21.09.2023

FACC: Rieder Raumfahrtunternehmen gründet Frauennetzwerk „FACC Wings for Women“

Luft- und Raumfahrttechnologie-Produzent FACC hat Schritte gesetzt, um seine Mitarbeiterinnen zu stärken. Darunter: flexible Arbeitsmodelle und Jobsharing.
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(c) FACC - Alexander Hochmeier (FACC Vice President Information Technology & Security), Katharina Brunneder & Kathrin Gerauer (FACC Information Security Professionals & JobTwins), Beate Zechmeister (Head of Women's Affairs Upper Austria), Katharina Miller (Founder & Managing Director of the job sharing platform JobTwins), Sabine Lenzbauer (FACC Vice President Procurement), Yvonne Obermayr (President Business & Professional Women Wels-Hausruck), Brigitte Maria Gruber (Head of Frauen:Fachakademie Schloss Mondsee), FACC COO Andreas Ockel.

Das oberösterreichische Luft- und Raumfahrtunternehmen FACC möchte die Perspektiven seiner Mitarbeiterinnen stärken, um ein Umfeld zu schaffen, das allen die gleichen Chancen und Möglichkeiten eröffnet. Hierzu zählen beispielsweise bestehende Angebote wie die Ganztagsbetreuung sowie flexible Arbeitszeitmodelle. Daher war in der vergangenen Woche die Gründung des Frauennetzwerks „FACC Wings for Women“ ein weiterer Schritt in diese Richtung.

„FACC Wings for Women“ als Diskussionsplattform

„Uns allen stehen die gleichen Chancen und Möglichkeiten offen – mit ‚FACC Wings for Women‘ wollen wir Frauen motivieren, verstärkt Führungspositionen zu übernehmen“, betont Sabine Lenzbauer, Präsidentin von „FACC Wings for Women“. „Wir verstehen das Frauennetzwerk auch als gemeinsame Diskussionsplattform, auf der sich Frauen in unterschiedlichen Karrierephasen gegenseitig beraten und unterstützen können.“

CEO Robert Machtlinger und COO Andreas Ockel fungieren dabei als Flügelmänner des Netzwerks, was die Unterstützung des Vorstands für dieses Projekt unterstreichen soll.

Jobsharing als weitere Maßnahme

Zu weiteren Impulsen für mehr Chancengleichheit gehören insbesondere der weitere Ausbau des bereits eingeführten Jobsharings. Bei diesem Modell teilen sich zwei Personen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten einer Vollzeitstelle. Dies eröffne Teilzeitbeschäftigten den Zugang zu (Führungs-)Positionen und ermögliche auch berufstätigen Müttern und Vätern eine Fortsetzung ihrer Karriere.

Die Jobsharing-Agenda setzte Alexander Hochmaier, Senior Vice President IT FACC, um. Für ihn sind Personalthemen der Schlüssel für ein erfolgreiches Team. Daher kooperiert er mit der Teilzeitplattform JobTwins, um dem Fachkräftemangel sowie der Teilzeitproblematik zu begegnen. Mit dem Motto: „Keep the crew“.

Konkret setzte Hochmaier für eine offene Stelle im IT Cybersecurity-Team zwei Teilzeitkräfte ein, die beide aus seiner Organisation und unterschiedlichen Bereichen stammen.

IT-Quereinsteigerinnen im Jobsharing

„In Oberösterreich und besonders in der IT herrscht massiver Fachkräftemangel“, weiß JobTwins-Founderin Katharina Miller. „Weiters ist eine höhere Frauenbeteiligung im Berufsleben gewünscht, aber mangels fehlender Infrastruktur (Stichwort: Kinderbetreuung) nicht zu bewerkstelligen. Es gilt, das Potential von Frauen und Teilzeit zu nutzen. Da setzt die FACC an. Denn, Teilzeit muss und soll keine Falle oder Endstation sein, es kann in den jeweiligen unterschiedlichen Lebensphasen als Sprungbrett und Hebel gesehen werden.“

„Peer learning“ und „Quereinsteigertum“

Jobsharing sei, Miller nach, eine ideale Lösung, um offene Vollzeit-Stellen mit zur Verfügung stehenden Teilzeit-Mitarbeiter:innen zu besetzen. Es unterstütze – wie im Fall der IT-Abteilung der FACC – auch „Peer Learning“ und „Quereinsteigertum“.

Miller abschließend dazu: „Das klare Bekenntnis von ‚Oben‘ in den aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt Chancen zu sehen und sich auf neue Arbeits(zeit)modelle einzulassen, sind Faktoren für nachhaltigen Erfolg. Wer probiert, hat schon gewonnen. Da geht die FACC klar voraus und ist ‚first mover‘ in der Industrie.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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