15.12.2020

FACC: Im Innviertel fliegen seit dieser Woche EHang-Flugtaxis

Das von FACC produzierte autonome Fluggerät EHang 216 absolvierte einen erfolgreichen Testflug unter Aufsicht der Austro Control. Dies und der Erhalt der Erprobungsbewilligung durch die österreichischen Behörden bedeutet einen Startschuss für ein umfassendes Testprogramm des Flugtaxis.
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FACC, EHang 216, EHang, Ried, Mobility, Flugtaxi
(c) FACC/Gortana - FACC führte den Testflug des EHang 216 an ihrem Werksgelände in St. Martin im Innkreis durch.

Der erste Testflug des Fluggerätes EHang 216 im offenen Luftraum wurde unter der Aufsicht der österreichischen Luftfahrtbehörde Austro Control am Gelände von FACC im oberösterreichischen St. Martin im Innkreis erfolgreich durchgeführt. Mit dem Abschluss der Systemchecks und dem damit verbundenen Testflug wurde von der Luftfahrtbehörde die Erprobungsbewilligung für die weitere Durchführung von EHang 216 Testflügen erteilt.

Start fürs Testprogramm

„Der erfolgreiche Testflug unseres autonomen Flugtaxis im österreichischen Luftraum ist der Startschuss für ein umfassendes Testprogramm des EHang 216. Wir schaffen damit das Fundament für die Zulassung einer innovativen, hochflexiblen und nachhaltigen Verkehrs- und Transportlösung für urbane Ballungszentren. Ich bin sehr stolz auf das gesamte Team und gratuliere zu diesem bahnbrechenden Meilenstein“, sagt Robert Machtlinger, CEO der FACC AG, nach dem Erhalt der Erprobungsbewilligung.

EHang 2016 mit 130 km/h

Der EHang 216 ist ein senkrecht startendes und landendes, autonomes Luftfahrzeug, das von sechzehn leistungsstarken Elektromotoren an acht Doppel-Rotorarmen emissionsfrei angetrieben wird. Leichtbaustrukturen von FACC sorgen für geringes Gewicht und die passende Aerodynamik. Die Reichweite des EHang 216 beträgt rund 40 Kilometer, besitzt eine maximale Nutzlast von 220 Kilogramm und eine Reisegeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde bei zwei Passagieren.

Auch für den Katastrophenfall

Damit soll das Flugtaxi nicht bloß für den Personentransport innerhalb und zwischen Städten nutzbar werden, sondern sich auch gut für logistische Verwendungszwecke, wie etwa Flüge zum Transport dringender Notfallgüter oder für risikoreiche Einsätze aus der Luft bei Umweltkatastrophen, eignen.

Kooperationen mit Industriepartnern, Politik und Luftfahrtbehörden haben zum Ziel diese Mobilitätslösung weiter auszubauen. Behörden arbeiten, laut Aussendung, intensiv an der Ausgestaltung der Regularien für den individuellen Luftverkehr. Auch die Implementierung von Testgebieten in Österreich werde forciert: „Der Markt im Bereich Urban Air Mobility birgt enorme Möglichkeiten und Chancen. Das Einsatzgebiet ist vielschichtig und spannt sich von Such- und Rettungsdiensten, über Versorgungsflüge für Materialien in schwer zugängige Gebiete, Ambulanzflüge bis hin zu Taxiflügen in Mega-Cities. FACC und das starke Netzwerk an innovativen Partnerfirmen, Behörden, Universitäten und FHs, aber auch das Land Österreich sind Vorreiter in diesem Bereich“, so Machtlinger weiter.

EHang mit weltweit erster Genehmigung für kommerziellen Betrieb

Der EHang 216 hat bis heute mehrere Tausend bemannte Flugstunden hinter sich und hat im Mai von der chinesischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAC) die weltweit erste Genehmigung für den kommerziellen Betrieb für logistische Zwecke erhalten. Mit dem erfolgreichen Erstflug in Österreich wurde, FACC nach, gemeinsam mit EHang nun ein wichtiger Schritt zur Einführung des autonomen Fliegens in Europa gesetzt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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FACC: Im Innviertel fliegen seit dieser Woche EHang-Flugtaxis

  • Der erste Testflug des Fluggerätes EHang 216 im offenen Luftraum wurde unter der Aufsicht der österreichischen Luftfahrtbehörde Austro Control am Gelände von FACC im oberösterreichischen St. Martin im Innkreis erfolgreich durchgeführt.
  • Mit dem Abschluss der Systemchecks und dem damit verbundenen Testflug wurde von der Luftfahrtbehörde die Erprobungsbewilligung für die weitere Durchführung von EHang 216 Testflügen erteilt.
  • Die Reichweite des EHang 216 beträgt rund 40 Kilometern, besitzt eine maximale Nutzlast von 220 Kilogramm und eine Reisegeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde bei zwei Passagieren.
  • Mit dem erfolgreichen Erstflug des EHang 216 in Österreich wurde FACC nach gemeinsam mit EHang nun einen wichtigen Schritt zur Einführung des autonomen Fliegens in Europa gesetzt.

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