06.08.2019

Facebook: Like-Button für Unternehmen verschwindet

Die Hinweise verdichten sich: Facebook wird voraussichtlich den Like-Button bei Unternehmen abschaffen. Jene können auf dem sozialen Netzwerk nicht mehr geliked, sondern nur noch abonniert werden. "Gefällt mir"/ Likes gibt es nur noch für Inhalte.
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Facebook, Like, Like-Button, NRW, Datenschutz, Unternehmen
(c) Fotolia.com/ Konstantin Yuganov - Facebook scheint das Ende des Like-Buttons für Unternehmen einzuläuten.

Der „Daumen hoch“ scheint Geschichte zu sein. Zumindest zum Teil. Wie Allfacebook berichtet, ist es auf Facebook nur mehr möglich, Unternehmen zu abonnieren. Like- beziehungsweise „Gefällt mir“-Klicks können nur noch bei Inhalten gesetzt werden. Diese Änderung soll nicht nur Unternehmensseiten, sondern alle Facebook-Seiten betreffen. Facebook selbst hat sich zu diesem Thema noch nicht offiziell geäußert.

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Bisher galt man bei Facebook automatisch als Abonnent, sobald man auf dem sozialen Netzwerk eine Seite geliked hat. Daraufhin konnte man Unternehmensbeiträge in der eigenen Timeline sehen. Alternativ war es möglich, eine Seite nur zu „abonnieren“, ohne sie zu liken und vice versa. Nun ändert der Big Player aus dem Valley seine Strategie und nähert sich somit der Plattform Instagram an, die ebenfalls zu Facebook gehört und auf der man längstens schon Seiten nur folgen kann. Bei Unternehmens-Postings soll die Möglichkeit des blauen Daumens jedoch bleiben.

Auch ohne Facebook-Profil erfasst

Ein Grund für diese Änderung ist wohl, dass der Silicon Valley-Gigant den Datenschutzbehörden entgegenkommen möchte. Auf den hauseigenen Webpages vieler Firmen fand sich bisher der ‚Like-Button‘, den die Unternehmen implementieren konnten. Die Problematik dabei erklärt die deutsche Verbraucherzentrale NRW (Nordrhein-Westfalen): „Facebook stellt so genannte Social Plugins wie den „Like-Button“ für Website-Betreiber als Programmcode zur Verfügung. Wird der ohne Veränderung in Internetseiten eingebaut, sendet er schon beim Aufbau dieser Internetseiten Nutzerdaten an Facebook. Das sind zum Beispiel die IP-Adresse und Browser-Informationen des Nutzers. Dies geschieht, ohne dass der Seitenbesucher darüber aufgeklärt wird oder eine Möglichkeit hätte, dem zu widersprechen. Dabei werden auch Daten von Besuchern erfasst und gesendet, die gar kein Facebook-Profil besitzen“.

Verstoß gegen Datenschutz

Damit, so die Verbraucherzentrale NRW weiter, verstoßen deutsche Internetseiten mit dem Einsatz von Facebook-Plugins gegen das Datenschutzrecht, wenn sie bereits beim Aufruf einer Seite ohne Info persönliche Daten des Nutzers an Facebook übertragen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Juli 2019 diese Ansicht bestätigt und festgestellt, dass Betreiber einer Internetseite mit „Like-Button“ von Facebook für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen mitverantwortlich sind.


⇒ Allfacebook

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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