05.07.2016

Hoax: Warum Facebook-AGB widersprechen sinnlos ist

Alle Jahre wieder... kursieren auf Facebook die wild entschlossenen "Ich widerspreche den neuen Facebook-AGB" Postings. Der Brutkasten hat sich angeschaut, warum diese leider vollkommen nutzlos sind. Vor allem dann, wenn die AGB gar nicht geändert wurden.
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Facebook-AGB Änderungen mittels Posting zu widersprechen ist vollkommen sinnlos. kwarner - fotolia.com

Die einen machen sich darüber lustig, andere wollen belehren und wieder andere kopieren sie freudig. Die Widerpruchs-Meldungen gegen vermeintlich neue Facebook-AGB. Seit Montag kursieren sie wieder kettenbriefartig in dem Sozialen Netzwerk. Es handelt sich dabei jedoch um nicht mehr und nicht weniger als „Hoaxes“.

Letzte Änderung Jänner 2015

User versuchen sich gegen die „neuen AGB“ abzusichern. Zuletzt wurden die Facebook-Richtlinien jedoch Ende Jänner 2015 geändert, wie man auf der Seite des Unternehmens nachlesen kann. Seither ist diesbezüglich nichts geschehen. Und selbst wenn es so gewesen wäre – einder deratigen Änderung in Form eines Status-Updates  zu widersprechen, ist vollkommen sinnlos.

+++Mehr zum Thema: Messenger-Nachrichten mit Ablaufdatum+++

Kein rechtlicher Boden

Nutzer möchten Facebook das „Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten und Senden“ der eigenen Inhalte zu verbieten. Dass man beim Erstellen eines Facebook-Kontos aber diesen AGB zustimmt und gewisse Rechte an den Internetriesen abtritt, wird dabei allerdings nicht bedacht. Somit wird dem Widerspruch auch der rechtliche Boden unter den Füßen weggezogen.

Facebook-AGB mittels Posting widersprechen ist sinnlos!

Screenshot Facebook Kettenbrif
Screenshot Facebook Kettenbrief

Verweis auf Strafegesetzbuch

Der Kettenbrief bezieht sich auf Artikel 111, 112 und 113 Strafgesetzbuch. Welches Strafgesetzbuch damit genau gemeint ist, wird nicht erwähnt. Doch egal ob es das Deutsche oder das Österreichische Strafgesetzbuch ist, in erster Linie gibt es im dort nur Pragraphen.

Im Strafgesetzbuch gibt es nur Paragraphen und keine Artikel.

Die §§ 111, 112 und 113 Stgb (Ö) lauten wie folgt:

  • § 111 Strafbare Handlungen gegen die Ehre
  • § 112 Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens
  • § 113 Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung

Sie haben also mit Widersprüchen gegen etwaige AGB-Änderungen von Facebook herzlich wenig am Hut.

Ausweg: Profil löschen

Haben User genug von Facebooks Datensammelwut oder wollen (ernsthaft angekündigte) AGB-Änderungen nicht akzeptieren, ist der einzige Ausweg das Profil zu löschen. Ähnliche Hoaxes sind bereits seit 2013 immer wieder im Umlauf.

„Ich bezahle keine Strafzettel mehr“

Und wie es in Sozialen Medien halt so ist, macht man sich darüber lustig was andere falsch machen. Natürlich gibt es auch jene, die Falschinformierte einfach auf die Sinnlosigkeit ihrer Posts hinweisen. Einen äußerst unterhaltsamen Weg diesen Hoax zu entkräften hat aber das „Süddeutsche Magazin“ gefunden.

(c) Süddeutsche Zeitung Magazin
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Manuel Sonnleithner und Ingmar Mattus | (c) TradersYard
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„Wir haben die letzten Jahre damit verbracht, das richtige Produkt und das richtige Team aufzubauen“, wird Manuel Sonnleithner, CEO des Wiener Prop-Trading-Startups TradersYard, in einer Aussendung zitiert. In dieser wird der Abschluss einer neuen Finanzierungsrunde verkündet. Das Geld stammt von Andromeda Capital Partners Suisse unter der Führung des Investors Ingmar Mattus. Die Schweizer Beteiligungsgesellschaft übernahm bereits im Jahr 2023 die Mehrheit des Unternehmens, wie brutkasten damals berichtete. Die nun erfolgte Kapitalzufuhr soll die Expansion in Europa, Afrika und dem asiatisch-pazifischen Raum vorantreiben.

„Bauen statt Ausleihen“

Als Basis für dieses Wachstum soll eine selbst entwickelte technologische Infrastruktur dienen. TradersYard hat ein System aufgebaut, das vom Risikomanagement bis zum CRM reicht. Erst kürzlich brachten die Entwickler:innen eine neue Version dieser hauseigenen Handelsplattform auf den Markt. Investor Mattus sieht in diesem Ansatz einen strategischen Hebel: „Was mich von Anfang an zu TradersYard zog, war ihre Bereitschaft zu bauen statt auszuleihen.“ In einer Branche, in der sich so viele auf die Technologie von Drittanbietern verlassen, verschaffe die firmeneigene Infrastruktur einen erheblichen Wettbewerbsvorteil und ein solides Fundament für nachhaltiges Wachstum.

„Schneller bewegen“

Diese technologische Basis ermögliche nun die Einführung neuer Funktionen. Die frischen Mittel sollen direkt in den Start von sogenannten Instant-Funded-Accounts fließen. Diese Modelle sollen Trader:innen einen sofortigen Zugang zu kapitalisierten Konten bieten. Zeitgleich bereitet die Firma Auszahlungen auf Abruf vor. „Dieses neue Kapital erlaubt es uns, uns schneller zu bewegen und unsere Plattform zu mehr Tradern weltweit zu bringen“, sagt Sonnleithner. Der Manager übernahm die Rolle des CEO im November 2024 (brutkasten berichtete). Die aktuellen Produkteinführungen seien dabei nur die ersten von vielen geplanten Funktionen.

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