05.03.2019

Facebook bringt neues Service für verstorbene User

Was passiert mit dem Social Media-Profil nach dem Tod des Users? Facebook versucht bereits seit einiger Zeit, in dieser Hinsicht Klarheit zu schaffen. Nun wurde eine "Tribute"-Sektion für Accounts von Verstorbenen eingerichtet.
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Facebook führt
(c) fotolia.com - Antonioguillem

Bereits seit einiger Zeit beschäftigt sich Facebook mit einer essenziellen Frage: Was passiert mit dem Profil der User, nachdem sie verstorben sind? Zu diesem Zweck gibt es schon seit Jahren den „Gedenkstatus“. Profile sind dadurch von niemandem mehr aktiv nutzbar – auch nicht von jenen Menschen, die die Zugangsdaten haben, selbst wenn sie dezidiert vererbt wurden. Ob der Account nach dem Tod dauerhaft gelöscht wird, oder in diesen Gedenkzustand übergeht, kann man als User selbst festlegen. Man kann auch einen Nachlass-Kontakt definieren. Mit einem weiteren Feature, der sogenannten „Tribute“-Sektion will Facebook nun noch mehr Klarheit schaffen.

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„Tribute“-Sektion für Post-Mortem-Postings

Denn bislang erschienen Postings anderer auf Profilen im „Gedenkstatus“ auf der bereits vor dem Tod genutzten Timeline. User konnten etwa auch weiterhin Posts kommentieren, die die Verstorbenen vor ihrem Tod erstellt haben. All diese Post-Mortem-Postings sollen künftig in der „Tribute“-Sektion landen. In dieser sollen von den Usern definierte Nachlass-Kontakte dafür einen weitreichenderen Zugriff haben.

Mehr Eingriffsrechte für Nachlass-Kontakte

So können sie etwa entscheiden, wer Postings erstellen bzw. sehen kann und gegebenenfalls auch welche löschen. Selbiges gilt, wenn die verstorbene Person von Dritten getagged wird. Für die Nachlass-Kontakte wird es jedoch weiterhin unmöglich sein, sich tatsächlich in den Account einzuloggen, private Nachrichten zu lesen und Freunde hinzuzufügen oder zu entfernen.

Schwierige Einzelfälle

Dass die Thematik hoch brisant ist, zeigt ein Beispiel aus Deutschland. Seit 2015 ist der Fall des Facebook-Profils einer verstorbenen 15-jährigen in Berlin Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Die Eltern des bereits 2012 verstorbenen Mädchens wollten Zugriff auf die privaten Nachrichten ihrer Tochter, um Hinweisen auf einen Suizid nachzugehen. Nachdem das Gericht 2018 geurteilt hatte, dass Facebook die Informationen an die Erben, also die Eltern, herausgeben muss, bekamen diese ein rund 14.000-seitiges pdf-Dokument auf einem USB-Stick. Damit gaben sie sich nicht zufrieden. Das Gericht urteilte dann erst vor wenigen Wochen, dass das Dokument nicht den Anforderungen entspricht.


⇒ Informationen zu Gedenk-Profilen in der Facebook-Hilfe

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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