17.05.2019

Österreich unter den Top 3 der beliebtesten Arbeitsorte für digitale Fachkräfte aus CEE

Österreich zählt zu den Top 3 der beliebtesten Arbeitsorte für digitale Fachkräfte aus dem CEE-Raum. Das geht aus einer neuen Studie der Boston Consulting Group und StepStone hervor.
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Fachkräfte
(c) fotolia/nd3000

Im „War for Talents“ stehen Wirtschaftsstandorte im weltweiten Konkurrenzkampf. Städte und Länder werben nicht nur mit Steuererleichterungen, sondern auch mit hoher Lebensqualität. Wien hat hier besonders gute Karten, wurde die Stadt 2019 bekannterweise zum zehnten Mal in Folge im Mercer-Ranking zur lebenswertesten Stadt der Welt gekürt.

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Obgleich die Situation bezüglich des Fachkräftemangels hierzulande noch immer angespannt ist, lässt eine neue Studie der Buston Consulting Group (BCG) und StepStone Optimismus aufkommen. Aus dieser geht nämlich hervor, dass Österreich zu den Top 3 der beliebtesten Arbeitsorte für digitale Fachkräfte aus dem CEE-Raum zählt.

Im weltweiten Ranking auf Platz 13

Für Fachkräfte aus dem gesamten EU-Raum belegt Österreich Platz zehn. Positiv beeinflusst wird das Abschneiden Österreichs im Europa-Ranking laut der BCG durch die Bewertung digitaler Fachkräfte aus Ost- und Südosteuropa wie Bosnien-Herzegowina, Ungarn, Tschechien, Serbien oder Kroatien – dort ist die Alpenrepublik nach Deutschland sogar die beliebteste Wunschdestination. Die Studie beschränkt sich jedoch nicht nur auf den CEE-Raum und die EU, sondern wurde in 180 Ländern durchgeführt. Im weltweiten Ranking belegt Österreich sogar Platz 13.

Digitale Fachkräfte machen sechs Prozent der Erwerbstätigen aus

Das Sample der Studie umfasst rund 27.000 digitale Fachkräfte. Als solche wurden Arbeitnehmer mit Expertise in Bereichen wie künstlicher Intelligenz (KI), Machine-Learning, Datamining, Entwicklung mobiler Apps, Programmieren oder digitales Marketing definiert. Österreich hätte laut BCG einen Anteil von sechs Prozent digitaler Fachkräfte an allen Erwerbstätigen. Die 20-Prozent-Marke wird nur in Schwellenländern, wie etwa Indien, Brasilien, Türkei, Iran oder Marokko, aber auch in Italien erreicht.

+++ „Smart City Index 2019“: Wien erneut auf Platz Eins +++

Österreichs digitale Fachkräfte offen für Job im Ausland

In der Studie wurde zudem erhoben, wie mobil die digitalen Fachkräfte sind. So wären durchschnittlich 67 Prozent von ihnen bereit, im Ausland zu arbeiten. Besonders hoch ist der Anteil bei Befragten aus Großbritannien, Indien und dem Iran. Hier würden laut BCG über 70 Prozent für den Job auswandern.

Weniger umzugsbereit sind digitale Fachkräfte aus China, Indonesien und Israel. Davon sind lediglich etwa 55 Prozent bereit, einen Job in einem anderen Land anzutreten. In Österreich sind es 68 Prozent der Befragten. Dabei liegen Deutschland und die Schweiz bei den Wunschzielen deutlich vor den USA, Großbritannien und Kanada. Die attraktivsten Städte im Ausland sind für Österreicher Berlin, Zürich, München, London und New York.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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