05.04.2016

Facebook launcht Bildbeschreibungs-Tool für Blinde

Blinde und sehbehinderte Menschen sollen Facebook in Zukunft besser nutzen können. Dazu hat das Unternehmen ein Programm entwickelt, das den Usern auditiv erklärt, was auf Fotos und Abbildungen zu sehen ist.
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(c) Facebook: Ein neues Tool erklärt Blinden was auf dem Smartphone Bildschirm zu sehen ist.

„Image may contain three people, smiling, outdoors.“ So oder so ähnlich hört es sich an, wenn Facebook blinden Nutzern ein Foto in ihrem Newsfeed beschreibt. Seit gestern ist das über die Funktion AAT, Automatic Alternative Text, möglich. Die Software wurde entwickelt, um auch sehbehinderten Menschen Bildinhalte zugänglich zu machen und ihnen damit die Facebook-Nutzung zu erleichtern.

Neue Technologie soll Blinde sehend machen

Das Programm greift auf eine Objekterkennungs-Technologie zurück, die visuelle Inhalte in sprachliche Beschreibungen umwandelt. Grundlage dafür ist ein neuronales Netzwerk, das über verschiedene Parameter und Beispiele die abgebildeten Objekte erkennen und benennen kann. Bisher war es für Blinde zwar möglich, sich mittels Screenreader Postings und Kommentare vorlesen zu lassen, über den tatsächlichen Inhalt eines Fotos blieben sie aber im Unklaren.

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Weiterentwicklung

Die Mitarbeiter des Accessibility -Teams von Facebook hatten die Funktion über mehrere Monate hinweg entwickelt. Unter ihnen befindet sich auch Matt King, der erste sehbehinderte Entwickler des Unternehmens. Derzeit ist der Dienst nur für iOS und auf englisch verfügbar, in Kürze soll er aber auch mit weiteren Sprachen und Betriebssystemen funktionieren.

Hier das Video von Facebook zum neuen Tool:

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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