05.07.2016

Hoax: Warum Facebook-AGB widersprechen sinnlos ist

Alle Jahre wieder... kursieren auf Facebook die wild entschlossenen "Ich widerspreche den neuen Facebook-AGB" Postings. Der Brutkasten hat sich angeschaut, warum diese leider vollkommen nutzlos sind. Vor allem dann, wenn die AGB gar nicht geändert wurden.
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Facebook-AGB Änderungen mittels Posting zu widersprechen ist vollkommen sinnlos. kwarner - fotolia.com

Die einen machen sich darüber lustig, andere wollen belehren und wieder andere kopieren sie freudig. Die Widerpruchs-Meldungen gegen vermeintlich neue Facebook-AGB. Seit Montag kursieren sie wieder kettenbriefartig in dem Sozialen Netzwerk. Es handelt sich dabei jedoch um nicht mehr und nicht weniger als „Hoaxes“.

Letzte Änderung Jänner 2015

User versuchen sich gegen die „neuen AGB“ abzusichern. Zuletzt wurden die Facebook-Richtlinien jedoch Ende Jänner 2015 geändert, wie man auf der Seite des Unternehmens nachlesen kann. Seither ist diesbezüglich nichts geschehen. Und selbst wenn es so gewesen wäre – einder deratigen Änderung in Form eines Status-Updates  zu widersprechen, ist vollkommen sinnlos.

+++Mehr zum Thema: Messenger-Nachrichten mit Ablaufdatum+++

Kein rechtlicher Boden

Nutzer möchten Facebook das „Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten und Senden“ der eigenen Inhalte zu verbieten. Dass man beim Erstellen eines Facebook-Kontos aber diesen AGB zustimmt und gewisse Rechte an den Internetriesen abtritt, wird dabei allerdings nicht bedacht. Somit wird dem Widerspruch auch der rechtliche Boden unter den Füßen weggezogen.

Facebook-AGB mittels Posting widersprechen ist sinnlos!

Screenshot Facebook Kettenbrif
Screenshot Facebook Kettenbrief

Verweis auf Strafegesetzbuch

Der Kettenbrief bezieht sich auf Artikel 111, 112 und 113 Strafgesetzbuch. Welches Strafgesetzbuch damit genau gemeint ist, wird nicht erwähnt. Doch egal ob es das Deutsche oder das Österreichische Strafgesetzbuch ist, in erster Linie gibt es im dort nur Pragraphen.

Im Strafgesetzbuch gibt es nur Paragraphen und keine Artikel.

Die §§ 111, 112 und 113 Stgb (Ö) lauten wie folgt:

  • § 111 Strafbare Handlungen gegen die Ehre
  • § 112 Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens
  • § 113 Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung

Sie haben also mit Widersprüchen gegen etwaige AGB-Änderungen von Facebook herzlich wenig am Hut.

Ausweg: Profil löschen

Haben User genug von Facebooks Datensammelwut oder wollen (ernsthaft angekündigte) AGB-Änderungen nicht akzeptieren, ist der einzige Ausweg das Profil zu löschen. Ähnliche Hoaxes sind bereits seit 2013 immer wieder im Umlauf.

„Ich bezahle keine Strafzettel mehr“

Und wie es in Sozialen Medien halt so ist, macht man sich darüber lustig was andere falsch machen. Natürlich gibt es auch jene, die Falschinformierte einfach auf die Sinnlosigkeit ihrer Posts hinweisen. Einen äußerst unterhaltsamen Weg diesen Hoax zu entkräften hat aber das „Süddeutsche Magazin“ gefunden.

(c) Süddeutsche Zeitung Magazin
(c) Süddeutsche Zeitung Magazin
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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

Die Cyberagentur ist die Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums und hat 2022 eine europaweite Ausschreibung für den Ankauf von mobilen Quantencomputern veröffentlicht. 2024 – wie brutkasten berichtete – taten sich das Innsbrucker Quanten-Spinoff ParityQC und das deutsch-australische Quantenunternehmen Quantum Brilliance für die Miniaturisierung eines Quantencomputers zusammen – mit dem Ziel, den 35-Millionen Euro Großauftrag der Deutschen zu ergattern. Nun wird der erste Prototyp des mobilen Quantencomputers Mitte Juli an die Cyberagentur geliefert, wie das Founder-Duo Magdalena Hauser und Wolfgang Lechner brutkasten erzählt.

ParityQC: Auftrag gewonnen

„Gemeinsam mit Quantum Brilliance, dem NV-Center-Quantum-Hardware-Hersteller (Anm. zu NV-Center: Ein NV-Zentrum ist ein spezieller Defekt in einem Diamanten, der als stabiles Quantensystem dient und unter anderem für Quantencomputer sowie hochpräzise Sensoren genutzt werden kann.), haben wir nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren den Auftrag gewonnen. Neben unserem Konsortium wurden zwei weitere Konsortien beauftragt“, erklärt Hauser. Die Gründer:innen halten sich dabei bedeckt, wie genau die 35 Millionen Euro bei dem Auftrag aufgeteilt sind.

Die Cyberagentur wurde 2020 vom deutschen Verteidigungs- und Innenministerium gegründet, um disruptive Innovationen im Bereich Cybersicherheit zu fördern. Die Partnerschaft von Quantum Brilliance und ParityQC war eines von drei ausgewählten Konsortien für das 35-Millionen-Euro-Programm – der höchsten Forschungssumme, die die Cyberagentur bislang vergeben hat.

„Betrieb bei Raumtemperatur“

„Der Auftrag ist der erste seiner Art, der es zwingend notwendig macht, die Technologie zu miniaturisieren und stabil gegen äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Vibrationen oder Temperaturunterschiede zu bauen“, sagt Lechner. „NV-Zentren eignen sich aufgrund ihrer Bauweise und Eigenschaften wie z.B. möglicher Betrieb bei Raumtemperatur, robust gegen Außeneinflüsse und mehr ideal als Kandidat für diesen Auftrag. Durch die Kombination mit unserer ParityQC-Architecture können selbst Prototypen mit wenigen Qubits schon einen Vorteil in der weiteren Skalierung vorzeigen.“

Österreich noch zurückhaltend

Mit dem ersten Prototyp werden auch der ParityQC-Compiler sowie der darauf aufbauende Software-Stack ausgeliefert, wie Hauser erzählt. In Österreich gebe es derzeit keine vergleichbaren Ausschreibungen; zwar beschäftige sich das Verteidigungsministerium mit Quantencomputing, konkrete Projekte seien jedoch noch nicht veröffentlicht worden. Eine entsprechende Initiative würde das Unternehmen ausdrücklich begrüßen, da man auf den Erkenntnissen aus Deutschland aufbauen und so die nächste Generation mobiler Quantencomputer auch für Österreich nutzbar machen könne.

Nächster Schritt: IBM

Nach einem Weltrekord gemeinsam mit IBM – siehe hier – arbeitet ParityQC zusätzlich am Launch einer eigenen „IBM Qiskit Function“, der im Herbst dieses Jahres stattfinden soll. Dies soll – so Hauser – User:innen ermöglichen, die unterliegende Technologie basierend auf der ParityQC-Architecture für den Weltrekord selbst auszuprobieren und für eigene Use Cases zu nutzen.

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