05.07.2016

Hoax: Warum Facebook-AGB widersprechen sinnlos ist

Alle Jahre wieder... kursieren auf Facebook die wild entschlossenen "Ich widerspreche den neuen Facebook-AGB" Postings. Der Brutkasten hat sich angeschaut, warum diese leider vollkommen nutzlos sind. Vor allem dann, wenn die AGB gar nicht geändert wurden.
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Facebook-AGB Änderungen mittels Posting zu widersprechen ist vollkommen sinnlos. kwarner - fotolia.com

Die einen machen sich darüber lustig, andere wollen belehren und wieder andere kopieren sie freudig. Die Widerpruchs-Meldungen gegen vermeintlich neue Facebook-AGB. Seit Montag kursieren sie wieder kettenbriefartig in dem Sozialen Netzwerk. Es handelt sich dabei jedoch um nicht mehr und nicht weniger als „Hoaxes“.

Letzte Änderung Jänner 2015

User versuchen sich gegen die „neuen AGB“ abzusichern. Zuletzt wurden die Facebook-Richtlinien jedoch Ende Jänner 2015 geändert, wie man auf der Seite des Unternehmens nachlesen kann. Seither ist diesbezüglich nichts geschehen. Und selbst wenn es so gewesen wäre – einder deratigen Änderung in Form eines Status-Updates  zu widersprechen, ist vollkommen sinnlos.

+++Mehr zum Thema: Messenger-Nachrichten mit Ablaufdatum+++

Kein rechtlicher Boden

Nutzer möchten Facebook das „Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten und Senden“ der eigenen Inhalte zu verbieten. Dass man beim Erstellen eines Facebook-Kontos aber diesen AGB zustimmt und gewisse Rechte an den Internetriesen abtritt, wird dabei allerdings nicht bedacht. Somit wird dem Widerspruch auch der rechtliche Boden unter den Füßen weggezogen.

Facebook-AGB mittels Posting widersprechen ist sinnlos!

Screenshot Facebook Kettenbrif
Screenshot Facebook Kettenbrief

Verweis auf Strafegesetzbuch

Der Kettenbrief bezieht sich auf Artikel 111, 112 und 113 Strafgesetzbuch. Welches Strafgesetzbuch damit genau gemeint ist, wird nicht erwähnt. Doch egal ob es das Deutsche oder das Österreichische Strafgesetzbuch ist, in erster Linie gibt es im dort nur Pragraphen.

Im Strafgesetzbuch gibt es nur Paragraphen und keine Artikel.

Die §§ 111, 112 und 113 Stgb (Ö) lauten wie folgt:

  • § 111 Strafbare Handlungen gegen die Ehre
  • § 112 Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens
  • § 113 Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung

Sie haben also mit Widersprüchen gegen etwaige AGB-Änderungen von Facebook herzlich wenig am Hut.

Ausweg: Profil löschen

Haben User genug von Facebooks Datensammelwut oder wollen (ernsthaft angekündigte) AGB-Änderungen nicht akzeptieren, ist der einzige Ausweg das Profil zu löschen. Ähnliche Hoaxes sind bereits seit 2013 immer wieder im Umlauf.

„Ich bezahle keine Strafzettel mehr“

Und wie es in Sozialen Medien halt so ist, macht man sich darüber lustig was andere falsch machen. Natürlich gibt es auch jene, die Falschinformierte einfach auf die Sinnlosigkeit ihrer Posts hinweisen. Einen äußerst unterhaltsamen Weg diesen Hoax zu entkräften hat aber das „Süddeutsche Magazin“ gefunden.

(c) Süddeutsche Zeitung Magazin
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Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller
Das Founder-Team von Serwas, v.l. Timo Berkmann, Manuel Untergasser und Lucas Bolte | © Johannes Aitzetmüller

Im KI-Boom werden immer mehr Server benötigt und diese produzieren viel Wärme. Die Abwärme zum Heizen zu benutzen, liegt also auf der Hand, ein großer Einwand ebenso: Der Bedarf an Heizwärme unterliegt für gewöhnlich starken saisonalen Schwankungen, jener an Rechenleistung nicht. Das Innsbrucker Startup Serwas Technologies will diese Diskrepanz mit seinem System auflösen – brutkasten berichtete erst im September über ein Pre-Seed-Investment für das Unternehmen.

„Wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die entstehende Wärme direkt gebraucht wird“

„Wir wollen Rechenleistung dort aufbauen, wo die entstehende Wärme direkt gebraucht wird. Gerade Schwimmbäder sind dafür besonders interessant, weil sie das ganze Jahr über einen hohen Wärmebedarf haben“, erklärt Serwas-Mitgründer Timo Berkmann. Das Startup kann so gleichzeitig Abwärme an Projektpartner und Rechenleistung an externe Unternehmen verkaufen.

Das Innenbecken im StuBay im Tiroler Stubaital | (c) StuBay

In einem Hallenbad in Innsbruck läuft das System bereits. Nun wurde mit dem Freizeitcenter StuBay im Tiroler Stubaital ein weiterer Partner präsentiert. Noch vor Jahresende sollen erste Server in der Anlage aufgebaut und in die bestehende Gebäudetechnik eingebunden werden. Die eigens entwickelte Kühltechnologie ermögliche es, die entstehende Abwärme mit Temperaturen von bis zu 70 °C nutzbar zu machen, ohne dass dafür eine zusätzliche Wärmepumpe benötigt werde, heißt es vom Startup.

Schrittweiser Ausbau im StuBay geplant

Nach der ersten Anbindung gemeinsam mit anderen beteiligten Fachunternehmen soll beim System im StuBay dann ein schrittweiser Ausbau erfolgen, „der sich am Wärmebedarf und den technischen Möglichkeiten des Freizeitcenters orientiert“. Mit dem weiteren Ausbau wolle man einen wachsenden Beitrag zur Wärmebereitstellung leisten.

Nach der erwähnten Pre-Seed-Finanzierung über knapp 300.000 Euro durch Gateway Ventures, Business Angels aus dem Pioneers Club und das MCI Innsbruck will Serwas zudem weiteres Kapital aufnehmen: Aktuell läuft eine Crowdinvestingkampagne des Startups.

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