05.07.2016

Hoax: Warum Facebook-AGB widersprechen sinnlos ist

Alle Jahre wieder... kursieren auf Facebook die wild entschlossenen "Ich widerspreche den neuen Facebook-AGB" Postings. Der Brutkasten hat sich angeschaut, warum diese leider vollkommen nutzlos sind. Vor allem dann, wenn die AGB gar nicht geändert wurden.
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Facebook-AGB Änderungen mittels Posting zu widersprechen ist vollkommen sinnlos. kwarner - fotolia.com

Die einen machen sich darüber lustig, andere wollen belehren und wieder andere kopieren sie freudig. Die Widerpruchs-Meldungen gegen vermeintlich neue Facebook-AGB. Seit Montag kursieren sie wieder kettenbriefartig in dem Sozialen Netzwerk. Es handelt sich dabei jedoch um nicht mehr und nicht weniger als “Hoaxes”.

Letzte Änderung Jänner 2015

User versuchen sich gegen die “neuen AGB” abzusichern. Zuletzt wurden die Facebook-Richtlinien jedoch Ende Jänner 2015 geändert, wie man auf der Seite des Unternehmens nachlesen kann. Seither ist diesbezüglich nichts geschehen. Und selbst wenn es so gewesen wäre – einder deratigen Änderung in Form eines Status-Updates  zu widersprechen, ist vollkommen sinnlos.

+++Mehr zum Thema: Messenger-Nachrichten mit Ablaufdatum+++

Kein rechtlicher Boden

Nutzer möchten Facebook das „Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten und Senden“ der eigenen Inhalte zu verbieten. Dass man beim Erstellen eines Facebook-Kontos aber diesen AGB zustimmt und gewisse Rechte an den Internetriesen abtritt, wird dabei allerdings nicht bedacht. Somit wird dem Widerspruch auch der rechtliche Boden unter den Füßen weggezogen.

Facebook-AGB mittels Posting widersprechen ist sinnlos!

Screenshot Facebook Kettenbrif
Screenshot Facebook Kettenbrief

Verweis auf Strafegesetzbuch

Der Kettenbrief bezieht sich auf Artikel 111, 112 und 113 Strafgesetzbuch. Welches Strafgesetzbuch damit genau gemeint ist, wird nicht erwähnt. Doch egal ob es das Deutsche oder das Österreichische Strafgesetzbuch ist, in erster Linie gibt es im dort nur Pragraphen.

Im Strafgesetzbuch gibt es nur Paragraphen und keine Artikel.

Die §§ 111, 112 und 113 Stgb (Ö) lauten wie folgt:

  • § 111 Strafbare Handlungen gegen die Ehre
  • § 112 Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens
  • § 113 Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung

Sie haben also mit Widersprüchen gegen etwaige AGB-Änderungen von Facebook herzlich wenig am Hut.

Ausweg: Profil löschen

Haben User genug von Facebooks Datensammelwut oder wollen (ernsthaft angekündigte) AGB-Änderungen nicht akzeptieren, ist der einzige Ausweg das Profil zu löschen. Ähnliche Hoaxes sind bereits seit 2013 immer wieder im Umlauf.

“Ich bezahle keine Strafzettel mehr”

Und wie es in Sozialen Medien halt so ist, macht man sich darüber lustig was andere falsch machen. Natürlich gibt es auch jene, die Falschinformierte einfach auf die Sinnlosigkeit ihrer Posts hinweisen. Einen äußerst unterhaltsamen Weg diesen Hoax zu entkräften hat aber das “Süddeutsche Magazin” gefunden.

(c) Süddeutsche Zeitung Magazin
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Die Vorzimmer-Paketzustellung von Post und Nuki startet bald | (c) Österreichische Post AG
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Werbeaktion geglückt – so kann man wohl das Ergebnis der gestrigen Vorstellung eines neuen Angebots des Grazer Startups Nuki und der Post knapp zusammenfassen. Wie brutkasten berichtete, bietet die Post angemeldeten User:innen ab Juli die Zustellung von Paketen direkt ins Vorzimmer an. Voraussetzung ist, dass die Kund:innen ein Smart Lock von Nuki haben.

Werbeaktion von Nuki und Post bringt mehr als 2.000 Anmeldungen in 24 Stunden

Im Zuge einer Werbeaktion zum Start versprachen Post und Nuki den ersten 200 Angemeldeten unter anderem ein Gratis-Smart-Lock. Üblicherweise kostet dieses einmalig 289 Euro. Einige der größten Medien des Landes berichteten darüber. Schon einen Tag später verkündet die Post nun in einer Aussendung, dass die Aktion erfolgreich war.

“Wir sind völlig überwältigt! Mehr als 2.000 Anmeldungen nach knapp 24 Stunden zeigen die Bedeutung dieser europaweiten Innovation”, wird Peter Umundum, Vorstandsdirektor für Paket & Logistik, Österreichische Post AG, dort zitiert. “Die Österreicher:innen möchten ihre Online-Bestellungen direkt in die eigenen vier Wände bekommen und wir als Österreichische Post werden sie zustellen”, so Umundum weiter.

Erste 200 Nutzer:innen werden bald freigeschaltet

Zum Start schalte man im ersten Schritt 200 Nutzer:innen aus allen eingegangenen Anmeldungen frei, heißt es von der Post. In den nächsten Monaten werde man “kontinuierlich” weitere Nutzer:innen für die Vorzimmer-Zustellung freischalten.

Und so funktioniert’s: Zusteller:innen können mithilfe ihres mobilen Geräts die mit dem Nuki-Smart Lock versehene Wohnungs- oder Haustüre öffnen, wenn die Empfänger:innen nicht zuhause sind. Diese können via Nuki-App die Zutrittsberechtigungen steuern. Im Vorzimmer muss eine speziell für den Zweck vorgesehene Paketmatte abgelegt werden. Außerdem können Pakete auf diesem Wege von Nutzer:innen auch verschickt werden.

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