30.06.2022

Facebook und Instagram löschen Posts über „Pille danach“

Facebook und Instagram haben nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs gegen das "Roe v. Wade"-Urteil aus den 70er Jahren damit begonnen, Beiträge zu entfernen, in denen Frauen Abtreibungspillen angeboten werden.
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Facebook, Meta, wertvollste US-Unternehmen, wertvollste US-Firmen, Metaverse
(c) Pexels - Metas Talfahrt geht weiter.

Solche Beiträge auf Facebook und Co. hatten nach dem Urteil des Supreme Court, der das landesweite Recht auf Abtreibung gekippt hat, zum Ziel, Frauen in US-Bundesstaaten zu unterstützen, in denen bereits bestehende Gesetze zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Kraft sind.

Dem vorausgegangen war die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, das Urteil Roe v. Wade aus dem Jahr 1973 aufzuheben. Dies hatte den Zugang zur Abtreibung zu einem verfassungsmäßigen Recht erklärt.

Nach dem quasi Abtreibungsverbot von letzter Woche verbreiteten sich auf sozialen Plattformen wie Facebook und Instagram Memes und Status-Updates, in denen erklärt wurde, wie Frauen legal Abtreibungspillen per Post erhalten können. Einige boten sogar an, Rezepte an Frauen zu verschicken, die in Staaten leben, in denen Abtreibung bereits verboten ist.

Facebook sperrt User

Ziemlich rasch begannen laut CBS Facebook und Instagram einige dieser Beiträge zu entfernen. Allgemeine Erwähnungen von Abtreibungspillen sowie Beiträge, die bestimmte Versionen wie Mifepriston und Misoprostol erwähnten, hatten die letzten Tage auf Twitter, Facebook, Reddit in Anzahl zugenommen, wie eine Analyse des Medienanalyseunternehmens Zignal Labs ergab. Bis Sonntag hatte das Medienberatungsunternehmen mehr als 250.000 solcher Einträge gezählt.

Wie als erstes Medium das Vice-Magazin berichtete, blockt Instagram auch Personen, die erklären, dass sie Abtreibungspillen verschicken könnten.

Reporter testet Meta-Tochter

Ein Reporter der Associated Press (AP) testete am 28.06. wie das Unternehmen auf einen ähnlichen Beitrag reagieren würde, indem er auf Facebook schrieb: „Wenn du mir deine Adresse schickst, werde ich dir Abtreibungspillen schicken.“

Das Facebook-Konto wurde sofort auf den Status „Warnung“ gesetzt, weil der Beitrag laut Facebook gegen die Standards für „Waffen, Tiere und andere regulierte Güter“ verstieß.

Als der AP-Reporter jedoch genau denselben Beitrag erstellte, aber das Wort „Abtreibungspillen“ durch „eine Waffe“ ersetzte, blieb der Post unangetastet.

Eine Meldung mit dem exakt gleichen Angebot, „Weed“ zu verschicken, wurde ebenfalls stehen gelassen und nicht als Verstoß gewertet. Marihuana ist nach Bundesrecht illegal und darf nicht mit der Post verschickt werden.

Abtreibungspillen indes können nach einer Online-Konsultation von zertifizierten und geschulten Verschreibern legal über den Postweg bezogen werden. So das Gesetz.

Ein Meta-Sprecher wies nach Kritik auf die Unternehmensrichtlinien von Facebook hin, die den Verkauf bestimmter Artikel, darunter Waffen, Alkohol, Drogen und Arzneimittel, verbieten. Zum vorliegenden Doppelstandard, den der Reporter aufgedeckt hatte, gab das Unternehmen keine Erklärung ab.

Erst vor wenigen Tagen hatte Meta erklärt, dass man Mitarbeiterinnen die Kosten für eine Reise in einen anderen Bundesstaat erstattet, wenn sie einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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