05.07.2016

Hoax: Warum Facebook-AGB widersprechen sinnlos ist

Alle Jahre wieder... kursieren auf Facebook die wild entschlossenen "Ich widerspreche den neuen Facebook-AGB" Postings. Der Brutkasten hat sich angeschaut, warum diese leider vollkommen nutzlos sind. Vor allem dann, wenn die AGB gar nicht geändert wurden.
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Facebook-AGB Änderungen mittels Posting zu widersprechen ist vollkommen sinnlos. kwarner - fotolia.com

Die einen machen sich darüber lustig, andere wollen belehren und wieder andere kopieren sie freudig. Die Widerpruchs-Meldungen gegen vermeintlich neue Facebook-AGB. Seit Montag kursieren sie wieder kettenbriefartig in dem Sozialen Netzwerk. Es handelt sich dabei jedoch um nicht mehr und nicht weniger als „Hoaxes“.

Letzte Änderung Jänner 2015

User versuchen sich gegen die „neuen AGB“ abzusichern. Zuletzt wurden die Facebook-Richtlinien jedoch Ende Jänner 2015 geändert, wie man auf der Seite des Unternehmens nachlesen kann. Seither ist diesbezüglich nichts geschehen. Und selbst wenn es so gewesen wäre – einder deratigen Änderung in Form eines Status-Updates  zu widersprechen, ist vollkommen sinnlos.

+++Mehr zum Thema: Messenger-Nachrichten mit Ablaufdatum+++

Kein rechtlicher Boden

Nutzer möchten Facebook das „Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten und Senden“ der eigenen Inhalte zu verbieten. Dass man beim Erstellen eines Facebook-Kontos aber diesen AGB zustimmt und gewisse Rechte an den Internetriesen abtritt, wird dabei allerdings nicht bedacht. Somit wird dem Widerspruch auch der rechtliche Boden unter den Füßen weggezogen.

Facebook-AGB mittels Posting widersprechen ist sinnlos!

Screenshot Facebook Kettenbrif
Screenshot Facebook Kettenbrief

Verweis auf Strafegesetzbuch

Der Kettenbrief bezieht sich auf Artikel 111, 112 und 113 Strafgesetzbuch. Welches Strafgesetzbuch damit genau gemeint ist, wird nicht erwähnt. Doch egal ob es das Deutsche oder das Österreichische Strafgesetzbuch ist, in erster Linie gibt es im dort nur Pragraphen.

Im Strafgesetzbuch gibt es nur Paragraphen und keine Artikel.

Die §§ 111, 112 und 113 Stgb (Ö) lauten wie folgt:

  • § 111 Strafbare Handlungen gegen die Ehre
  • § 112 Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens
  • § 113 Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung

Sie haben also mit Widersprüchen gegen etwaige AGB-Änderungen von Facebook herzlich wenig am Hut.

Ausweg: Profil löschen

Haben User genug von Facebooks Datensammelwut oder wollen (ernsthaft angekündigte) AGB-Änderungen nicht akzeptieren, ist der einzige Ausweg das Profil zu löschen. Ähnliche Hoaxes sind bereits seit 2013 immer wieder im Umlauf.

„Ich bezahle keine Strafzettel mehr“

Und wie es in Sozialen Medien halt so ist, macht man sich darüber lustig was andere falsch machen. Natürlich gibt es auch jene, die Falschinformierte einfach auf die Sinnlosigkeit ihrer Posts hinweisen. Einen äußerst unterhaltsamen Weg diesen Hoax zu entkräften hat aber das „Süddeutsche Magazin“ gefunden.

(c) Süddeutsche Zeitung Magazin
(c) Süddeutsche Zeitung Magazin
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(c) Adobe Stock

Über das Vermögen der Grazer Bytepoets GmbH wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Das zuständige Landesgericht für ZRS Graz (Abteilung 25) eröffnete das Verfahren am heutigen 30. Juni 2026 auf Eigenantrag des Unternehmens.

Bytepoets: Übernahme im Februar 2025

Die Insolvenz folgt auf die Übernahme des IT-Dienstleisters durch den Grazer Marine-Software-Spezialisten MarineXchange, über die brutkasten bereits berichtet hatte. Im Zuge der Transaktion wurde Bytepoets Teil der MarineXchange-Gruppe und sollte seine Kompetenzen in der individuellen Softwareentwicklung in die Unternehmensgruppe einbringen. Gleichzeitig wurde kommuniziert, dass Geschäftsführer und Mitgründer Markus Barta dem Unternehmen erhalten bleiben und Bytepoets sein bestehendes Leistungsportfolio weiterführen werde.

Keine Angaben zu Verbindlichkeiten

Die Bytepoets GmbH wurde 2010 gegründet und war auf individuelle Softwareentwicklung sowie IT-Dienstleistungen spezialisiert. Laut den nun veröffentlichten Insolvenzunterlagen ist die MarineXchange Software GmbH als Gesellschafterin eingetragen. Das Konkursverfahren wird ohne Eigenverwaltung geführt.

Gläubiger können ihre Forderungen bis 13. August 2026 beim Gericht anmelden. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung ist für den 27. August 2026 um 10:55 Uhr angesetzt. Aus den bisher veröffentlichten Verfahrensunterlagen geht nicht hervor, weshalb die Gesellschaft zahlungsunfähig wurde. Auch Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten oder zur Zahl der betroffenen Gläubiger wurden bislang nicht veröffentlicht.


Brutkasten hat bei dem Unternehmen ein Statement zur Insolvenz angefragt. Sollte dies eintreffen, wird es hier ergänzt.

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