05.03.2019

Facebook bringt neues Service für verstorbene User

Was passiert mit dem Social Media-Profil nach dem Tod des Users? Facebook versucht bereits seit einiger Zeit, in dieser Hinsicht Klarheit zu schaffen. Nun wurde eine "Tribute"-Sektion für Accounts von Verstorbenen eingerichtet.
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Facebook führt
(c) fotolia.com - Antonioguillem

Bereits seit einiger Zeit beschäftigt sich Facebook mit einer essenziellen Frage: Was passiert mit dem Profil der User, nachdem sie verstorben sind? Zu diesem Zweck gibt es schon seit Jahren den „Gedenkstatus“. Profile sind dadurch von niemandem mehr aktiv nutzbar – auch nicht von jenen Menschen, die die Zugangsdaten haben, selbst wenn sie dezidiert vererbt wurden. Ob der Account nach dem Tod dauerhaft gelöscht wird, oder in diesen Gedenkzustand übergeht, kann man als User selbst festlegen. Man kann auch einen Nachlass-Kontakt definieren. Mit einem weiteren Feature, der sogenannten „Tribute“-Sektion will Facebook nun noch mehr Klarheit schaffen.

+++ Den digitalen Nachlass regeln: Notare als Vermittler und “Safe Harbour” +++

„Tribute“-Sektion für Post-Mortem-Postings

Denn bislang erschienen Postings anderer auf Profilen im „Gedenkstatus“ auf der bereits vor dem Tod genutzten Timeline. User konnten etwa auch weiterhin Posts kommentieren, die die Verstorbenen vor ihrem Tod erstellt haben. All diese Post-Mortem-Postings sollen künftig in der „Tribute“-Sektion landen. In dieser sollen von den Usern definierte Nachlass-Kontakte dafür einen weitreichenderen Zugriff haben.

Mehr Eingriffsrechte für Nachlass-Kontakte

So können sie etwa entscheiden, wer Postings erstellen bzw. sehen kann und gegebenenfalls auch welche löschen. Selbiges gilt, wenn die verstorbene Person von Dritten getagged wird. Für die Nachlass-Kontakte wird es jedoch weiterhin unmöglich sein, sich tatsächlich in den Account einzuloggen, private Nachrichten zu lesen und Freunde hinzuzufügen oder zu entfernen.

Schwierige Einzelfälle

Dass die Thematik hoch brisant ist, zeigt ein Beispiel aus Deutschland. Seit 2015 ist der Fall des Facebook-Profils einer verstorbenen 15-jährigen in Berlin Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Die Eltern des bereits 2012 verstorbenen Mädchens wollten Zugriff auf die privaten Nachrichten ihrer Tochter, um Hinweisen auf einen Suizid nachzugehen. Nachdem das Gericht 2018 geurteilt hatte, dass Facebook die Informationen an die Erben, also die Eltern, herausgeben muss, bekamen diese ein rund 14.000-seitiges pdf-Dokument auf einem USB-Stick. Damit gaben sie sich nicht zufrieden. Das Gericht urteilte dann erst vor wenigen Wochen, dass das Dokument nicht den Anforderungen entspricht.


⇒ Informationen zu Gedenk-Profilen in der Facebook-Hilfe

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Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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