkräftemangels. Der Widerspruch zwischen strikter Zuwanderungspolitik auf der einen Seite, und dem nahezu flehenden Appell an ausländische Arbeitskräfte nach Österreich zu kommen auf der anderen Seite, wird das Problem nicht lösen – im Gegenteil. Bis 2040 könnte die Zahl der offenen Stellen auf 360.000 anwachsen. Österreich ist auf den Zuzug angewiesen. Asylwerber:innen wird es auch in Zukunft noch geben, Warum nicht dieses offensichtliche Potential nutzen?

Mit Nächstenliebe muss man bei der ÖVP schon längst nicht mehr argumentieren, mit wirtschaftlicher Kompetenz nun anscheinend auch nicht mehr. Um den Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen, muss an Schrauben gedreht werden. Auch an jenen im Einwanderungsrecht.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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