21.09.2023

FACC: Rieder Raumfahrtunternehmen gründet Frauennetzwerk „FACC Wings for Women“

Luft- und Raumfahrttechnologie-Produzent FACC hat Schritte gesetzt, um seine Mitarbeiterinnen zu stärken. Darunter: flexible Arbeitsmodelle und Jobsharing.
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FACC, FACC Wings for Women, Wings for Women, JobTwins, Teilzeit
(c) FACC - Alexander Hochmeier (FACC Vice President Information Technology & Security), Katharina Brunneder & Kathrin Gerauer (FACC Information Security Professionals & JobTwins), Beate Zechmeister (Head of Women's Affairs Upper Austria), Katharina Miller (Founder & Managing Director of the job sharing platform JobTwins), Sabine Lenzbauer (FACC Vice President Procurement), Yvonne Obermayr (President Business & Professional Women Wels-Hausruck), Brigitte Maria Gruber (Head of Frauen:Fachakademie Schloss Mondsee), FACC COO Andreas Ockel.

Das oberösterreichische Luft- und Raumfahrtunternehmen FACC möchte die Perspektiven seiner Mitarbeiterinnen stärken, um ein Umfeld zu schaffen, das allen die gleichen Chancen und Möglichkeiten eröffnet. Hierzu zählen beispielsweise bestehende Angebote wie die Ganztagsbetreuung sowie flexible Arbeitszeitmodelle. Daher war in der vergangenen Woche die Gründung des Frauennetzwerks „FACC Wings for Women“ ein weiterer Schritt in diese Richtung.

„FACC Wings for Women“ als Diskussionsplattform

„Uns allen stehen die gleichen Chancen und Möglichkeiten offen – mit ‚FACC Wings for Women‘ wollen wir Frauen motivieren, verstärkt Führungspositionen zu übernehmen“, betont Sabine Lenzbauer, Präsidentin von „FACC Wings for Women“. „Wir verstehen das Frauennetzwerk auch als gemeinsame Diskussionsplattform, auf der sich Frauen in unterschiedlichen Karrierephasen gegenseitig beraten und unterstützen können.“

CEO Robert Machtlinger und COO Andreas Ockel fungieren dabei als Flügelmänner des Netzwerks, was die Unterstützung des Vorstands für dieses Projekt unterstreichen soll.

Jobsharing als weitere Maßnahme

Zu weiteren Impulsen für mehr Chancengleichheit gehören insbesondere der weitere Ausbau des bereits eingeführten Jobsharings. Bei diesem Modell teilen sich zwei Personen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer Vollzeitstelle. Dies eröffne Teilzeitbeschäftigten den Zugang zu (Führungs-)Positionen und ermögliche auch berufstätigen Müttern und Vätern eine Fortsetzung ihrer Karriere.

Die Jobsharing-Agenda setzte Alexander Hochmaier, Senior Vice President IT FACC, um. Für ihn sind Personalthemen der Schlüssel für ein erfolgreiches Team. Daher kooperiert er mit der Teilzeitplattform JobTwins, um dem Fachkräftemangel sowie der Teilzeitproblematik zu begegnen. Mit dem Motto: „Keep the crew“.

Konkret setzte Hochmaier für eine offene Stelle im IT Cybersecurity-Team zwei Teilzeitkräfte ein, die beide aus seiner Organisation und unterschiedlichen Bereichen stammen.

IT-Quereinsteigerinnen im Jobsharing

„In Oberösterreich und besonders in der IT herrscht massiver Fachkräftemangel“, weiß JobTwins-Founderin Katharina Miller. „Weiters ist eine höhere Frauenbeteiligung im Berufsleben gewünscht, aber mangels fehlender Infrastruktur (Stichwort: Kinderbetreuung) nicht zu bewerkstelligen. Es gilt, das Potential von Frauen und Teilzeit zu nutzen. Da setzt die FACC an. Denn, Teilzeit muss und soll keine Falle oder Endstation sein, es kann in den jeweiligen unterschiedlichen Lebensphasen als Sprungbrett und Hebel gesehen werden.“

„Peer learning“ und „Quereinsteigertum“

Jobsharing sei, Miller nach, eine ideale Lösung, um offene Vollzeit-Stellen mit zur Verfügung stehenden Teilzeit-Mitarbeiter:innen zu besetzen. Es unterstütze – wie im Fall der IT-Abteilung der FACC – auch „Peer Learning“ und „Quereinsteigertum“.

Miller abschließend dazu: „Das klare Bekenntnis von ‚Oben‘ in den aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt Chancen zu sehen und sich auf neue Arbeits(zeit)modelle einzulassen, sind Faktoren für nachhaltigen Erfolg. Wer probiert, hat schon gewonnen. Da geht die FACC klar voraus und ist ‚first mover‘ in der Industrie.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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